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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 84. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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wobei sich übrigens von selbst versteht, daß sich diese Sorge der Obrigkeiten auf die Beschaffenh eit des Religionsunterrichts nicht erstrecken solle. - -, >, Noch ist zu bemerken, daß durch die Annahme dieses An trages nach der Ansicht der Deputation zugleich der oben unter 170 4 erwähnte Punkt der Großmann'schen Petition, wie dort bereits angedeutet, seine Erledigung erhalten würde. Prinz Johann: Diesem.Anträge kann ich nur meinen vollständigen Beifall schenken. Insbesondere halte ich den Punkt s für wünschenswerlh, um alle Verdächtigung in Zukunft abzu schneiden , und ich habe das Vertrauen in die Obr'gkeiten des Landes, daß sie die Vorschrift der Z. 58 des Mandats vom 19. Febr. 1827 in voller Unparteilichkeit verwalten werden. Präsident v. Gersdors: Wenn Niemand weiter das Wort ergdeift, würde ich zur Fragstellung übergehen. Die Depu tation hat uns angerathen, den Antrag der zweiten Kam mer abzulehnen, jedoch andere Anträge, die hier gestellt worden sind, anzunehmen. Die erste Frage habe ich darauf zu stellen: ob Sie den Antrag der zweiten Kammer ablehnen wollen? — Wird einstimmig bejaht. Präsident v. Gersdorf: Und nachdem dies einstimmig geschehen ist: ob Sieden Antrag untern: „die Obrigkeiten mittels Verordnung anweisen, daß sie auch dafür, daß der Vorschrift der §. 58 des Mandats vom 19. Februar 1827 allenthalben genau uachgegangen werde, von Amtswegen Sorge tragen sollen", gpnehmen wollen? — Wird ei nstim mig bejaht. . Präsident v. Ger sdorf: Ferner frage ich: ob Sieden Antrag unter b: ,,in geeignetem Wege dahin Veranstaltung treffen, daß den Obrigkeiten auch bei den katholischen Schulen hinreichende Gele genheit gegeben werde, sich fortwährend von dem Zustande der selben in Kenntr.kß zu erhalten, und dafür, daß die in ihren Be zirken befindlichen Kinder katholischer Eltern mit gehörigem Schulunterrichte versehen werden, sorgen zu können", annehmcn wollen? —Wird ebenfalls einstimmig bejaht. Referent Bürgermeister Ritterstädt: Zu 0 zerfällt der von der zweiten Kammer beschlossene Antrag eigent lich in zwei Lheile, indem er zuerst a) auf eine strenge Handhabung der §. 53 und 54 des Man dats vom 19. Februar 1827, uud hicrnachst l b) auf die Festhaltung gewisser Bedingungen bei Eröffnung oder Errichtung von Kirchen, Kapellen oder Schulen irgend einer Confession gerichtet, in beiderlei Hinsicht aber auf den Zwischen raum bis zum Erscheinen des laut obigen Punktes unter L bean tragten Regulativs berechnet ist, indem man wahrscheinlich ange nommen hat, daß dieses Regulativ über beide Punkte nähere Be stimmungen enthalten werde. Ob dies nun der Fall sein, oder ob die fraglichen Bestim mungen auf andere Weise zu treffen sein werden, kann gegenwär tig dahingestellt bleiben. Für jetzt dem obigen Anrrage in beiden Theilen beizutreten, erscheint der unterzeichneten Deputation un bedenklich. Denn daß zu u) eine strackliche Vollziehung der §Z. 53 und 54 des Mandats vom 19. Februar 1827 auch von ihr gewünscht werde, hat sie oben bei Begutachtung der Großmann'schen Petition un ter Punkt L I dargelegt, und cs dürfte dieser Antrag um deswil len nicht unnütz erscheinen, weil nach den in der Großmann'schen j Petition zu angeführten Beispielen und der in diesem Berichte oben zu I. 2 und 3 erwähnten commissarischen Aeußerung die Befürchtung sehr nahe liegt, daß hier und da von der katholischen Geistlichkeit ein den obgedachlen Paragraphen zuwiderlaufen- des Verfahren beobqchtet werde, und um zugleich aufs Neue in Erinnerung zu bringen, daß diese Paragraphen neben dem Gesetze von 1836 noch immer Gültigkeit haben. An einen solchen An trag aber würde sich dann am Füglichsten derjenige anschließen, welchen die Deputation selbst oben Abschnitt I. am Schluffe des Punktes^ unter 1 vorgeschlagen hat. Zu b) scheinen ihr die von der zweiten Kammer beantragten Bedingungen allerdings diejenigen zu sein, welche, um theils Beschwerden von Seiten dieser oder jener Confession, theils einer später zu fürchtenden Belastung der Staatscasse vvrzubeugen, bei Eröffnung oder Errichtung von Kirchen, Kapellen oder Schu len irgend einer Confession gemacht werden müssen. Die Deputation kann daher nicht umhin, den Beitritt zu dem unter 0 aufgesührten Anträge der zweiten Kammer hiermit anzuempfehlen. Prinz Johann: Was diesen Punkt betrifft, so erlaube ich mir eine kleine Bemerkung und einen Antrag. Es betrifft blos den Punkt unter b, indem ich mit dem Punkt unter a, die Einschärfung der Mandats-§tz. betreffend, vollkommen einverstan den bin. Was aber den zweiten Punkt, die Genehmigung der Errichtung von Kirchen, Kapellen und Schulen betrifft, so kann kein Zweifel sein, daß deren Errichtung nur dann gestattet sein kann, wenn eine ausreichende Dotation vorhanden ist. Zweifel hafter ist der Punkt, ob durch das Vorhandensein einer solchen Zahl von Confessionsverwandten, daß si,e eine kirchliche Gemeinde bilden können, erst die Berechtigung zur Errichtung von einer Kirche, Kapelle oder Schule bedingt sei. Man könnte sich die Frage stellen, ob nicht nach dem Grundsatz?, daß den drei Confes-, fronen freie Neligkonsübung'im Lande zugestandeN sei, auch der kleinsten Zahl von Katholiken zugestanden werden müsse, eine Kapelle zu erreichten, und ob es namentlich Pri'valpnsonen unbe nommen bleibe, mittelst Stiftung eine Kirche zu errichten. Ich gehe aber nicht so weit. Nur scheint mir die Fassung etwas zu beschränkt. Es handelt nämlich die ganze Bestimmung von Kirchen, Kapellen und Schulen. Nun kann zwar bei Er richtung einer Kirche, wenn sie namentlich eine Pfairkirche sein soll, gefordert werden, daß eine Kirchengemeinde vorhanden sek, nicht aber bei einer Kapelle. Eine Kapelle kann ein Ritter gutsbesitzer für sich und seine Familie in seinem Hause errichten, und ebenso kann bei einer Schule nicht das Vorhandensein einer Kirchen- oder Schulgemeinde gefordert werden. Ich mache auf das Verfahren ausmrrksam, wie es im Lande stattgefunden hat, wonach man zuerst die Schule begründete, und blos dann, wenn die Einwohnerzahl sich verm.hrte, «ine Kirche errichtete. Es ist das ganz derselbe Fall, wie in Bayern. Dort gab cs früher keine Protestanten. Mit Unterstützung der Regierung sind da, wo Protestanten sich nicdergrlasftn haben, zuerst Schulen und dann Kii chm gebaut wvrden. Dasselbe Verfahren schlagt die säch- sischekathc lische Behörde ein, und es dürfte dies keinen Tadel finden. Mein Antrag geht also dahin, daß die Worte: „ingleichen das Bedürfniß zu deren Eröffnung oder Errichtung durch das Vor-
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