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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 84. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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sagte: „Ihr seid das Licht der Wett." Auch erinnere ich an -en bekannten Spruch im Evangelio Johannis, wo es heißt'« „Also hat Gott dieWelt geliebt,-aß er ihr seinen eingebornen Sohn gab re." Nun, daß in diesem Sinne „Welt" nicht die Unsittlichkeit bezeichnen soll, versteht sich von selbst. Was den dritten Fall betrifft, so reducirt er sich darauf, daß jener katho lische Pater gesagt habe, daß nach 50 Jahren die Mönche eben so wieder hier eristiren werden, wie vor Luther's Zeit. Darin hat das Ministerium keine Schmähung und Beleidigung der evangelischen Kirche erblicken können. Es hält dies für eine hi storische Hypothese oder Conjectur, zwar für eine sehr unglück liche;. aber ebenso wenig für eine Schmähung der evangelischen Kirche, als eine der katholischen sein würde, wenn Jemand sagte: nach 50 Jahren werde der Superintendent zu Leipzig zu einer Gastpredigt in der Sixtinischen Kapelle in Rom eingeladen wer den. In dem bekannten Sendschreiben Coquerells an Guizot wird die Ansicht vertheidigt, daß die protestantische Kirche in Frankreich die herrschende und die katholische immer mehr ver drängt werden wird. Auf solche Aeußerungen einzuschreiten, dazu ist kein Grund vorhanden, und ich hoffe, die verehrte Kammer wird sich überzeugen, daß in dem einen Falle das Nöthkge gethan worden ist, aber in dem andern Etwas zu thun, keine Veranlassung vorlag. V. Großmann: Ich will nicht über Worte mit dem Herrn Minister streiten und die verehrte Kammer durchaus nicht damit aufhalten. Aber ich hätte allerdings gewünscht, daß ich früher von den Resultaten der Untersuchung Etwas gewußt hätte. Da her Muß ich aber doch den Wunsch ausdrücken, daß bei solchm Fallen, wo grobe Injurien, welche die Ehre einer ganzen Con- fessioN verletzen, zur Sprache kommen, man sich nicht begnügt haben möchte, blos den Beschuldigten zu fragen — von diesem wird selten ein GestäadniA zu erwarten sein — sondern daß man durch gerichtliche Untersuchung die Sache constatirtchätte. Ich will aber nicht aufregen und die Zeit Nicht unnütz hinbringen. Referent Bürgermeister Nilterstadt: Die Deputation geht nunmehr n. zu dem andern Lheile ihres Vortrags über, welcher die im Ein gänge erwähnten Beschlüsse der zweiten Kammer zum Gegen stände hat. Diese Beschlüsse sind folgenden Inhalts: in der Schrift die zuversichtliche Erwartung auszuspre chen , daß die Staatsregierung den S. 676 des jenseiti gen Deputationsberichts unter 2 erwähnten Gegenstand nicht aus den Augen verlieren und, wenn solches auf die sem Landtage nicht möglich, doch der nächsten Stände versammlung weitere Mittheilung darüber zugehen lassen wolle; (Landt.-Acten Abth. M. S. 885.) L) die Staatsregkerung zu ersuchen, ein die Ausübung des weltlichen Hoheitsrechts über die katholische Kirche be treffendes Regulativ der nächsten Ständeversammlung vorzulegen; (ebendaselbst S- 886.)' 6) bei derselben zu beantragen, in den diesfallsigen Gesetz entwurf eine Bestimmung des Inhalts aufzunehmen: allen römisch-katholischen Kirchen und Schulen sollen -er Mitqufsicht hasher Wltlichx,Coinspectioncn bei gegeben werden;. (ebendaselbst verb. M. S. 887.) v) gegen die Staatsregierung in der Schrift die zuversicht liche Erwartung auszusprechen, dieselbe werde inzwischen förderhin alle den 53 und 54 des Mandats vom 19. Februar 1827 zuwiderlaufenden Uebergriffen auf das Strengste begegnen und die Eröffnung und Errichtung vonKirchen und Kapellen oderlSchulen irgend einerCon- fession nur dann gestatten, dafern solche durch deren ausreichende Dotation, ingleichen das Bedürfniß zu de ren Eröffnung oder Errichtung durch das Vorhanden sein einer solchen Anzahl, von Confessionsvcrwandten, .die auf den Namen einer Kirchengemeinde Anspruch zu machen befugt ist, zur Gnüge gerechtfertigt worden; (ebendas. S. 886). L)in vorstehenden Antrag nach dem Worte „begegnen" noch folgende einzuschalten: und eintretendenfalls bei Kirchen oder einzelnen Geist lichen, welche Unterstützung aus Staarscassen genie ßen , deren Auszahlung suspendiren; (ebendas, verb. m. S. 887.) I?) an die Staatsregierung den Antrag zu stellen, daß künf tig keine evangelisch-protestantischen Militairs mehr zur Kniebeugungin die katholische Kirche commandirt werden, (ebendaselbst.) Wenn sich nun die Deputation über vorstehende Beschlüsse gutachtlich zu äußern hat, so gestattet sie sich, zu^. auf den Deputationsbericht der zweiten Kammer S. 676 hinzu weisen, in welchem der Fall, auf welchen der vorliegende Antrag sich bezieht, näher angegeben ist. Derselbe erscheint allerdings so auffallend, daß cs der Ständeversammlung wohl von Interesse sein muß, das Ergebniß der Erörterungen zu erfahren, welche deshalb nach der Versicherung des Herrn Regierungscommissars in der jenseitigen Deputation, bereits eingeleitet worden sind, und die Deputation räch daher der Kammer an, diesem Beschlüsse beizutreten. Referent Bürgermeister Ritterstädt: Ich brauche wohl nicht den Fall näher anzugrben, da er in dem Deputationsberichte der zweiten Kammer ausführlich dargcstellt ist. Im Uebrigen scheint der zur Annahme empfohlene Beschluß nur dem Wunsche zu entsprechen, der mehrmals während der gegenwärtigen Ver handlungen geäußert worden ist. Staatsminister v. Wietersheim: Sofort nachdem der betreffende Abgeordnete in der zweiten Kammer erklärt hatte, daß er zwar den Geistlichen, von dem die Anzeige herrühre, nicht nennen, aber der Superintendent zu Marienberg Auskunft dar über ertheilen könne, ist Tags darauf die Anweisung an diesen er gangen , Anzeige darüber zu erstatten. Es ist aber bis jetzt die Anzeige noch nicht eingegeben worden, und man hat Nichts thun können, als an die rückständige Berichterstattung zu erinnern. Präsident v. Gersd orf: Ich darf die Kammer wohl fra gen: ob sie rach dem Anrathen der Deputation diesem Beschlüsse beistimmen wolle?Wird einstimmig bejaht.
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