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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 43. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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Kammer sich für die Regierungsvorlage erklärt, daß auch am jetzigen Landtage die zweite Kammer sich für die Regierungs vorlage entschieden habe. Nun, meine Herren, frage ich Sie, ob nicht auch in der zweiten Kammer Manner sitzen, welche die Bedürfnisse des Volks kennen, welche erwägen können, ob die Einführung dieses Gesetzes die Vortheile habe, welche sich die Regierung davon verspricht, oder ob die Nachtheile daraus hervorgehen, wie sie von der Deputation geschildert worden sind? Ich glaube, gewiß. Was nun den zweiten und dritten Grund betrifft, so hat die Deputation im Widerspruch mit ihr vom Lobe beiBeantwortung der ersten Frage sich dahin erklärt, daß sie sich zu einem Urtheile über die Vorzüge der Basis des vorgeschlagcnen Systems nicht kompetent fühle, stimmt aber wieder in das Lob ein, was sie bei der ersten Frage vorausge schickt habe. Was nun den vierten Grund betrifft, so halt die Deputation dafür, daß durch Einführung dieses Maaßsystems «ine Störung des Verkehrs mit den Nachbarstaaten erfolgen werde. Dieser Grund ist schon beleuchtet worden, ich füge aber noch Folgendes hinzu. Ich glaube, daß durch Reguli- rung dieses maaßlosen Maaßunwesens der Verkehr vielmehr befördert werden wird. Der Ausländer wird mit Sachsen lieber verkehren, wenn er weiß, er findet überall nur einerlei Maaß und einerlei Gewicht, während er jetzt erst fragen muß: welches Maaß und Gewicht besteht in dieser und in jener Stadt? Ich gedenke hierbei einer Einrichtung in der Stadt, welcher ich angehöre. Plauen hat das Glück, von fünf Nach barstaaten eingeschlossen zu sein! Der Jahrmarktverkehr ist ziemlich belebt, und die Jahrmärkte werden von Ausländern sehr besucht. Um nun das Publicum vor Täuschung und Be- vortheilung sicherzustellen, besteht die Einrichtung, daß nach der Normalelle Ellen angefertigt, diese gestempelt werden und jedem Verkäufer zur Pflicht gemacht wird, nur mit solchen Ellen zu vermessen. Meine Erfahrung umfaßt einen Zeitraum von 28 Jahren, ich habe aber nicht gefunden, daß eine Stö rung des Verkehrs eingetreten ist, ja man hat jetzt vielmehr Einleitung treffen müssen, einen zweiten Marktplatz zu schaf fen. Es ist dann ferner von der Deputation auf den Kosten punkt Bezug genommen worden und man hat hauptsächlich hier Rücksicht nehmen zu müssen geglaubt auf den Kostenauf wand , welcher den Verkäufer treffen werde. Wir haben aber nicht nur diese Rücksicht in's Auge zu fassen, sondern auch die Rücksicht auf die Consumenten und zwar den ärmern Theil der Consumenten. Es ist leider! Thatsache, daß der ärmereTheil des Volks alle Lebensbedürfnisse theurer bezahlen muß, weil er die Mühe und Arbeit, die mit dem Detailhandel verbunden ist, dem Verkäufer vergüten muß. Soll er nun dazu noch bevortheilt werden durch ungleiches Maaß? Söller durch Täu schungen noch übler gestellt werden? Man hat hier, wie ich wieder hole, hauptsächlich auf die Consumenten Rücksicht zu nehmen. Da möchte der Kostenaufwand nicht in Betracht kommen kön nen. Uebrigens ist Bezug genommen worden auf das Garn- maaß Man glaubt, daß mit einer Aenderung die betreffen den Berkehrsvevhältnisse gestört werden würden. Dagegen muß ich erinnern, daß in der zweiten Kammer gerade diejeni gen Mitglieder, welche durch eine Abänderung in dieser Be ziehung getroffen werden, sich für die Gesetzvorlage erklärt haben. Das war es, was ich, nachdem drei Redner vor mir den Gegenstand schon erschöpft haben, nur noch vorbringen zu müssen glaubte, und ich erkläre schließlich, daß ich, solange ich nicht eines Bessern belehrt werde, mit der zweiten Kammer für die Regierungsvorlage stimmen werde. Bürgermeister Starke: Es sind wiederholt in der zweiten Kammer, wie in den Berichten unserer Deputation und jetzt eben wieder von Sr. Königl. Hoheit die Gründe, welche für oder wider die Annahme oder Ablehnung des Gesetzentwurfs sprechen, so ausführlich auseinandergesetzt worden, daß ich mir nicht er laubendarf, etwas hinzuzufetzen, sondernmich daraufzubeschrän ken habe, die Gründe gegen einander abzuwägen und daraus ein Resultat für meine Abstimmung zu ziehen. Das habe ich auch gethan, und bin dabei zu einer Ueberzeugung gekommen, welche mich nöthigt, dem Deputationsgutachten beizutreten. Entschei dend sind für mich allerdings namentlich einige Momente gewe sen, welche gerade Se. Königl. Hoheit bewogen haben, der Annah me des Gesetzes das Wort zu reden. Zuerst fragte ich mich: ob ein wirkliches Bedürfniß für das Gesetz vorhanden sei? und daran knüpfte ich die zweite Frage: woran dieses Bedürfniß erkannt werden solle? Vom theoretischen Gesichtspunkte aus wird sich gewiß Jeder eben so mit der Vollständigkeit des Gesetzentwurfs einverstanden erklären, als Alle von der wohlgemeinten Absicht der Regierung überzeugt sind. Aber dies allein spricht nicht für die Nothwendigkeit der Einführung dieses Gesetzes, noch für die Wirklichkeit eines Bedürfnisses. Ein Wunsch dafür ist eben so wenig laut geworden, als von irgend einer Seite das Gesetz als Bedürfniß gefordert worden wäre. Die Erfahrung hat bis jetzt gelehrt, daß, wenn es sich darum handelt, Wünsche und Bedürf nisse zu erkennen zu geben, dieses durch zahlreiche Petitionen zu geschehen pflegt. Ist aber bis jetzt auch nicht eine einzige Peti tion eingereicht worden, so dürfte der Grund wohl weniger in einer nicht gehörigen Beurtheilung des Sachstandes, als in einer fehlenden Sehnsucht nach einer so totalen Veränderung, oder in einer, wenn auch vielleicht begründeten, aber doch dergestaltigen Besorgniß liegen, daß man durch Petitionen der Einführung des'Gesetzes großenVorschub leisten könne. Sieht man demselben aber mit Besorgniß oder gar Widerwillen entgegen, so erregt es manches Bedenken, in der gegenwärtigen Zeit gerade dem säch sischen Volke ein solches, wenn auch wohlgemeintes Gesetz aufzu drängen. Ein zweites Moment, welches von Sr. Königl. Hoheit geltend gemacht wordenist, bestehtdarin, daß die Schwierigkeiten, vonwelchendieEinführung begleitetsein könnte, nur unbedeutend und nurtransttorischeseien; allein davon kann ich michnicht über zeugen. Es ist ein sehr materieller und bleibender Punkt, welcher nicht so leicht zu überwinden ist, nämlich der Kostenpunkt, und zwar nicht nur der Kosten, welche der Staatskasse erwachsen, sondern auch der, welche jedes Individuum im ganzen Vaterlands treffen, verbunden mit der Rücksicht, daß, wenn das Gesetz an genommen werden sollte, und später Verhandlungen mit andern
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