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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 35. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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Bürgermeister Hübler: Ich habe zwar den Antrag des Herrn Bürgermeisters -Wehner unterstützt, weil ich wünschte, dich die Sache zur Sprache kommen möge, werde aber, wenn es zur Abstimmung kommen sollte, nicht dafür stimmen. Der Zweck des geehrten Antragstellers kann doch nur der sein, daß eins officielle ErmittclunZ stattfinds, in wie weit das Anführen dvr uns mitgetheilten Blatter, daß die fraglichen Petitionen auf so ungesetzliche Weise zusammmgebracht worden, in Wahrheit beruhe. Eine solche Ermittelung anzustellm, liegt aber nicht in dem Ressortverhaltniß unserer außerordentlichen Deputation. Eben so wenig würde das Auslegen der Petition, eben so wenig die Mittheilung des Blattes an die zweite Kammer zu diesem Zwecke führen. Der letztere würde nur dadurch erreicht wer den, wenn die Staatsregierung, unter Abgabe jener Blätter, Seiten der Kammer um eine nähere Untersuchung der Sache gebeten würde. Nach den Erklärungen des Herrn Staatsmini- Ikers und des Herrn Bürgermeisters Starke scheint es aber auch dessen nicht zu bedürfen, weil die Kreisdirection zu Bautzen schon Notiz von der Sache genommen und die nöthigen Recher chen angestellt hat. Ich muß daher gegen alle drei Anträge stimmen. v. Schönberg-Bibran: Mir ist das Factum, welches Herr v. Posern erwähnte, ebenfalls bekannt; ich bin aber auch bereit, öffentlich und privatim den Namen des Geistlichen zu nennen. Graf Hohenthal-Königsbrück: Auch ich bin natür lich erbötig, den Namen zu nennen, weil ich nicht wagen würde, em Factum anzuführen, das ich nicht zuvertretenweiß. Staatsminister v. Könneritz: Der Antrag kann nichts helfen, wenn nicht wirkliche Ungesetzlichkeiten angegeben werden, und wenn er nicht auf alle Petitionen gerichtet wird, sie mögen in diesem oder jenem Sinne veranlaßt werden. Die Regierung müßte, will sie gerecht sein, auch wegen anderer Petitionen ver fügen. Wie diese veranlaßt und betrieben werden, liegt ja no torisch vor, und mir sind von vielen Seiten verschiedene Specia- . litäten über die Art und Weise mitgetheilt worden, wie die Peti tionen zu Stande gebracht, die Unterschriften zusammengebracht werden, wie man sie bei Lehrlingen herumschickt und von Män nern unterzeichnen läßt, die nicht einmal zu den Sachsen gehören. So ist mir versichert worden, daß in Leip zig während der Messe Viele Fremde unterschrieben haben, daß ein Engländer zur Unterschrift aufgefordert wurde und auf seine Entgegnung, es ginge ihn nichts an, zur Antwort erhielt, das sei gleichgültig. Da hat er denn seinen englischen Namen in dm deutschen S chulfeld verwandeln und unterschreiben müssen. Man wird in dem Herumschicken der Petitionen schwerlich mehr finden kön nen, als in dem Einladen durch Karten, in dem Auslegen zur Unterschrift an öffentlichen oder verschiedenen Orten, in der Be kanntmachung, daß sie ausliegen, und dem Auffordern zum Unter zeichnen, oder darin, daß man sie drucken läßt und an alle Städte und Orte versendet. Wenn in der Oberlausitz eine Ungesetzlich- kcit vorgekommen ist, so ist es, so viel ich weiß, die gewesen, daß die Gemeinden die Gemeindevorstände haben nöthigen wollen, die Gemeinden zusammenzuberufen. An andern Orten, in einer großen Stadt aber war ebenfalls öffentliche Aufforderung ergan gen, daß Alle, welche sich für die evangelische Kirche mteressirten, zu einer Petition im entgegengesetzten Sinne an einem öffent lichen Orte zusammenkommen sollten. Das ist nichts Anderes. So lange man das gemeinschaftliche Petiren zuläßt, wird dem Unwesen am besten vorgcbeugt, wenn man diesen gemeinschaft lichen Petitionen wegen ihres zweifelhaften Ursprungs und we gen ihrer Tendenz keinen Werth beilegt. Dann muß man aber freilich in den Kammern bei den einzelnen Gegenständen nicht immer auf die Zahl der eingegangencn Petitionen, auf die große Zahl der Unterschriften Hinweisen, nichtimmcr, wie von der einen Seite geschieht, darauf pochen, daß sich hierin der Volkswillen ausspreche, nicht auf dieVolksstimmesich berufen. Man muß auf die Zahlen, welche die Petitionen enthalten, keinen Werth legen. Won dieser Ansicht geht die Regierung aus, und wird gewiß An klang im Volke finden, wenn die Kammern dieselbe Ansicht be folgen und keinen Werth aus die Petitionen legen. Wenn von einer Seite angefangen, stets auf Aenderung des Bestehenden gedrungen wird, so ist es der andern Seite nicht zu verdenken, wenn sie sich durch gleiche Petitionen verwahrt. v. Polenz: Ueber den Punkt, daß ein Kammermitglied zur Petition Veranlassung gegeben haben soll, muß ich noch etwas bemerken, da keiner der früher» Redner dieses berührte. Gehört habe ich nicht, daß der Bürgermeister Wehner gesagt hätte, dieses Kammermitglied hätte ungesetzliche Mittel ge braucht, sondern nur, er habe solche veranlaßt. Ich frage: sollte denn ein Vergehen darin liegen, wenn Jemand demjenigen, der ihn fragt: können wir nicht eine entgegengesetzte Petition ein reichen? antwortet: so gut, wie jene das Recht haben, eine Peti tion einzubringen, ist es euch auch nicht verwehrt. Das ist aller dings eine Veranlassung, die eingetreten sein könnte. Warum aber darauf ein so großes Gewicht gelegt wird, kann ich nicht be greifen, und es wäre mir, obgleich ich in dieser Art noch niemals befragt worden bin, interessant, zu wissen, ob das nicht erlaubt wäre. We>m mehrere Personen im Volke eine Petition einbrin gen wollen, so sehe ich nicht ein, warum ich ihnen abrathen soll, in so fern ich die Sache billige. Ich möchte das nicht als eine Beschuldigung eines Kammermitglieds angesehen wissen; denn weder Constitution noch Landtagsordnung verbieten solches.- Bürgermeister -Wehner: Der Sprecher vor mir hat mich ganz falsch verstanden. Ich habe nicht gesagt, daß ein Mitglied unserer Kammer Antheil genommen habe, sondern cs sei in öf fentlichen Blättern angeführt worden, daß von einem Landtags abgeordneten Emissäre ausgeschickt und dazu die Nachtwächter gebraucht worden wären. Gegen §. 53 der Landgemeinde ordnung seien also ganze Gemeinden zum 'Zusammenkommen aufgrfordert worden. Ich habe ferner gesagt, man habe vorge-
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