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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 80. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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Mitlh eLlungen über die Berhandlungev des -Landtags I. Kammer. 80. Dresden, den 24. August 1843. Neun und siebenzigste öffentliche Sitzung am 10. August 1843. Anhalt: Vortrag aus der Registrande. — Entschuldigungen. — Mündlicher Vortrag von Seiten der ersten Deputation über den Gesetzentwurf, die Vertretung der evangelisch lutherischen Kirchengemeinden in Rechtsstrei tigkeiten betr. — Mündlicher Vortrag, die Errich tung eines landwirthschaftlichen Creditsystems betr. — Berathung des Berichts der dritten Deputation über eine die Flachsspinnerei betreffende Petition des Abg. Zische.— Die Sitzung beginnt AI Uhr mit Verlesung des Protokolls über die letzte Sitzung im Beisein von 34 Mitgliedern und des Herrn Staatsministers v. Wietersheim. Auf gestellte Prä» sidialfrage wird dieses Protokoll von der Kammer einstimmig genehmiget und von dem Herrn v. Großmann und dem Herrn Fürsten v. Schönburg mit vollzogen, worauf man zum Vor trage aus der Hauptrcgistrande schreitet. 1. (Nr. 52V.) Bericht der ersten und zweiten Deputation, einen in geheimer Sitzung zu verhandelnden Gegenstand be treffend. . Präsident v. Gersdorf: Wird noch in dieser gegenwärti gen Session gedruckt vorgelegt werden. 2. (Nr. 521.) Bericht der dritten Deputation über die Pe tition des Herrn Superintendenten v. Großmann, die Ue'.'er griffe der römisch-katholischen PriesterschastimKönigreicheSach- sen, ingleichen über zwei von der zweiten Kammer anhero ge langte, denselben Gegenstand betreffende Petitionen betreffend. Präsident v. Gersdorf: Es ist nicht möglich gewesen, die Sache früher zum Druck zu beförderst, als den 11. Au» gust früh. 3. (Nr. 522.) Protokollextract der zweiten Kammer vom 4. und 5. Aug., das allerhöchste Decret über die Vergleichung der Abschätzung zwischen dem städtischen und ländlichen Grund besitz betreffend. . Präsident v. Gersdorf: Wird sofort an die zweite Kam mer abzugeben sein, und es wäre schon erfolgt, wenn er nicht kurz vor der Session eingegangen wäre. 4. (Nr. 523.) Dergleichen vom 5. und 7. Aug-, den Ge- 1.80. setzentwurf wegen Ausführung der Bestimmung in §. 4 des er sten Lheils der D.dormanz vom I. Decbr. 1837 betreffend. Präsident v. Gersdorf: Ist bereits an Vie erste Deputa tion abgegeben worden. Es hätte- können zweifelhaft sein, ob der Gegenstand vor die erste, oder die zweite Deputation gehöre, indessen schien es doch angemessen, ihn an die erste abzugeben. — Der Herr Kammerherr v. Watzdorfhat gebeten, ihn für heute, zu entschuldigen, der Herr Geheimrath v.Minkwitz hat schrift lich angezeigt, daß er wegen Geschäfte, deren er sich heute nicht entmüßigen könne, in der Kammer nicht zu erscheinen vermöge. Ferner hat der Herr Decan Kutschank schriftlich angezeigt, daß er von einem plötzlichen Füßübel befallen und Nicht im Stande sei, in der Kammer zu erscheinen. Er bittet daher, ihn wenig stens für heute zu entschuldigen, indem er sobald als möglich wie der erscheinen werde. — Es ist von dem Herrn Abg. Brdckhaus an die erste Kammer eine Schrift von Herrn Karl Streckfuß, kö- .nigl. preuß. wirkl. geheimen Oberregierungsrathe a. D-, über reicht worden, über das Verhältnis« der Juden zu den Christen, und es' wird dieses Werk zu unserer Bibliothek zu nehmen sein, wo es zur Ansicht für Jeden bereit liegt. Uebrigens werden Sie wohl geneigt sein, dem Herrn Abg. Brockhaus unfern Dank für die Überreichung im Protokoll auszusprechen. — Wir werden nun mehr zu den Gegenständen unserer Tagesordnung, übergehen können, und ich ersuche den Herrn Ordinarius v. Günther, uns den mündlichen Vortrag über die Vertretung der evangelischen Kirchengemeinden in Rechtsstreitigkeiten zu geben. Referent Domherr v. Günther: Der Gesetzentwurf, die Vertretung der evangelisch-lutherischen Kirchcngemeinden betref fend, ist von der ersten Kammer ohne Amendement angenom men worden. Das Gleiche ist Seiten der zweiten Kämmer ge» schchen mit Ausnahme zweier an sich nicht eben bedeutender Ver änderungen in der vierten Paragraph?. Es lautet jene Para- graphefolgendermaßen: „Findet hie vorgesetzte Consistorialbehörde in besondern Fällen für einen einzelnen Gemeindeth il — sei es nun, daß solcher zu einer größern Parochie gehöre, oder umge kehrt für sich eine Parochie bilde — die Anordnung einer speciek-- len Vertretung nothwendig, so ist solches durch ein von dieser Behörde zu bestätigendes Localstatut in der Maße festzustellen, daß dabei, soviel thunlich, die Analogie der Wahlen in den poli tischen Gemeinden zum Anhalten genommen wird." Statt „Localstatut" hat die erste Deputation der zweiten Kammer ih rer Kammer vorgeschlagen, zu setzen: ,,Particularlvcalstatut." Es hat aber die zweite Kammer auf einen diesfalls gestellten An- 1
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