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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 70. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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sollte. Die Ausführung endlich, die Vermessung und Ab schätzung ist vor unfern Augen vorgegangen, wir haben Zeit und Gelegenheit gehabt, zu rcclamiren und gegen eine zu hohe Abschätzung oder unrichtige Vermessung Einwendung zu erheben; zu Klagen, glaube ich, ist jetzt also nicht mehr die Zeit. Der Herr Referent hat die Gründe schon vollkommen richtig und er schöpfend auseinandergesetzt, warum mansich jetzt bei dem neuen Steuersystem beruhigen müsse. Ich wiederhole nochmals, ich. habe keine Klagen erheben wollen, meine Bemerkung ist nur eine Antwort auf erhobene Klagen. Bürgermeister Starke: Trotz der B.merfung des geehrten Sprechers vor mir erlaube ich mir doch, mich als Dritten im Bunde der Klagenden anzumelden; denn auch für dieOberlausitz eröffnen sich nicht gerade tröstliche Aussichten , wenn ich erwäge, daß nach den bis jetzt gewonnenen Resultaten die Oberlausitz, statt daß sie zeither ein Zehntel zu den Grundabgaben beigetra- gen, künftig nach Höhe eines Siebentels beitragen müsse. Bei dem stets duldsamen und nachgiebigen Charakter der Oberlausitz will ich indeß diese Klagen für mich behalten , und gegen das Gesetz um so weniger Etwas einwenden, als ich mich überzeugen muß, daß dasselbe nur als das Resultat früherer von der Ständever sammlung im Vereine mit der hohen Staatsregierung schon de finitiv gefaßter Beschlüsse angesehen werden darf, und die Gefahr zu groß sein würde, die aus der Nichtannahme des Gesetzes her vortreten müßte, und als nicht übersehen werden darf, daß, wenn man dem zu erlassendenGrundsteuergesctze auch ein anderes Prin- cip unterlegen wollte oder könnte, doch wieder andere, und viel leicht größere Jnconvenierizen daraus hervorgehen würden. Nur zu meiner Beruhigung erlaube ich mir, entweder von dem Herrn Referenten oder von der Staatsregierung auf eine Frage um Auskunft zu bitten. Ich glaube nämlich voraussetzen zu können, daß, wenn sich auch gegenwärtig unbedingt mit dem im Gesetz enthaltenen Principe einverstanden erklärt wird, daraus kein Prä judiz für etwaige Anträge abgeleitet werden dürfe, welche bei Werathung des höchsten Decrets vom 11. Mai 1843 annoch zu stellen sein werden. Nach diesem Decret soll nämlich erst er wogen werden, ob es nöthig sei, daß zu einer bessern Ausglei chung zwischen Land und Stadt noch für die Häuser in den Städten ein Procentabzug eintreten solle. Ist diese Voraus setzung richtig, so schließe ich hiermit meine Bemerkungen. Referent Bürgermeister Schill: Der geehrte Sprecher wird sich vollkommen beruhigen durch das, was die Deputation bei Z. 17 bemerkt hat, indem sie dort ausdrücklich erwähnt, daß die Annahme von §.17 nur geschehen soll mit Vorbehalt der auf das allerhöchste Decret vom 1l. Mai 1843 abzugebenden Er klärung. - . . . Bürgermeister Starke: Ich, habe das allerdings gelesen; allein ich finde mich weit mehr beruhigt, wenn ich jetzt eine aus drückliche Antwort auf meine gestellte Frage bekomme, weil, wenn h. 3 und 17 des Gesetzes unbedingt angenommen würden, ich geglaubt hätte, es sei zu spät, mit einem Anträge bei künf tiger Berathung des «»gezogenen allerhöchsten Dccrets hervor zutreten. Referent Bürgermeister Schill: Ich erlaube mir nur noch die Bemerkung, daß wir mit derselben Geduld und Nachgiebig keit, wie dieOberlausitz, uns werden trösten müssen, daß wir bis jetzt zu wenig von der Oberlansitz bekommen haben. Die Abschätzung und Vermessung wird den besten Beweis führen. Bürgermeister Starke: Und ich vergönne mir darauf nur zu ergegnen, daß bei den Berathungen über den Particularver- trag auch in dieser Kammer bereits anerkannt worden, daß die Oberlausitz durch den ihr bisher zu Mitübertragung der Staats lasten angesonnen gewesenen Beitrag keineswegs zu wenig gebe. BürgermeisterHübler: Daß die Städte, namentlich die größern Städte, bei dem neuen Grundsteuersystem härter als früher, ja bedeutend härter getroffen werden, das unterliegt nun mehr wohl keinem Zweifel, und die Berechnung, welche der Herr Staatsminister in Bezug auf die Stadt Dresden uns mittheilte, zeigt eben nur, daß das bei Dresden auch der Fall ist, selbst wenn bei Berechnung der neuen Steuerquote der Wegfall der ehe maligen Servislast in eompuium gebracht wird. Aber dennoch enthalte ich mich, den drei Klagenden vor mir mich anzuschließen, und zwar darum, weil die Ergebnisse des neuen Steuersystems, welche die größern Städte jetzt so unangenehm überraschen, auf Prämissen beruhen, die nach der gewissenhaften Prüfung von der Ständeversammlung selbst ausgegangen sind, und weil ein Zurückkommen auf jene Prämissen das ganze System in seinen Grundzügen erschüttern würde, bei der vorliegenden Berathung daher zu solchen Klagen weder Zeit noch Ort sein möchte, wäh rend bei einer andern Gelegenheit über die Füglichkeit einer den Städten zu gewahrenden Erleichterung zu sprechen sein wird. Bürgermeister v. Gross: Ich muß mich ganz dem an schließen, was der Herr Bürgermeister Hübler soeben äußerte. Ich bin für meine Person stets der Ansicht gewesen, und habe sie auf frühern Landtagen vertheidigt, daß die Einführung einer all gemein gleichförmigen Besteuerung der Grundstücke unter Weg fall der bisher darauf haftenden Steuern und nur in Beziehung auf die gewöhnlichen Abgaben für die bisherigen Steuerbelasteten nach den für die Ausführung angenommenen Grundsätzen in den meisten Fällen keineswegs vortheilhaft, sondern nur nachtheilig sein würde, und das Resultat der nunmehr eintretenden Besteue rung hat dieses bewährt. Am schmerzlichsten empfindet dieses die Stadt Leipzig, deren Grundsteuer von ungefähr 25,000 Thlr. auf 88,000 Thlr. erhöht wird. Aber es laßt sich dagegen Nichts sagen, da die Grundsätze, nach denen die Negulirung der Be steuerung geschehen ist, auf den von der hohen Staatsregierung und den Ständen gemeinschaftlich verabredeten Maßregeln be ruhen. Ich enthalte mich daher einer zwecklosen Klage über eine leider nicht mehr abzuändernde Einrichtung, ebenso wie der Herr Bürgermeister Hübler, und ich wünsche nur, daß die hohe Staatsregierung im Auge behalte, die künftige Grundsteuer stets auf dem möglichst niedrigen Fuße zu erhalten. Präsident v'. G ersdorf: Ich habe zu erwarten, ob noch im Allgemeinen von der Kammer gesprochen wird. Wenn das nicht der Fall ist, so würden wir nun auf die specielle Berathung
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