Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 73. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
MZtLh eilungen über die Verhandlungen des Landtags I. Kammer. 7^3. Dresden, den 4. August 1,843. Zwei und siebenzigfte öffentliche Sitzung am 21. Juli 1843. Inhalt: Vortrag aus der Registrande. — Anzeige, mehre Petitio nen betreffend.- — Fortsetzung und Schluß der Berathung über die Einführung eines neuen Grundsteuer systems. (Besondere Berathung. §§. 31 — 62. — Aus scheiden mehrer Paragraphen. — Petitionen. — Schluß abstimmung). — Man beginnt gegen ^11 Uhr Vormittags mit Vorlesung ches Protokolls über die letziperwichne Sitzung, welches auf Pra- sidialfrage von der Kammer genehmigt und durch v. Lhie lau (auf Lampertswalde) und Freiherr v. Welck mit vollzogen wird. — Anw send sind der Herr Staatsministcr v. Zeschau und der königl. Commifsar Schmieder, sowie 36 Mitglieder. Auf derRegistrande befindet sich: 1. (Nr. 487.) Protokollextract der zweiten Kammer vom 14. Juli 1843, einen angeblichen bei Gelegenheit der Erledigung der früheren ständischen Anträge begangenen Jrrthum betreffend. Präsident v. Gersdorf: DerGegenstand ist an die dritte Deputation zu verweisen. Es könnte vielleicht heute schon ge schehen, was hier zu geschehen hat; denn es wird die Sache mit einem einfachen und kurzen Vortrag abzuthun sein, jedoch soll die ser erst in einer der nächsten Sessionen erstattet werden. 2. (Nr. 488.) Dergleichen vom 13.- Juli 1843, die Be schwerde der Hospitaliten zu Hubertusburg betreffend. Präsident v-Gersdorf: Ist schon früher bei der vierten Deputation gewesen und dürfte daher auch wieder dahin zu ver weisen sein. 3. (Nr. 489.) Dergleichen vom 18. Juli 1843, .eine Pe tition des Raths und der Stadtverordneten zu Mühltroff um Verbesserung des Wahlgesetzes betreffend. Präsident v. Gersdodf: Es ist zwar diese Petition nur an die zw eite Kammer gerichtet, aber hierher gegeben worden, weil die Hauptsache an uns abgegeben worden war und sich bei der dritten Deputation befindet. Ich schlage also vor, sie an diese letztere zu verweisen. . 4. (Nr. 490.) Der Herr Geheime Cabinetsrath Kriebitzsch erklärt sich bereit zur Annahme der auf ihn gefallenen Wahl als Mitglied des Staatsgerichtshofs. Präsident v. Gersdorf: Sobald die Annahme der Wah len, die Seiten der zw itm Kammer erfolgt sind, bekannt sein wird, wirdsofortdiehiesfallsigeAnzeige abgelassen werden können. I. 7S. Secretairv. Biedermann: Es haben wieder Pctitiomn die gesetzliche Zeit ausgelegen, nämlich erstens die Petitionen meh rer Gemeinden, den Wildstand betreffend; diese sind bei der zwei ten Kammer schon gewesen, weshalb sie nun auf sich zu beruhen haben. Dann eine Petition des Privatus Robert v. Heldreich, die Abschaffung des Beichtgeldes betreffend; diese würde noch an diezweite Kammer zu gelangen haben. Präsident v. Gersdorf: Ist die Kammer mit diesem Vor schläge des Herrn Secretairs einverstanden? — Einstim mig Ja. Präsident v. Gersdorf: Wir könnten 'nun , auf die Fort setzung unserer gestern abgebrochenen Berathung -übergehen, und ich ersuche den Herrn Referenten, uns den Vortrag zu geben. Referent Bürgermeister Schill: Ehe ich zu tz. 31 übergehe, erlaube ich mir auf einen Vorbehalt zurückzukommen, der gestern bei H. 18 unter b gemacht worden ist. In der zweiten Kam mer nun ist, wie ich bereits bemerkte, der Gesetzentwurf, die durch das neue Grundsteuersystem bedingten Abänderungen der Gesetze über Ablösungen und Gemeinhcitstheilungen, ingleichen über Zu sammenlegung der Grundstücke betreffend, form, ll abgclehnt, und es ist die materiellen Bestimmungen andern Gesetzen einzuverlei ben beschlossen worden. Hiernach ist auch bei tz. 18b des vor liegenden Gesetzes der Zusatz beschlossen worden: „Was dem entgegen in §. 40 des Gesetzes vom 14. Juni 1 834, die Zusammenlegung der Grundstücke betreffend, geordnet ist, wird hierdurch aufgehoben," und wie ich gestern dieses Zusatzes Erwähnung that, behielt ich mir vor, auf ihn zurückzukommm, wenn jenes Gesetz hier zur Berathung kom men würde. Nachdem ich mich überzeugt habe, daß dieser Zu satz in diesem Gesetze einen Platz erhalten kann, mag auch jener Gesetzentwurf ein-Schicksal haben, welches er wolle, halte ich es für besser, jetzt schon jenen Vorbehalt zu erledigen. Da die zweite Kammer diesen Zusatz zu §. 18 beschlossen hat, so wollte ich mir die Anfrage gestatten, ob nicht zur Erledigung allenfalls der Be schluß möchte gefaßt werden, daß dieser Zusatz ausgenommen werde; denn die Deputation und ebenfalls diehoheKammer wird einverstanden sein, daß diese Z. 40 des G setzes vom Jahre 1834 nicht mehr in Anwendung kommen kann, und es scheint daher angemessen, im Gesetz auszusprechen, daß sie aufgehoben ist. Ich glaube, die geehrten Mitglieder der Deputation werden sich mit diesem Vorschläge einvcrstehen. WürgermcisterH übler: Ich bin ganz damit einverstanden, daß der Wegfall der Bestimmungen der §. 40 des Gesetzes von
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder