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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: Geheime Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Unterrichtes. zugänglich wurden, deren er außerdem ganz ent behrt haben würde. Gewiß hat die ökonomische Gesellschaft gewirkt, so viel als ihre Kräfte und Mittel es nur immer ge statteten. Wenn in dem Gutachten die verweigerte Bewilligung zu nächst darauf begründet wird, daß die Gesellschaft ein Vermö gen von 19,000 Lhlr. besitze, ist zu bemerken, daß die Staats papiere, in denen dieses Activum besteht, größenrheils nur 2 Prvcent geben, und daß eine bedeutende Pension darauf haftet, so daß hiervon nur sehr wenig übrig bleibt. Abg. v. Thi elau: Ich muß dem widersprechen und glaube nicht, daß irgend ein Groschen zu diesem Zweck zu gewahren sei. Wir haben mehrere solcher Anstalten, und wenn wir Alles bezahlen sollten, was einen gemeinnützigen Zweck hat, wie viel müßten wir aus der Staatskasse bezahlen! Ich glaube, daß die ökonomische Gesellschaft sich hinlänglich belohnt fühlen könne, wenn sie fleht, daß aus ihrem Wirken etwas Gutes und Heil sames hervorgeht. Uebrigens bestreite ich die nützliche Wirksam keit der Gesellschaft gänzlich, und habe auch nie dafür gestimmt, direkte Unterstützungen für besondere Tewerbszwecke in Anspruch zu nehmen, weder für den Ackerbau, noch für sonstige Ge werbe. — Auf die nun folgende. Frage des Präsidenten; Ver einigt sich die Kammer mit dem Deputationsgutachten, daß hier die L.istimmung zu versagen sei? wird einstimmig mit Ja geantwortet. 12. Bei dem Postulate für die allgemeine Landespolicei (Pos. XXIX.) hat zwar die 1. Kammer, im Cinverstandniß mit der 2. für das Communalgarden-Institut die pvstulirte Summe von 2830 Lhlr. bewilligt, daneben aber beschlossen: die ganze Summe von 2830 Lhlr. als Dispositionsquantum zur Verwen dung für die Zwecke des Instituts dem Ministerium des Innern zu überlassen. — Die Deputation hat sich bereits gegen Anträge so allgemeiner Art ausgesprochen, und kann daher den vorliegen den bei der Kammer ebenfalls nicht bcvorworten. Auch scheint! derselbe gar nicht nöthig, da die Regierung für die Verwendung des Postulats specielle Zwecke angegeben, und die Kammer das Postulat unverändert bewilligt hat, mithin völliges Cinverstand- niß zwischen der Negierung und den Ständen vorhanden ist. — Die Deputation ist daher der Ansicht: die Kammer möge dem Beschlüsse der 1. KüNkMer ihre Zustimmung nicht ertheilen. Abg. v. L h i e l a u: Ich muß mir nur zu bemerken erlau ben, daß ich gegen das Depukativnsgutachten stimmen werde, nicht, weil ich gegen das Deputationsgutachtcn bin, sondern! weil ich mich gegen das Postulat erklären muß. Abg. Axt: Es thut mir leid, daß ich dem Deputirten hier so wenig beistimmen kann, wie bei dem, was er über den stati stischen Verein bemerkt hat. Es ist zweckmäßig, daß die Di rektion der Coinmunalgarden des Landes als ein Gegenstand des Staates angesehen und die Unterhaltung dieser Direktion aus der Staatskasse bestritten werde. Abg. v. Thiel au: Es ist hier nicht der Ort, weiter dar auf kinzugelnn, da aber schon für die allgemeine Landespolicei eine Summe bewilligt worden ist, so sehe ich nicht ein, warum ich für einen desonbern Zweck, für ein Institut, das in Städ ten besteht, besonders noch bewilligen soll;- und ich erkläremich daher dagegen, um so mehr, da hier rin Generalstab, dieReife- kostcn dafür rc. angesetzt find, was dem Lande nur Kossen macht. Abg. Axt: Ich bemerke nur dagegen, daß ich dis Com munalgarden für etwas anderes anfthe, als ein bloßes policei- lichcs Institut. Der Präsident stellt die Frage: Erkherlt die Kammer dem Deputationsgutachten ihre Zustimmung? Sir wird einstim mig bejaht. 13. Ueber die Bewilligung des Bedürfnisses von 38,800 Lhlr. für die Gendarmerie-Anstalt, als einer transitorischen Post, ist zwar die 1. Kammer mit der 2. einverstanden, hat aber dm diesseits beschlossenen Antrag abgekehnt: „daß bei nächster Stan- dcversammlung ein Gesetz über Reorganisation des Gendarme rie-Instituts vorgelegt werden möge," und dagegen zwei andere Anträge gestellt: 1) daß den Standen bei nächster Zusammen kunft die nöthigen Mittheilungen über die Reorganisation der Gendarmerie gemacht werden möchten, 2) daß bis zur Reform der Gendarmerieanstalt die Assistenz des Mrlitairs bei den Dienst leistungen der Gendarmerie in der bisherigen Maße fortdauern möge. Anlangend den Antrag unter 1., so hat solchen diel. Kammer dem von der 2. Kammer gestellten deshalb substituirt, weil in letzterm von Vorlegung eines Gesches die Rede, gleich wohl nach der Eröffnung des Herrn Regierungs - Commissar bei den Verhandlungen in der 1. Kammer zum Behuf der zugesicher- tcn Reorganisation ein förmliches Gesetz nicht erforderlich zu sein scheint. Es ist auch bei den Verhandlungen in der 2. Kammer nur ein Antrag auf Vorlegung eines Planes gestellt worden, und kein Antrag weiter zu finden, welcher den Beschluß „aufVorle gung eines Gesetzes" herbeigeführt hat. Zur Vereinigung der Beschlüsse beider Kammern nimmt daher dir Deput. dm im diessei tigen Protokolle gestellten Antrag wieder auf und schlagt vor: die Kammer möge s) auf dem von ihr beschlossenen Anträge weiter nicht beharren, b) den von der I. Kammer beschlossenen Antrag unter 1. ablehnen, dagegen e) m Vereinigung mit der 1. Kammer dar auf an-ragm: Es möchte der nächsten Ständeversammlung ein umfassender Plan zu Umgestaltung des Gendarmerieinstituts vorgclegt werden. — Der Antrag unter 2. berührt lediglich einen Verwaltungsgcgcnstand und hat sich deshalb schon der Deputa tion nicht als empfehlenswert!) dargestellt. Nachstrem hat die Re gierung zeither schön die Assistenz des Militairs bei den Dienst leistungen der Gendarmerie, wo es nöthig gewesen, eintreten las sen, auch nicht zu erkennen gegeben, daß sie von diesem Verfah ren künftig ganz absehen wolle; es scheint daher nicht angemessen, bei der Regierung auf bas Fortbestehen einer Einrichtung anzu tragen, welches dieselbe gar nicht außer Gebrauch zu setzen beab sichtigt. Die Deputation ist deshalb des gutachtlichen Dafür haltens: die Kammer möge diesem Anträge ihre Beistimmung nicht ertheilen. Abg. v. Maper: Ich glaube nicht, daß die 1. Kammer sich mit dem Anträge vereinigen wird; denn der Antrag der 1. Kammer und der der 2. hat eine ganz verschiedene Tendenz. Die 1. Kammer will, daß auf administrativem Wege die nöthigen Verbesserungen und Organisation sofort ins Leben trete, die 2. Kammer will dieß aber bis zum nächsten Landtage aüfgeschoben wissen, und will erst einen Plan vorgetegt haben, um zu sehen, ob er angenommen werden könne oder nicht. Ich muß mich sür die Ansicht der 1. Kammer erklären. Es kann unmöglich in dem Ressort der Stande liegen, darüber einen Beschluß zu fassen, wie die Gensd'armerie eingerichtet werden soll; es ge-
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