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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 35. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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haben nicht so die Mittel, wie die Städte. In den Städten hat man Karten herumgeschickt, durch die Lagesblatter dazu einge laden und wohl noch sonst andere Mittel angewendet, die uns auf dem Lande fremd find; wir Wenden aber und andere Land bewohner find mit den Karten noch nicht so bekannt. Wenig stens die Absicht der Leute ist gut; — dafür möchte ich bürgen. Es hat gewiß kein Zwang stattgefunden, denn die Leute auf dem Lande wissen — wenigstens gewiß eben so gut, wie die in den Städten — recht gut, was sie wollen und unterschreiben, sie wissen, was sie glauben, sie wissen vielleicht besser, als mancher Andere, was in den symbolischen Büchern und in der Bibel steht. Ich kann es nur loben, wenn Jemand für seine ehrliche Ueber- zeugung, seinen Glauben — sei es der meine oder ein anderer, gleichviel — die erlaubten Mittel anwendet, und daß diese Pe titionen ihnen erlaubt sind/ wie sie der andern Partei erlaubt sind, kann jetzt nicht die Frage sein, — scheint mir unzweifelhaft; was dem Einen recht ist, ist dem Andern billig! GrafHohenthal-Königsbrück: Ich hatte, als die Petitionen, von denen so viel die Rede ist, in der vorigen Sitzung vorkamen, auch das Wort ergreifen wollen, um mein Einver- ständniß mit denselben auszusprechen, da dieselben in öffentlichen Blättern so sehr angegriffen worden; sie wurden aber von dem Herrn v. Schönberg so beredt bevorwortet, daß ich es damals für überflüssig hielt. Es ist mir auch heut sehr schwer, (ich halte es aber für meine Pflicht) etwas zu sagen, nachdem der Herr BürgermeisterWehner einen Antrag gestellt hat, weil ich Schuld daran bin, daß Wiele die Petitionen nicht unterschrieben haben. Durch die Zeitblatter sind auch die Gemeinden der Gegend, die ich bewohne, auf die Petition aufmerksamgemacht worden. Ich war in den Lagen gerade zu Hause und wurde von den Gemeindevor ständen meinerBesitzungen gefragt, ob, da sie mit der Petition voll kommen einverstanden wären, es nicht ihre Pflicht sei, ihre Ueber- einstimmung damit öffentlich auszusprechen. Ich habe sie abge halten. Ich ehrte es, daß sie hinzusetzten, sie, wie so viele Sach sen, hätten die Ueberzeugung, daß, wenn ihre Ansicht mit der An sicht der Regierung übereinstimmte, es nicht nöthig sei, eine Petition einzugeben; eine Ansicht, die so eben zu meiner Freude auch von der Staatsregierung ausgesprochen und gebilligt wor den ist, was es wohl am besten beweist, wie Unrecht diejenigen Zeitschriften hatten, ohnerwartet alle Schweigenden für ihre frü here auf Abänderung der Kirchenverfassung gehende Petition als für sie mitstimmend aufzuzählen. Ich habe aber auch sagen müssen, bei ihnen liege der Fall nicht so prägnant vor, wie in der Gegend, von wo die Petition ausgegangen ist. Dort näm lich hat ein Geistlicher, wie Herr v. Pofem eben erwähnte und was ich leider bestätigen muß, es gewagt, die christliche Form der Taufe wegzulassen, und nur im Namen des Weltgeistes, des lehrenden Geistes und des umschwebenden Gei stes getauft; ein Fall, der hoffentlich zur Kenntniß der Staats regierung gelangt sein wird, obwohl, wie mir versichert worden ist, ich aber nicht mit der Bestimmtheit, wie den Fall selbst, be weisen kann, der Superintendentdie Beschwerde des Vaters und der Taufzeugen zurückgewiesen haben soll. Wenn ein Geistlicher erklärt, es sei dies die Ueberzeugung der Licht- fr e u n d e, der m e n s ch l i ch e Geist habe sein Recht erlangt, man brauche die Bibel nicht, so kann man es den Gemeinden nicht verdenken, daß sie ängstlich werden und Petitionen einge- ben, man möchte ihnen den alten Bibel-und Christenglau- ben, der in aller Noth und Unglück des Lebens die einzige wahre und bleibende Stütze und Trost ist, nicht nehmen. In der Ge gend, welche so glücklich ist, christliche Lehrer und Prediger zu haben, ist dies nicht nöthig. Ich hielt es für meine Pflicht, dies zu sagen. v. v. Ammon: Ich gestatte mir nur zwei Bemerkungen zu machen. Was erstens den Antrag des Herrn Bürgermeisters Wehner betrifft, daß die überreichten Schriften an die Deputa tion, der ich anzugehören die Ehre habe, abgegeben werden mö gen, so muß ich nach dem, was ich vernommen habe, glauben, daß wir nicht im Stande sein werden, hier ein erhebliches Re sultat unserer Erörterung an die Kammer'zu bringen. Da es sich nämlich nicht um die Sache, sondern nur um die Art und Weise handelt, wie die Unterschriften gesammelt sein sollen, so würden wir uns genöthigt sehen, zu erklären, daß derletztePunkt gar nicht zu unserm Ressort gehöre. Ich werde daher dem Herrn Vicepräsidenten beistimmen, daß aus diesem Grunde schon die Deputation mit diesen Eingaben verschont werden möchte, weil viele andere und wichtigere Petitionen bereits zur Erörterung vorliegen. Rücksichtlich des zweiten Punktes, welchen Herr v. Posern und Herr Graf Hohenthal berührten, es habe nämlich in der Oberlausitz ein Prediger gewagt, im Namen des Welt geistes und mit Unterlassung der vorgeschriebenen hei ligen Worte zu taufen, kann ich meine große Ueb erraschung hier keineswegs unterdrücken. Ein solcher Fall ist gar nicht möglich, so lange die bestehenden Verordnungen in's Leben übergehen. Was die Laufe selbst anlangt, so ist zwar jedem Geistlichen erlaubt, das Formular nach Beschaffenheit der Umstände und der Persönlichkeiten abzuändern. Die Laufformel selbst aber enthält den Inbegriff dessen, was Christen zu glauben und zu thun haben. Hier nur in einem Punkte abzuweichen, würde keinem Geistlichen gestattet sein. Das kann ich als Mitglied des Ministeriums, welches mit diesen Angelegenheiten beauftragt ist, mit der größten Be stimmtheit sagen, und muß sogar darauf aufmerksam machen, daß es sich um eine Lhatsache handelt, welche vor Allem zu constatiren ist und bei welcher Jeder, der sie behauptet, die Verbindlichkeit übernimmt, die Richtigkeit derselben nach zuweisen. Staatsminister v. Könneritz: Die Lhatsache, welche das geehrte Mitglied erwähnte, ist mir nicht bekannt; das Mi nisterium wird sich aber danach erkundigen, ob der Fall bei der Behörde schon bekannt sei. Wäre es nicht der Fall, so würde die Regierung darauf antragen müssen, daß der Ort bezeichnet werde, damit dasUngebührniß erörtert werden könne.
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