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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 77. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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MittheiluNgen über die Verhandlungen des Landtags. I. Kammer. 77. Dresden, den 19. August 1843. Sechs und siebenzigste öffentliche Sitzung am 3. August 1843. Inhalt: Vortrag aus der Neg «strande. — Berathung des Berichts der dritten Deputation über einen Antrag der II. Kammer, die den Bezirksthierarjten bei Beaufsichtigung von Viehmäckten zu gewahrende Vergütung betr. — Berathung des ander- weiten Berichts-der e r sten-Deputation über die in dem allerhöchsten Decret voin 2. Januar 1843 vorgelegten Gesetz- Entwürfe, I. die Grund - undHyporhekenbücher und das Hy pothekenwesen, II. die Aufhebung der einzelnen noch beste henden stillschweigenden Hypotheken, und Hl. das Vorzugs recht der rückständigen Abgaben im Concurs betr. Die Sitzung beginnt um H11 Uhr m't Vorlesung des über die letzte Sitzung aufgenommenen Protokolls durch- den Sccre- tair Bürgermeister Ritterstadt in Gegenwart der königl. Eommissarien V. Funke und H änel und in Anwesenheit von 33 Kammermitgliedern. Da bei dem vorgelesenen Protokolle Nichts bemerkt wird, wird selbiges vom Herrn Viceprastdenten v. Carlowitz und Sr. Königl. Hoheit Prinz Johann mit vollzogen. Auf der Registrande steht nur ein Gegenstand unter 1. (Nr. 514.) Protokollextracte der zweiten Kammer vom 31. Juli, 1. und 2. August, einen in geheimer Sitzung zu ver handelnden Gegenstand betreffend. Präsident v. Gersdorf: Er ist sofort andiezweite De putation abgegeben worden. — Wir würden nun übergehen können zu unfern Geschäften, die wir heute abzuthun haben- Das Erste wird sein die Berathung des Berichts der dritten Deputarion über einen Antrag der zweiten Kammer, die den Be zirksthierärzten bei Beaufsichtigung von Kiehmärkten zu gewäh rende Vergütung betreffend, und ich ersuche den Herrn v. Hey nitz, diesen Bericht vorzulesen. Referent v. Heynitz: Der Bericht lautet: Am 15. Marz wurde in der zweiten hohen Kammer über eine Petition der Dorfgemeinden Rammenau und Gaußig, be treffend die den Bezirksthierärzten für ihre bei Viehmärkten zu führende Aufsicht zu gewährende Entschädigung, verhandelt. Das Protokoll darüber ging mittelst Extracts kurz vor der am 28 Juni gehaltenen Sitzung der ersten Kammer bei dieser ein, und wurde, da die Petition selbst von der zweiten Kammer zurückge wiesen, statt dessen aber ein Antrag an die hohe Staatsregierung I. 77. beschlossen worden, zur Berichtserstattung an die dritte Deputa tion überwiesen. Indem nun diese dem ihr crtbeilten Auftrage entspricht, so kann sie, obwohl ihr nicht die erwähnte Petition, sondern eigent lich nur der jenseitige Kammerbeschluß vorliegt, wegen Connexi- tätdes Inhalts nicht umhin, auch auf den Inhalt jener Petition einzugehen. Die petirenden beiden Dorfgemeinden beschweren sich darüber, daß sie in Folge der Instruction der Bezirksthierärzte die ihnen vorschriftsmäßig für Beaufsichtigung der Viehmärkte zuftehende Entschädigung von 1 Lhlr. für jeden Markt rücksicht lich der bei den Dörfern Rammenau und Gaußig stattsindenden Vichmärkte aus den Communc'assen zu entrichten genöthigt würden, obwohl nicht sie, sondern ihre Gerichtsherrschaften das Stäktcgeld von diesen Viehmarkten bezögen, und beantragen die Verwendung bei der hohen Siaatsregierung dahin, daß die In struction der Bezirksthierärzte insoweit verändert werden möge, daß nicht die betreffenden Ortsgemeinden, sondern vielmehr die jenigen, welche das Stättegeld einnehmen , jene Auslösung der Thierärzte zu tragen hätten, weil es ganz billig sei, daß, wer den Gewinn von einerSache ziehe, auch den damit verbundenen Auf wand trage. Die jenseitige dritte Deputation entwickelte dagegen in ihrem Bericht, daß diese Folgernng auf den vorliegenden Fall nicht passe, weil der ihr zu Grunde liegende Satz, daß, wer den Gewinn von einer Veranstaltung ziehe, auch den damit verbun denen Aufwand zu tragen habe, nur subsidiarischer Art und dem öffentlichen Recht fremd sei, und daß es dagegen hier darauf an komme, wer die Anwesenheit des Bezirksthierarztes zu fordern berechtigt und verpflichtet sei, und daß dies unstreitig diejenigen seien, welchen die Ortspolizei zustehe, woraus sie dann folgert, daß die Auslösung der Bezirksthierärzte von den Inhabern der betreffenden Ortspolizei zu entrichten sei. Diese Ansicht wurde auch durch eine beträchtliche Stimmen mehrheit von der zweiten Kammer angenommen, allein die Deputation kann der Kammer nicht anrathen, diesem Beschluß der zweiten Kammer beizutreten, und zwar aus folgenden Grün den. 1) ist die Deputation der Ansicht, daß die eben angeführte Schlußfolge der jenseitigen Deputation zu viel, mithin Nichts be weise; denn wäre es wahr, daß eine Ortspolizeibehörde alle von ihr oder durch sie angeordneten polizeilichen Maßregeln be zahlen müsse, so würde man ihr mit demselben Recht, wie die Bezahlung der Thierärzte, auch die Kosten der Bagabonden- transporte, die Anschaffung und Unterhaltung der Feuerlösch- gcräthschaften, die Bezahlung der Nachtwache und der Commun- wegebaue u. s. w. ansinnen können. Es würde aber mit unfern Polizeigesetzen in direktem Widerspruch stehen, wenn man be haupten wollte, daß alle von den Polizeibehörden anzuordnendetz Maßregeln von ihnen zu bezahlen seien. 1
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