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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 5. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-11-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. Anhang. Die C'isenbahnangelegenheit betreffend. S. Dresden, den 7. November 1843. Vierte geheime Sitzung der zweiten Kammer den 2. August 1843. (A b e n d s i tz u n g.) Inhalt: Fortsetzung der Benutzung des Berichts der zweiten Deputation über das allerhöchste Decret vom 8. Februar 1843, die Eisenbahnangelegenheit betreffend. (Besondere Be- rathung. Punct 2., 3., 4. und 5.) Zu der Sitzung, welche Abends 6^ Uhr beginnt, haben sich 66 Kammermitglieder eingefunden, sowie Seiten der Re gierung die Herren Staatsminister von Lkndenau, von Ze schau und Nostitz und Jänckendorf. Herr Secrctair v. Schröder tragt zuvörderst das von ihm über die heutige geheime Morgensitzung ausgenommene Protokoll vor. Nach dem beendigten Vortrag fragt der Herr Präsident v. Haase: Hat Jemand bei dem Protokoll Etwas zu bemerken? — Es ist nicht der Fall. Ich ersuche die beiden Herren, an welchen die Ne'he steht, es mit mir zu un terzeichnen. Die Mitunterzeichnung erfolgt durch die Abgeord neten Bogel und Klien. Präsident v. Haase: Ich ersuche nunmehr den Herrn Re ferent, uns gefälligst weiteren Vortrag zu geben. Referent Abg. Georgi (aus Mylau): Der 2. Punct in der Decretsbeilage lautet: „So weit die vorstehend genannten Linien in den Gesetzen vom 3. Juli 1835 und 10. August 1837 nicht schon vorgesehen sind, ist die Regierung ermächtigt, das Expropviationsrecht nach Maßgabe des Gesetzes vom 3. Juli 1835 zu dem geeigneten Zeitpuncte auf dieselben auszudehnen." Zu 2. ist imDeputationsbericht bemerkt: „Die Noth- wendigkeit der Ausdehnung des Expropriationsrechtes aufsämmt- liche vorstehend genannte Linien, insoweit es dafür nicht besteht, exgiebt sich von selbst, und die Deputation beantragt, die Er mächtigung dazu für die Regierung in der von ihr selbst vorge schlagenen Fassung »ub 2. auszusprechen." Präsident v. Haase: Will die Kammer bei dem zweiten Puncte nach dem Rathe der Deputation die daselbst erwähnte Ermächligung der Staatsregierung aussprechen? — Es ist einhellig der Fall. Anhang 5. Referent Abg. Georgi (aus Mylau): Der 3. Punct lau tet in der Regierungsvorlage: „Die all 1. unter 5. gedachte Verbindung des Erzgebirgs mit den Hauptbahnen ist zu be werkstelligen in einer der beiden Richtungen entweder von Chemnitz nach Riesa, oder von Chemnitz nach Zwickau. Welcher dieser beiden Richtungen der Vorzug zu geben und ob demnach von dem von der letzten Ständeversammlung wegen Herstellung einer Eisenbahnverbindung des Erzgebirgs mit der nach Baiern führenden Eisenbahn gefaßten Beschlüsse nach Be finden wieder abzugehen sei? darüber hat die Regierung, unter Hinweisung auf das im Abschnitt II. darüber Bemerkte und die - hiernach für die eine und die andere Richtung sprechenden eigen- thümlichen Vortheile, die gutachtliche Erklärung der Stände versammlung zu erwarten. Diejenige der beiden Linien, welche durch den zu fassenden Beschluß beseitigt wird, bildet keinen Bestandthekl des von Staatswegen aufzustellenden Eifenbahnsystems und ihre Aus führung bleibt, wenn sie sich als wünschenswert) darstellen sollte, entweder allein den Privatkräften überlassen, odereiner späteren Zukunft." Ihre Deputation hat hierzu bemerkt: „Die gutachtliche Erklärung über die für die Eisenbahnverbindung des Erzgebir ges zu wählende Richtung ist in Vorstehendem und durch die Aufnahme der Linie Chemnitz-Riesa in das sächsische Eisenbahn system bereits enthalten. Die Mehrheit der Deputation rathet aber, hier den von ihr weiter oben vorgeschlagencn und motivirten Antrag einzu schalten : Das, durch Gesetz vom 10. August 1837 ausge sprochene Expropriationsrecht auf der Linie Zwickau- Chemnitz ist aufzuheben." Präsident v. Haase: Bei diesem Puncte tritt nun die Discussion ein über den Antrag des Abg. Rahlenbeck; der An trag ging dahin, auch von Zwickau bis Chemnitz eine Bahnlinie zu führen (vergl. Nr. 3. des Anhangs, Seite 82). Viceprasident Eisen stuck: Inwiefern der Antrag des Abg. Rahlenbeck darauf gerichtet ist, die Eisenbahn von Chem nitz nach Zwickau jetzt mit aufzunehmen, insofern kann ich mich damit einverstanden nicht erklären. Bedenklich aber scheint mir anderer Seils, wenn das Deputationsgutachten dahin gerichtet 1
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