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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 59. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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so mehr, als die Minister selbst möglicherweise durch solche un geeignete Aeußerungen des Abgeordneten v. Schaffrath der Unwahrheit beschuldigt werden könnten, wahrend es sich doch nur von Mißverständnissen handeln könnte. Ich glaube aber, daß diese Angelegenheit ganz zur Zufriedenheit aller Theile beseitigt werden könnte, wenn der Herr Präsident überhaupt den Ausdruck: „Unwahrheit" als einen ungeeignet gebrauchten rügen wollte, und an den betreffenden Abgeordneten das Er suchen richtete, in der Wahl seiner Ausdrücke künftig vorsichti ger zu sein. Präsident Braun: Ich habe bereits diese Rüge indirekt ausgesprochen, in so fern ich jenen Ausdruck für einen solchen bezeichnete, der hätte vermieden werden sollen. Es ist nicht zu verkennen, daß die Bezeichnung: „unwahr" etwas nicht Passendes enthält, und der Abgeordnete würde gewiß nicht allein Las Präsidium, sondern auch bestimmt die Kammer verpflich te», wenn er künftig sich derartiger Aeußerungen in diesem Saale enthalten wollte. Nach dieser Erklärung glaube ich aber um so mehr, bei meinem Anträge stehen bleiben zumüffen, hie Kammer wolle beschließen, den Gegenstand fallen zu lassen; es ist dem genügt, was der Abgeordnete v. Thielau unter den Vorwaltenden Umstanden zu beanspruchen berechtigt sein dürste. Abg. v. Thielau: Mit dieser Ansicht bin ich nicht ein verstanden, die Kammer mag darüber denken, was sie will. Ich muß von der Kammer eine Erklärung verlangen, ob sie glaubt, daß ich unwahr gesprochen habe. Die Aeußerung des Abgeordneten v. Schaffrath ist mir sehr gleichgültig, in der That sehr gleichgültig, aber ich verlange von der Kammer das Zeugmß, nachdem mir dreimal Unwahrheiten vorgeworfM wor den find, daß ich in diesem Falle keine Unwahrheit gesagt habe. Warum will mir die Kammer dies Zeugmß nicht geben? Entweder sie kann mir es geben, und dann mag sie es aus sprechen; wenn nicht, so mag sie es ebenfalls erklären. Ich wiederhole es nochmals, ich Halts mich, wenn ich Unwahrheiten geflissentlich verbreite, nicht für werth, in dieser Kammer zu sitzen- Ich verlange also mit Recht das Zeugmß, daß ich jene Stelle richtig citlrt habe. Präsident Braun: Es ist schwierig, ja rmthunlich, dar- Nsr ein Zeugmß abzugsben, da dis Schrift der Kammer nicht sorlisgt. Abg. v. Haase: Wenn das Präsidium dieFrage so stellen würde, wie sie "zu stellen der Abgeordnete v. Khielau beantragt Hst, so könnte sie leicht mißverstanden werden, nämlich sie könnte so verstanden werden, als sei darin von objectiver Wahrheit die Rede. Es versteht sich aber von selbst, daß die Kammer nicht Richterin darüber sein kann, ob der Herr Professor Biedermann mit jenen Worten wirklich den Sinn verbunden hat, den der Ngsordnets v. Khielau darin gefunden zu haben versichert hat. Es kann sich also nur von einem Anerkenntniß der Kammer han- HM, daß der Abgeordnete s. Khielau jene Worts in derKammer ss erklärt Habs, wie er sie wirklich verstanden und aufgefaßt hat, und daß er jenen Worten eine Deutung nicht gegeben habe, die er selbst als unwahr erkannt hat. Dieses Anerkenntniß und Zeugmß wird ihm von mir und gewiß von der ganzen Kammer nicht versagt werden; denn diese wird jedenfalls mit mir die Ueberzeugung theilen, daß Herr v. Thielau in dieser Stelle wirk lich den Sinn gefunden hat, den er ihr in der Kammer gegeben hat. Wird die Kammer in dieser Art und Weise befragt und spricht sich dieselbe darauf so aus, wie ich mich eben in der Hauptsache ausgesprochen habe, so wird derAbgeordnetev.Khie- lau völlig zufrieden und durchaus sichergestellt. Abg. Todt: Indem ich mich dem, was der geehrte Spre cher vor mir geäußert hat, «»schließe, bemerke ich nur noch Folgendes: Was soll denn nun noch geschehen? Der Herr Präsident hat den Antrag des Herrn Staatsministers, den Abgeordneten v. Schaffrath zur Ordnung zu rufen, bereits — direkt und indirect — berücksichtigt. Weiter etwas kann nicht geschehen, wenn vorzüglich das, was der Abgeordnete v. Haase hinsichtlich objectiver und subjektiver Wahrheit bemerkt hat, zu gleich mit berücksichtigt wird. Sollen wir ein vollständiges Urtheil darüber, was gestern in dieser Kammer geschehen und namentlich von dem Abgeordneten v. Thielau vorgebracht wor den ist, abgeben, so muß uns 1) die Biedermann'sihe Schrift vorliegen und 2) das vollständig mitgetheilt werden, was der Abgeordnete v. Thielau gestern geäußert hat. Ich wiederhole also nochmals: ich bin der Meinung, Alles, was verlangt wer den kann, ist geschehen, eine Drdnungswidrigkeit, wenn sie der Abgeordnete v. Schaffrath begangen hat, ist Seiten des Präsidiums gerügt worden, und das ist vollkommen das, was für den Herrn Präsidenten in solchen Falls» die Pflicht erheischt. Weiter etwas vorzunehmen, sind wir nach der. Landtagsord nung weder verpflichtet noch berechtigt. Präsident Braun: Ich gehe auf die Bemerkung des Herrn Abgeordneten v° Haase ein, indem ich frage: Setzt die Kammer voraus, daß der Herr Abgeordnete v° Thielau bei seinem gestrigen Citate geflissentlich eine Unwahrheit nicht hat sagen wollen? — Wird einstimmig bejaht. Präsident Braun: Es ist nunmehr, wie gedacht, Alles geschehen, was der Herr Abgeordnete v. Thielau zu seiner Ge- MgthuMg verlangen kann. > Herr v. Schaffrath hat eine Mgs schalten wegen fernes Ausdrucks, und ich schlage daher vor, dm Gegenstand als beseitigt anzusehen. Stimmt dem dis Kammer bei? — Gegen drei Stimmen Za. Präsident Braun: Wir gehen zur Tagesordnung über. Referent Abg. Todt: Bei derBerathung über dieLand- tagsordnung sind wir gestern bis zu dem Abschnitte gekommen, der von der Anstellung eines Archivars für die Standeöersamm- lung handelt. Es ist zunächst im Allgemeinen über diese Frage debattirt und sodann darüber abgestimmt worden, ob ein oder zwei Archivare «»gestellt werden sollen. Da die Deputation in ihrer Majorität S. 46 des Berichts (s. Nr. 58 d. M. S. 1532) er--
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