kommen und Ihme etwas Gutes oder Dankbares zu erzeigen vermocht, verstorben, so will ich Ihme in jenem Leben vor dem Angesichte Gottes danken." — Da v. Zetzsche seinem Lehrer die 30Thlr. Zinsen von den lcgirten 500 Thlrn. nicht zuwenden konnte, so sprach er den Wunsch aus, daß seinem greisen Vater, Mstr. KaSpar Zetzsche, die Zinsen des Legats bis an still Lebensende gewährt, und sodann zum dritten Theile dem Sohne des Rectors Heineck, zu zwei Dritttheilen aber einem „bornischen Stadt- und Bürgerkinde, so zum Studircn tüchtig, auf 4, 5 oder 6 Jahr nacheinander" gegeben werden möchte. Für den Fall, daß sich später Nachkommen des I). Zetzsche zu dem Stipendium melden sollten, verordnete derselbe, daß diese Verwandten, wenn sie die Universität zu beziehen willens seien, den ersten Anspruch haben sollten; wären aber keine Abkömmlinge aus der Familie Zetzsche mehr vorhanden, dann könne Las Legat den Stadtkindern gereicht werden. Die Collatur über das Stipendium übertrug I). Zetzsche dem Stadtrath, dem geistlichen Mi nisterium und dem Lehrercollegium, wünschte jedoch, daß der Stipendiat vor der Verleihung des Legats einem Eramen unterworfen werden möchte, indem er hinzu fügte: „Ich wollte auch am liebsten sehen, daß der Stipendiat zu Wittenberg gehalten würde, weil beides Docouto ot Discentes allda fleißiger, es allda wohlfeiler Zehren, auch kein solche Pracht und Gleißnerei allda getrieben wird, wie zu Leipzig." — Am Schluß seines letzten Willens verfügte 1). Zetzsche noch: „Sollte cs aber dazu kommen, wie sich der Antichrist und böse Feind anietzo heftig be mühet, daß das schädliche heillose Papstthum überhand nehmen und in meinem lieben Vaterland wieder eingeführet werden sollte, welches aber Gott gnädiglich und mächtiglich verhüten und abwenden wolle, aus sol chen Fall soll meine Fundation ganz cassiret und aufgehoben sein, im- maßen ich sie hiermit cassire und aufhebe, rind soll alsdann E. E. Rath gut Fug und Macht haben, vom Capital 100 Thlr. für sich zu behalten und unter sich zu theilen, 100 Thlr. dem evangelischen Ministerio, 100 Thlr. den evangelischen Schulcollegen, welche alsdann würden auS- und fortgeschafst werden, 100 Thlr. DIomouti Hn)meccio (dem Sohne des Rectors), wenn er noch am Leben sein wird, wo nicht, andern evangelischen Armen, und dann 100 Thlr. meiner Freundschaft, sofern deren zu Borna noch sein werden, zu geben und auszutheilcn, dafern es zu Beförderung der papistischen Schulen, irrigen Lehren und Greuel nicht dürfe angcwendet werden." — Wer im Genüsse des Zetzsche'schen Stipendiums ist, bekommt jährlich 30 Thlr. 25 Ngr. 1651 (16:52) bestimmte Ida Ranzau (Ranzovin) die Zinsen