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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 1. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-11-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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Zm Allgemeinen scheint,-wie bekannt und.in der De- cretsbeilage auseinander gesetzt ist, in neuerer Zeit das Sy stem des Staatsbaues die Oberhand zu'gewinnen, und es läßt sich gewiß nicht verkennen, daß jede durch die Ver hältnisse gebotene Steigerung der aus Staatskassen erfor derlichen Opfer für das Zustandekommen von Eisenbahnen, das Gewicht der Gründe, welche für den Staatsbau über haupt sprechen, verstärke. Denn in jedem weiteren Opfer, das die Staatskasse bringen muß, liegt ein Anerkenntniß, daß bei dem Unternehmen, für das es gebracht wird, es sich um so viel mehr um die Erreichung von Staatszwecken handeln müsse, weil es außerdem weder verlangt, noch ge bracht werden würde, und Staatszwecke werden unbezwei- selt am direktesten erreicht, wenn der Staat auch direct die Fürsorge dafür übernimmt; sie collidiren dann nicht mit an deren, mit Privatzwecken. > , Die hohe Staatsregierung ist bei vorigem Landtage mit den Standen darüber einig gewesen, daß das System des Staatsbaues in Sachsen möglichst zu vermeiden, und nur dünn anzunehmen sei, wenn die Erreichung des Zweckes es unbedingt erfordere. In der Vorlage für die jetzt versam melten Stände hält die Regierung, nach 'einer Erörterung der Gründe für und wider, an. dieser Ansicht fest, und spricht den Satz aus: ' daß Sachsen besser thue, den Bau der Eisenbahnen auf Staatskosten, so viel als möglich zu vermelden sind 'vielmehr die Ausführung eines seinen Bedürf nissen Entsprechenden Eisenbahnsystemes auf indirec- tem Wege durch Betheiligung des Staates bei deN sicht bildenden Privatunternehmüngen zu vermitteln. Die Majorität der Deputation ist aus deniin der Vor lage enthaltenen, weiter unten in Kürze noch einmal zusam mengestellten Gründen mit diesem Satze einverstanden. Die Minorität, obwohl sie das Gewicht mancher Be denken gegen den Staatsbau und mancher Gründe für den Bau durch Privatunternehmer nicht verkennen mag, kann sich dennoch von der Ansicht nicht trennen, daß nach dem gegen wärtigen Stande der Verhältnisse und der. Höhe der Opfer, welche der Staat werde bringen müssen, um Vie Ausführung der für nothwendig erkannten Bahnlinien zu sichern, diese Ausführung durch den Staat selbst, die Bewahrung des alleinigen Eigenthumcs der Bahnen und der Freiheit in de ren Benutzung, aus ftaatswirthschaftlichen und politischen Gründen vorzugsweise im Interesse des Landes liege- Da indessen die Minorität für diese Frage von höchster finanzieller Wichtigkeit zunächst in der unterzeichneten Finanz deputation nur aus zwei Mitgliedern besteht; da ferner nach den mit Bestimmtheit auch bei den Deputütionsberathungen ausgesprochenen ZNtentiönen der hoheü Staatsregierung in keinem Falle zu erwarten ist, es werde dieselbe von ihren gegen die Mithlichkeit des Staatsbaues' gerichteten Ansichten abgehen, somit 'das Zustandekommen der Eisenbahnen selbst in Frage kommen könnte: so verzichtet die Minorität auf ei nen Separatantrag und selbst auf eine weitere Darlegung ihrer Ansichten, die unter diesen Umständen zu Nichts füh ren könnte. Die' Majorität der Deputation erklärt sich gegen den Staatsbau und für die Ausführung der Eifenbahnen -durch Privatunternehmer, weil ihr die'Belastung des Staates Mit einer Gesammtschuldenmasse, excl. der Küssenbilletschuld, von gegen 30 Millionen Lhalern, in Betracht der Größe des Landes und seiner Hülfsmittel, als bedenklich und gefährlich, jedenfalls aber als den Credit, den Cöurs und den Zinsfuß^ der sächsischen Staatspapiere wesentlich alterirend erscheinen würde; weil ferner die Bauausführung durch den Staat ihr weniger Bürgschaft, der Wohlfeilheit, Zweckmäßigkeit und Schnelligkeit darzubieten scheint, als die durch ihr unmittel bares Interesse stets vor Äugen habenden Privatunterneh mer; weil ferner der Staat vielen und weitgreifenden Local- und Personalansprüchen rücksichtlich der Wahl der Linien und der anzustellenden Individuen entgehe, wenn er nicht unmit telbar selbst baue; weil ferner die Privatindustrie in der Leich tigkeit und Wohlfeilheit der Formen bei der Leitung des Be triebes von Unternehmungen, wie die hier in Frage stehenden, in der Regel geschickter sei, als die ihrer Natur nach etwas schwerfälliger sich bewegende Verwaltung durch den Staat; weil, wenn der Staat direct alle Mittel beschaffen solle für die als nothwendig erkannten Eisenbahnen, dieß entweder nur sehr langsam oder nur unter Bewilligung eines unver- hältnißmäßig hohen Zinsfußes werde geschehen, mithin die Ausführung der Eisenbahnen selbst werde verzögert werden; weil ferner durch die ansehnliche Betheiligung dek Staates bei den Eisenbahnen er sich den vom Landesinteresse gebote nen Einfluß bei deren Anlage und Verwaltung sichern könne, ohne doch den Vortheilen zu entsagen, die eine Vereinigung von Privatkräften darbiete; weil endlich der Staat überhaupt der Privatindustrie, dem Associationsgeist und der fortschrei tenden Gewerbsamkeit die Anwendung ihrer Kräfte nur dann entziehen sollte, wenn es die dringende Rücksicht auf Staats zwecke erfordert, eine solche Rücksicht nach Ansicht der Ma jorität der Deputation aber hier nicht vorliegt. Zu 2. Bau auf Staatskosten unter Mitwirkung der zunächst dabei betheiligten Landestheile, wie man in Frankreich gesetz lich eingeführt hat vermag die Deputation ebensowenig zu empfehlen. Kann auch, wie bereits weiter oben angeführt, gewiß nicht verkannt werden, daß der Nutzeffekt der Eisenbahnen keineswegs ein für alle Steuerpflichtige und für alle Landes theile'gleichmäßiger sei, daß vielmehr vorzugsweise die Gegen den ihn empfinden,! welche von den Eisenbahnen durchschnit ten werden, und möchte hieraus wohl consequent eine außer ordentliche Beitragspflicht für diese letzteren Landestheile ge folgert werden, so liegt doch die praktische Unausführbarkeit für diese Mödalitai in Beziehung 'auf unsere Verhältnisse zu sehr am Lage, als daß es einer besondern Ausführung, deß- halb bedürfte. Wer vermöchte den Nutzen der Eisenbahnen für einzelne Kreise oder Städte, oder Gemeinden, oder vollends Steuer pflichtige, so nach arithmetischen Verhältnissen zu bestimmen, daß sich darauf hin ohne die verletzendste Ungerechtigkeit eine außerordentliche Beitragspflicht aussprechen ließe? In dem selben Kreise wird der eine Ort, in derselben Stadt der eine Stadttheil wesentlich gewinnen, der andere ansehnlich verlie ren, und mit den verschiedenen Claffen der Bewohner wird das noch'mehr der'Fall sÄn: — wie läßt, sich da eine nur 'annähernd richtige Ausgleichung ermitteln ? Diejenige, welche allein möglich und von der Gerechtigkeit geboten sein wird, ist, daß den wichtigeren Theilen des Landes durch Verbin dungsbahnen, den Minder wichtigen durch gute Verbindungs straßen, nach UNd nach ihr Antheil an der Nutzwirkung der Eisenbahnen und demnach die Vergütung für ihren Antheil an den Leistungen der Staatskasse für diesen Zweck, soweit als möglich, gesichert werde. ZuS. Hat nach Vorstehendem die Deputation mit den Re- gierungsansichten dahin sich einzuverstehen, daß für unsere
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