Die protestantischen Prediger der Stadt Borna Superintendenten.*) Nachdem die Reformation in Borna eingcführt **) worden und der Pfarrer Mohr (1532) als zweiter evangelischer Prediger von hier abgegangen war (s. S. 141), wählte man den iVI. Schaub als Pa stor. Dieser überkam zugleich das Supcrintendentenamt und eröffnete dadurch die Reihe folgender Pastoren und Ephoren zu Borna. I) >1. Erhardt Schaub (Schaubius), eines Tuchmachers Sohn aus Elsterberg, war zuerst Prediger in seiner Vaterstadt, wurde je doch abgesetzt, da er lutherisch gesinnt war und geheirathet hatte. Spä ter kam er als Diaconus nach Altenburg und 1533 als Pastor nach Borna. Einige Jahre darnach beschloß Churfürst Moritz, die Pfar rei Borna zur Superintendur zu erheben und deshalb wurden 40 Ort schaften, welche bis zur Gefangennehmung Johann Friedrich des Großmüthigen unter altenburger geistlicher Gerichtsbarkeit gestanden hatten, bei einer Kirchenvisitation dem i>1. Schaub zur geistlichen Be aufsichtigung übergeben. — Schaub hatte Mühe, „das Pfarrein- kommen***) wieder zusammen zu bringen" und wünschte dasselbe ') Stoch speeicllcre Nachrichten über die Superintendenten zu Borna giebt: Leben und Wirken der Superintendenten in Borna, von v. r>. Zo bel Borna, gedruckt bei A. Reiche 1849 ") Gcrnhards (Gerhardts) Erbbuch pon 1586. Ml. 14 : ,,Jm Bapstthumb must der Apt zu Pegau die kirchen vnd Schulen alhier mit dienern, besoldung pnd gebenden versorgen, als aber ».Luther Seliger gedcchtninß, anfing das hei lige Euangelium zue predigen, welches auch alhier angenommen warbt, volgete alSbatd eine Veränderung, denn Pegau blieb noch lange zeit Papistisch." ***) 1544 erinnerte SchaubinS, ,,das die Cpte des Closters Pegau dieser Psarr (Borna) oder Probstey viel entzogen vnd Inn Jhr Closter vcrwant haben, sonderlich gegen die aufruhr, da sie keinen ordentlichen Pfarrherren, sondern al lein einen (ionuviUorem oder Metling drusfen gehabt." — Um das Jahr 1580 wurden als Theil des Pfarreinkommens verrechnet: ,,I5 oder 16 gülden vngeuer- lich Opsergeldeö, so jhärlichcn bet) allen vnd jeden Pfar-Verwanten, von jeder Person, so eommunicirt, vier Pfennig, halb Pfingsten, halb Weihnachten, gefallen, Vnd dann fünf Gülden Meßpfennige vngeuerllch " — Opfergeld gab: ,.Mn jedes mensch, so zwölfjhärig, 4 Pf. Die Bürger geben Ihrs aufs Nath- hauß, die Lteinweger bep Ihren Richter, der schickts dem Pfarrer, die andern alle bringens des Herrn GlcitSmannS Richter, der es dem Pfarrer antwort."