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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 10. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-11-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. Anhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 10« Dresden, den 13. November 1843. Siebente geheime Sitzung der zweiten Kammer am 18. August.1843. I «halt: Verathung des anderweiten Berichts der zweiten Deputa tion über datz allerhöchste Deccet vom 8. Februar 1843, die Eisenbahnangelegenheit betreffend. Die Sitzung beginnt Z-S Uhr in Anwesenheit der Herren Staatsminister von Zeschau, Nostitzund Jänckendorf, und des königl. Commissars Kohlschütter, sowie von 67 Mitgliedern. Referent Abg. Georgi (aus Mylau) besteigt die Redner bühne und beginnt: Der anderweite Bericht Ihrer zweiten Deputation über das allerhöchste Decret vom 8. Februar 1843, die Eisenbahnangelegenheit betreffend, lautet zuvörderst folgendermaßen: Es haben die Beschlüsse der zweiten Kammer in der Eisenbahnangelegenheit bei Weitem zum größeren Kheil auch in der ersten Kammer Annahme gefunden und nur über we nige Differenzpuncte hat die unterzeichnete Deputation, nach vorgängiger Vernehmung mit der ersten Deputation, ihrer geehrten Kammer hiermit Bericht zu erstatten. Zu 1. Die erste Kammer hat nach dem Gutachten ihrer be richterstattenden Deputationen mit 21 gegen 16 Stimmen beschlossen, eine Flügelbahn von Zittau nach Löbau zum An schluß an die sächsisch-schlesische Bahn nicht mit in das System der unter Mitwirkung des Staates auszuführenden sächsischen Eisenbahnen aufzunehmen, dagegen die hohe Staatsregierung zu ermächtigen, das Expropriationsgesetz auf die Linie Zittau-Löbau auszudehnen, ohne jedoch hier durch eine Betheiligung des Staates für diese Bahn auszu sprechen. Die hohe Staatsregkerung hatte die gedachte Flügelbahn als Dampfbahn mit einem Kostenanschläge von 2 Millionen Lhaler in das unter Mitwirkung des Staates herzustellende Eisenbahnsystem ausgenommen, lediglich unter der Voraus setzung, daß die Orte Zittau und Herrnhut sich bei dem Gesammtunternehmen der oberlausitzer Eisenbahn auf eine verhältnißmaßige Weife mit Actien betheiligten, auch sich anheischig machten, diese Actien eine bestimmte Reihe von Jahren nn Besitze zu behalten. Die diesseitige Kammer hat nach dem Rath ihrer De putation einstimmig beschlossen, die erwähnte Flügelbahn nur Anhang io. als Pferdebahn — muthmaßlich kaum mit einem Viertel des Kostenaufwandes einer Dampfbahn — mit in das System der sächsischen Eisenbahnen aufzunehmen, die Voraussetzung der Betheiligung von Zittau und Herrnhut aber fallen zu lassen. — Ferner hat die unterzeichnete Deputation in ihrem Berichte die Ansicht ausgesprochen, daß der Gesellschaft, welcher die sächsisch-schlesische Bahn übertragen wird, die Ausführung der Flügelbahn zu dem Zeitpuncte, wo die Re gierung — nach der laut Punct 10. vorher erforderlichen Vereinbarung mit den Ständen — es verlangen werde, im Voraus zur Bedingung gemacht werde. Damit die Regie rung zu Abschließung eines derartigen Vertrages unbezwei felt ermächtigt sei, wurde auf Antrag des Herrn Finanz ministers eine kleine Abänderung bei Punct 5. diesseits be schlossen. — Das Gewicht der Gründe, welche für die gedachte Flü gelbahn sprechen, ist auch in der jenseitigen Kammer nicht verkannt, von mehrern Sprechern hervorgehoben worden. — Die unterzeichnete Deputation und mit ihr die verehrte zweite Kammer war der Meinung, daß es hier um Beför derung und Erhaltung des Verkehrs nach, aus und durch eine in gewerblicher Beziehung sehr wichtige vaterländische Gegend — die von Zittau, Großschönau, Seifhennersdorf rc., daß es sich ferner um Heranziehung des Verkehrs aus der nahe gelegenen reichenberger Gegend, einem der wichtigsten Fabrikdistricte Deutschlands, nach Sachsen und der schlesi schen Hauptbahn, daß es sich endlich um ein verhältnißmä- ßig nur sehr kleines Opfer aus Staatskassen handele. — Nach dem sehr gründlichen würtembergischen Vor anschläge (die östreichischen Pferdebahnen sind noch viel wohlfeiler) würde eine Pferdebahn von 6 Stunden Länge 342,000 Lhlr. — — kosten. Angenommen, sie koste in Sachsen 500,000 Lhlr- und der Staat wäre genö- thigt, sich von H bis zur Hälfte zu betheiligen und bezöge für seinen Antheil gar kerne Zinsen oder Dividende, so würde immer erst ein jährliches Opfer von 7 bis 8000 Thlr. in Frage sein. — Es stnd dieß aber die ungünstigsten Annahmen, die Deputation hegt die auf den ansehnlichen Verkehr nach jener Gegend begründete Hoffnung, daß neben dem wesentlichen Nutzen, den jene Flügelbahn der dortigen Gegend bringen würde, das kleine, Seiten des Staats darin anzulegende Kapital, unbezweifelt ein productives, gut an gelegtes sein werde. — Nach Vorstehendem und unter Bezugnahme auf die in dem ersten Berichte und der Regierungsvorlage entwickelten Gründe, kann die unterzeichnete Deputation ihrer Kammer nicht anrathen, ihre Beschlüsse mit denen der ersten Kam mer zu vertauschen. Die Deputation, mit Ausnahme eines ihrer Mitglieder, welches wünscht, daß der Beschluß der zweiten Kammer in seinem vollen Umfange aufrecht erhalten 1
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