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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 66. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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nur gesagt worden, es sei zeither nicht so gewesen, und darum wolle man es auch ferner so lassen. Nun das Vordem war aller dings nicht gut, und das eben, daß es nicht gut war, hat den An trag hervorgerufen. Warum wollte man also nicht auf etwas Besseres eingehen, was die Zeit dringend gebietet? Ich.erkläre mich demnach für den Antrag des Herrn v.Carlowitz nach seinem ganzen Umfange. Ueberlassen wir es doch, wie Herr v. Friesen vorhin selbst bemerkt hat, der Zukunft, wie sich die Sache gestal ten wird. Wir sind für jetzt wohl noch nicht darüber zu urthei- len im Stande. Das Beispiel, das uns gegeben worden ist, muß uns allein schon überzeugen, wie nützlich es sein wird, wenn wir den Bauernstand zu unfern Versammlungen mitzuziehen können. Und so wünsche ich denn recht angelegentlich, daß dem Bedenken des Herrn v. Carlowitz volles Gehör geschenkt werden möge. Präsident v. Gersdorf: Ich habe zu fragen, ob der An trag des Herrn'Bürgermeister Starke zur Unterstützung zu brin gen sei. Bürgermeister Starke: Für den Augenblick noch nicht. Mein Wunsch ist, daß der Herr Vicepräsident die Güte habe, sich vorerst darüber auszulassen, ob sein Bedenken beseitigt würde, wenn dieFassung des Deputationsgutachtens unverändert bliebe, und die von mir vorgeschlagene. Fassung für tz. 2 genehmigt würde. Vicepräsident v. Carlowitz: So dankbar ich anerkenne, daß der geehrte Sprecher uns einen Ausweg eröffnen will, so muß ich doch bemerken, daß ich seinem Anträge schon.ein formelles Bedenken entgegensetzen muß. Wie ich den Antrag der Depu tation und überhaupt das ganze Gutachten derselben verstanden habe, so sind jene beiden Paragraphen nur gegeben worden, um die Idee der Deputation anschaulich zu machen. Keineswegs würde also aus diese beiden §§. eine Frage zu- stellen sein, ja es würde auch nicht in der Aufgabe der Deputation gelegen haben, eine redigirte Fassung vorzuschlagen, da es sich im Allgemeinen um eine Petition, und nicht um einen bestimmte Fassungen bie tenden Entwurf handelt. Ich hätte daher geglaubt, die Depu tation sähe vollständig von einer Fragstellung auf die beiden tztz. ab, und wollte nur eine Frage auf den Schluß ihres Gutachtens gestellt wissen. Ist dem nun so, so kann freilich auch das Amen dement des Herrn Bürgermeister Starke nicht Platz greifen. Staatsminister NostitzundJänckendorf: Diesem Be denken ist Seiten der Staatsregierung vollkommen beizupflichten. Die im Deputationsberichte enthaltenen Andeutungen sind eben nur als Andeutungen zu betrachten, nicht aber als eine Fassung für die künftige Verordnung, worüber speciell abzustimmen wäre. - Bürgermeister Starker Ich muß allerdings das formelle Bedenken, welches der Herr Vicepräsident gegen den von mir gethanen Vorschlag angeregt hat, theilen, und bestätigen, daß die beiden §tz. nur ein Bild darüber geben sollten, in welcher Maße der Petitionantrag des Herrn Vicepräsidenten ausführbar wäre, mithin auch anerkennen, daß deren Fassung sich nicht eigne, um eine Abstimmung darüber zu veranlassen; demzu folge sehe ich auch von dem vorhin eröffneten Vorschläge ab. I. 66. Prä sidentv. Gersdorf: Ich bitte um ein einziges Wort. Die Deputation hat nie den Gedanken gehabt, über die nur zu Verdeutlichung hingestellten Paragraphen eine Fragstellung zu bewirken, sondern die Frage würde allein nur auf das Gutachten zu stellen sein, wie es auf S. 238 (s. oben S. 1448) gegeben ist. Freiherr v. Friesen: Ich bedaure' es sehr, daß ich viel leicht durch meine Bemerkung eine Einstimmigkeit des Beschlus ses in der Kammer verhindere, welche ich gerade bei dieser Gele genheit doppelt gewünscht hatte. Allein da meine Bemerkung nicht ohne Grund und das nicht ganz richtig ist, was der Herr Vicepräsident mir entgegenhielt, so sehe ich mich genöthigt, kürzlich noch zweierlei zu bemerken. Bisher hat dem Kreisvor sitzenden obgelegen, wenn ein Kreistag gehalten werden sollte, Bericht an die Kreisdirection, früher an die Landesregierung zu erstatten und um Genehmigung zu bitten. Er mußte angeben, ob es ein besonderer oder allgemeiner Kreistag sein sollte, und welche Angelegenheiten Veranlassung zur Abhaltung des Kreis tags gegeben. Wenn der Antrag des Herrn v. Carlowitz durchgehen sollte, so würde der Kreisvorsitzende ost in Ver legenheit sein, wenn er sagen sollte, ob ein besonderer ritter- schastlicher Kreistag, oder ein besonderer von der Corporation des Landes, oder endlich ob ein allgemeiner Kreistag gehalten werden solle, wo alle drei Stände erscheinen. Es würde in vielen Fällen schwer sein, ,diesen Antrag gehörig zu begründen. Besonders aber fürchte ich, daß, wenn besondere Kreistage von der Corpo ration vom Lande, d. h. von den ritterschastlichen und bäuerlichen Grundbesitzern allein gehalten werden sollten, dies bei den Städ ten keinen guten Eindruck machen würde, und daß dann bei den Städten die Meinung entstehen könnte, es solle ein besonderes Interesse des Landes gegen die Städte berathen werden, und das möchte ich vermeiden. Ich gebe zu, daß es in der Oberlausitz so gehalten wird. Ich gebe auch zu, wie Herr v. Posern sagt, daß die dort verhandelten Angelegenheiten vielleicht wichtiger sind, als die, welche bei den allgemeinen oberlausitzer Landtagen statt finden; aber es ist nicht zu übersehen, daß dort einmal ein neues Gesetz besteht. Wir aber haben jetzt nur einen einzelnen Antrag auf theilweise Abänderung eines älteren Gesetzes erhoben. Will man so in das Speciclle.eingehen, möchten sich noch unendlich viele Punkte und Fragen finden, die ich vermeiden möchte, da es jetzt genügt, wenn nur bäuerliche Abgeordnete bei den allgemei nen Kreistagen zugezogen werden, und wir nur erst dazu die Ge nehmigung der Staatsregierung erlangen, das Weitere wird sich finden. Das Beispiel, das der Herr Vicepräsident angeführt hat, daß bei einem Kreistage, welchen die Corporation vom Lande halte, die Errichtung eines Creditvereins berathen werden könnte, bei welchem die Städte nicht betheiligt wären, paßt hier her nicht und beweist Nichts; denn die Angelegenheit der Credit- vereine wird bei Kreistagen wohl schwerlich , sondern wohl noch bei diesem Landtage zur Entscheidung kommen. Wir haben also nicht nothwendig, mit den bäuerlichen Abgeordneten uns deshalb auf Kreistagen zu versammeln, und kommen die Creditvereine zu Stande, mögen sie nun die Ritterschaft allein umfassen, oder den bäuerlichen Grundbesitz mit einschließen, so werden dieAnge- 2-»-
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