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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 69. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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katholischen Schriftstellern herrührenden öffentlichen Schriften Hat lesen müssen, als ob die katholische Kirche inSachsen unbillig , und ungerecht behandelt würde, so sollte man wohl geneigt sein, heute unbedingt -Mit der Deputation zu. stimmen. Denn man Möge ein Abkommen treffen, welches noch so billig sei, so wird man dabei doch noch immer Gefahr laufen , der Unbilligkeit be-- -schuldigt zu werden. Untersolchen Umständen könnte Man nun Myhl eigentlich nichts-Dichteres thun, als daß man eine streitige Sache den Rechtsweg gehen ließe. Ich verkennender nicht, daß hie Lage der Sache eine solche ist, hei der maN den Wunsch hegen darf, sie möge lieber noch auf dem Wege des Vergleichs, als auf dem Rechtswege abgemacht werden, und insofern würde ich theil- weise für den Antrag des Herrn v- Heynitz stimmen können, inso weit, er nämlich dahin geht, die Staatsregierung zur Einleitung- von Vergleichsvorhandlungefl zu ermächtigen, während ich,den' andern Lheil des Antrags, welcher darauf gerichtet ist, hie 300 Lhlr. —— schon jetzt zu bewilligen, nicht unterstützen könnte. Ich glaube, dieser Lheil des Antrags widerspricht in gewisser Beziehung dem andern Lheile desselben, und es ,ist die Bewilli gung der 300 Whlr. — — vor der Hand insofern nicht erforder lich, als für dey Augenblick dem Bedürfniß der katholischen Ge meinde in Leipzig abgeholfen ist,,obschon auch ich glaube, daß es zweckmäßiger sein würde, das dermalige Berhältniß aufheben zu können. Aus diesem Grunde muß ich den Antrag stellen, daß der Vorschlag des Herrn v. Heynitz getrennt werde,.daß man über, den ersten Lheil, welcher die Bewilligung von 300 Lhlr. betrifft, besonders abstimme und auf den andern/ welcher die Ermächti gung zu Vergleichsunterhandlungen anlangt, ebenfalls eine Frage stelle. Es kann dies ohne Bedenken geschehen, weil der erste Antrag nichts Anderes ist, als eine Abstimmung über das gestellte Postulat. Herr v. Heynitz rqthet an,. die 300 Lhlr. zu bewilli gen. Die Entscheidung über diesen Lheil des Antrags wird sich hei der Abstimmung des Postulats von selbst ergeben. Der an dere Lheil, welcher die Einleitung vonV'ergleichsunterhandlungen bezweckt, besteht für sich. Dies ist meine Ansichtüberden v. Hey- nitz'schen Antrag. Präsident v. Gersdorf: Die Sache liegt eigentlich so, daß derjenige Lheil des Heynitz'schen Antrags- der sich über die 300 Lhlr. — — erstreckt, bei der Hauptfrage zur Abstimmung kommen soll. v. H eynitzr . Ich habe allerdings gemeint, daß die 3Y0 Lhlr. transitorisch bewilligt werden sollen. Ich ging von. der Voraussetzung aus, daß es sich von selbst verstehe, daß mein' Antrag alternativ zu verstehen sei, nämlich so, daß- wenn die de finitive Abfindung der Gemeinde stattgefunden. hatte, auch die Bewilligung-der 300 Lhlr. Wegfällen würde. Ich würde- gern in meinem Antrag das Wort „transitorisch", einschalten.. Bürgermeister Ritterstädt: Ich kann nicht, absehen, was der Gemeinde die 300 Thaler helfen sollen. Wird cin.Ver- .gleich abgeschlossen, welcher sie befriedigt, so. würden die 300 Lhlr. auf das Vergleichsquantum zugerechnet werden, und es- W-rsteht sich, daß, .wenn ein Vergleich nicht zu Stande kommt, die Einschlagung desRechtswegs der Gemeinde immer noch offen ¬ bleibt. Ich würde bitten, eine Frage darauf zu stellen, ob der An trag des Herrn v. Heynitz in dieser Weise gespaltet werden soll. Domherr v. Günther: Sollte das nicht lediglich Sache des Prasidii sein? Bürgermeister Wehner: Es ist auch meine Meinung, daß es Sache des Präsidii sei. Man würde sonst in Conflict gera- then, wenn der Vorder- und Hintersatz zugleich zur Abstimmung käme. Präsident v. Gersdorf: Auch meiner Ansicht entspricht eine Spaltung des Antrags. Viceprästdent v. Carlowitz: Die Frage bleibt nur hier of fen, was werden solle, wenn die Kammer dem ersten Lheile des Amendements beitritt. Der erste Lheil fällt zusammen mit dem Postulat der Regierung. Bürgermeister Wehner: Ich glaube wohl, daß, wenn der Heynitz'sche Antrag ganz abgeworsen würde, auf den Antrag des Herrn v. Carlowitz zurückgekommen werden kann. Wenn ich aber den Antrag des Herrn Vicepräsidenten recht vor Augen nehme, so ist er nichts Anderes, -als man solle bewilligen, und mit dem, was hinterdrein gesagt ist, wird nur ein kleiner Riegel gegen größere Anforderungen vorgeschoben. Ich habe aber eigentlich in dem Anträge nur die feste Bewilligung der 300 Lhaler ge funden. Viceprästdent v. Carlowitz: Dann ist mein Antrag ganz falsch verstanden worden. Mein Antrag geht dahin, zwar zu be willigen, aber nur unter der Voraussetzung, daß die Gemeinde sich damit zufriedengestellt erachte. Wenn die Gemeinde entgeg net: 300Lhlr. genügen uns nicht, wir verlangen mehr aufdem Rechtswege, so würde die Bewilligung für nicht ausgesprochen anzusehen sein. Meine Bewilligung ist daher nur eine eventuelle. Referent V. Crusius: Dieser Ansicht muß ich vollständig beitreten. Ich möchte glauben, daß das Amendement des Herrn v. Heynitz vollständig mit dem Postulat zusammenfällt. Das Po stulat ist 300 Lhlr. und in den Erläuterungen ist gesagt, man möchte es nur als ein vorläufiges Postulat ansehen und die Staatsregierung zu bezüglichen Verhandlungen und zu Ab schließung eines Vergleichs,mit der betreffenden Gemeinde «mäch tigem Also sehe ich nicht ein, wie der Antrag von dem Postulat der Regierung abweicht. Dagegen ist der Antrag des Herrn Vice- präsidefltett wesentlich verschieden. Er wünscht, daß diesesPvstu- lat nicht wieder erscheine, und diese Ansprüche entweder durch eine jährlicheRente oder sofort durch ein Capital vergleichsweise einmal für immer abgethan werden. Insofern ist zwischen dem Antrag des Herrn Vicepräsidenten und dem Postulat der Staats regierung ein wesentlicher Unterschied, während das Amendement des Herrn v. H:ynitz mit der Regierungsvorlage übereinstimmt. : Präsident v. Gersdorfr ftm das Wort haben gebeten Herr v. Großmann und Herr Domherr Günther. 0. Großmann: Ich will gern dem Herrn Domherrn das Wort vor mir vergönnen. Domherrv. Günther: Was ich zu sagen gesonnenwar, ist größtentheils schon durch das erledigt, was der Herr Bürger meister Ritterstädt bemerkt und Herr v. Heynitz darauf geant-
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