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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 64. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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Garantie dafür, daß der Deutsch-Katholicismus nicht auch dem nächst seine Waffen gegen den Protestantismus selbst kehren könne. Eine solche Befürchtung liegt nicht so fern, ich theile sie zwar keineswegs, aber unmöglich ist es nicht. Ich glaube, es liegt durchaus im Interesse des Deutsch-Katholicismus selbst, jeden Zwang hierunter zu beseitigen. Aus diesen Gründen werde ich für den Antrag des Abgeordneten v. Thielau stimmen, wenn ich auch gewünscht hätte, daß er demselben eine strengere, ge nauere Fassung gegeben hätte, Ich möchte aber auch wünschen, daß man nicht so weit gehe, daß man die Überlassung oder Be lassung der Kirchen einseitig in den Willen des Kirchenpatrons und der Kircheninspection setze. Ich sollte meinen, daß, wenn zwischen der Gemeinde einerseits und dem Patron oder der Kir cheninspection andererseits eine divergirende Ansicht stattfindet, der Wunsch der Gemeinde jedenfalls zu beachten wäre, daß aber die Entscheidung bei divergirender Ansicht der übrigen bei den Factoren der Verwaltungsbehörde zustchen möge. In die sem Sinne wünschte ich, daß diese Angelegenheit in diesem Saale entschieden würde. Abg. Zische: Es hat der Abgeordnetev. Schaffrath ein Be denken darüber oder einen Anstoß daran erhoben, daß man ein gegebenes Versprechen widerrufen könne. Er hat eine Ver letzung des Rechtsgefühls darin erkannt, und hat daraus gefol gert, daß die Mitglieder, welche dem v. Thielau'schen Anträge beigestimmt, einer Rechtsgefühlsverletzung sich schuldig gemacht hätten. Meine Herren! Ich habe die Rechte nicht studirt, aber ein Rechtsgefühl glaube ich zu haben, trotz allen Doctoren der Jurisprudenz, und bei mir gilt der Wahlspruch: „Ein Mann, ein Wort" vollständig. Dennoch glaube ich in den Fall kom men zu können, ein gegebenes Versprechen zurücknehmen zu können und zu müssen. Ein Versprechen wird in der Regel gegenseitig sein, also in dem gegebenen Falle giebt die protestan tische Gemeinde den Deutsch-Katholiken ihre Kirche zur Be nutzung nur unter dem Versprechen, den Cultus so einzurichten, wie er den protestantischen Glaubensbekennern nicht Aergerniß giebt. Ich schließe mich nun dem an, was der Abgeordnete Georgi gesagt hat, wir haben keine Garantie, die dem in aller Zukunft vorbeugt. Wenn der Fall wäre, die Neu-Katholiken wichen von dem ab, was sie jetzt versprechen, sollen die Prote stanten dann gebunden sein, sollen sie an so wesentliche Ceremo- nien gebunden sein, umihr gegebenesVersprechen zurücknehmen zu können? Man hat das Wort: „gemeinschaftlich" weg haben wol len. Wenn drei Faktoren gemeinschaftlich nur einwilligen und beziehendlich nur widerrufen können, so denke ich mir, wenn ich die Lausitzer Verhältnisse in's Auge fasse, zwei Fälle: Der Pa tron ist deutsch-katholisch, so wird er eine protestantische Ge meinde — leicht gegen ihren Witten — irgend wie veranlassen können, ihre Kirche den Neu-Katholiken zu überlassen. Nehme ich ferner an, wie es in der Oberlausitz der Fall ist, daß die katho lische Oberbehörde das Patronatrecht hat, und eine katholische Gemeinde findet sich geneigt, einer deutsch-katholischen Gemeinde ihre Kirche einräumen zu wollen, so würde der Patron auch hier Mittel und Wege finden, dem entgegenzutreten, und ist nun die Ueberlassung der Kirche an die gemeinschaftliche Einwilli gung gebunden, so würde es häufig zum Nachtheil derer aus fallen, die wir begünstigen wollen. Stellv. Abg. Bodemer: Ich muß — den Ansichten mehrerer rechtsgelehrten Gegner entgegen — die Ueberzeugung aussprechen, daß in dem Deputationsgutachten eine Rechtsun gleichheit vorhanden zu sein scheint. Denn der Punkt e. berück sichtigt die abweichenden Ansichten der Kirchengemeinde, der Kircheninspection und des Kirchenpatrons bei der Ueberlassung der Kirchen. Da kann also jeder Theil besonders seine Ansicht oder sein vermeintliches Recht verfolgen. Dagegen, wenn es sich um den Widerruf handelt, soll die Kirchengemeinde, die Kircheninspection und der Kirchenpatron nur gemeinschaftlich den Widerruf bewirken können. Darin scheint eine große Im parität zu bestehen, und das v. Thielau'sche Amendement stellt eben die Gleichheit wieder her, obwohl es mir scheint, daß daS Amendement -ub c. besser in 6. eingeschlossen werden könne, weil, wenn letzteres angenommen wird, das erstere Amendement von selbst sich anschließt. Ich muß übrigens erklären, daß ich meiner seits den Deutsch-Katholiken nicht nur keineswegs entgegen bin, sondern vielmehr wünsche, daß lieber, heute als morgen ganz Deutschland deutsch-katholisch werden möge. Abg. Todt: Wenn jetzt die Frage verhandelt wird, ob die Kirchengemeinden allein, oder nur inGemeinschaftmitderKirchen- inspection und dem Kirchenpatron den Deutsch-Katholiken Kir chen überlassen und wieder zurückziehen können, so gestatte ich auch mir, meine Meinung darüber zu äußern. Ich werde es in möglichster Kürze thun, da ohnehin schon die Gründe und Ge gengründe mehrfach beleuchtet worden sind. Die Deputation hatvorgeschlagen, daß die Kirchengemeknden in dem vorliegenden Falle nichtallein entscheiden sollen, sondern nur mit Zustimmung der Kircheninspection und des Kirchenpatrons. Der Herr Re ferent hat bereits bemerkt, wie das eigentlich gekommen ist. Man hat nämlich geglaubt, daß, wenn man sich in diesem Punkte nicht mit dem einverstehe, was bereits Seiten der übrigen Factoren der Gesetzgebung vorgeschlagen und angenommen worden ist, eine nicht so leicht zu beseitigende Differenz entstehen werde. Ich meinerseits aber muß in specio erklären, daß ich keineswegs der Meinungzugethan bin, daß eine Kirchengemeinde nur immer mit derJnspection zu handeln berechtigt sein soll. Ich habe auch in der Deputation ausdrücklich erklärt, daß, wenn in der Kam mer ein entgegengesetzter Antrag werde gestellt werden, ich ohne weiteres ihm beitreten würde. Wenn also noch jetzt Jemand den Antrag stellt, daß den Kirchengemeinden allein das Recht zustehen soll, an Deutsch-Katholiken Kirchen zu überlassen, und dafern sie diese Ueberlassung nicht mehr gestatten wollen, sodann auch allein den Widerruf auszusprechen, so bin ich jeden Augen blick bereit, einem solchen Anträge beizutreten. Wenn man da gegen, wie durch den v. Thielau'sche» Antrag geschehen ist, blos bei dem Widerrufe eine gewisse Selbstständigkeit der Gemeinden retten will, so kann ich einem so einseitig gestellten Anträge
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