ckrttAuot-Schucn" trauen ließ. Bon vem schwerseidnenBrautklcide der Weise befindet sich noch eine Probe in den Acten des Nathsarchivs. Ihr Ehemann hatte spater 5 Thlr. Strafe, und 3 Thlr. 2 Gr. Kosten zu bezahlen. Non den Strafgeldern bekam der Denunciant -j. das dritte Vierthel floß in die Rathskämmerei und daö vierte Vierthel wurde an die Armenhaushauptkasse nach Dresden gesendet. Policen und Justiz lagen früher beim Stadtrathe in den Händen der Stadtrichter; mit Einführung der Städteordnung kam, wie schon erwähnt, die Rechtspflege in die Hände eines dem Rathe nicht angc- hörcnden Stadtrichtcrs, während die Pvliceiangclegenheitcn, gemäß der Landesverfassung, bei dem Stadtrathe dem rechtskundigen Bürgermeister übertragen blieben. Neber Auflösung des Stadtgerichts, sowie die 1854 erfolgte Ab tretung der Patrimonialgerichtsbarkeit zu Borna wurde schon Seite 67 und 68 das Nölhige bemerkt. Nachdem sich in frühester Zeit die Städte, die ehedem mit Grund und Boden dem Landesherr» angehörten, mehr gehoben hatten, ent wickelte sich daö Municipalregiment immer freier, denn die sonst als Hintersassen der Fürsten betrachteten Bürger nahmen, wie oben er wähnt wurde, als „gcschworne Bürger," an den Gerichtssitzungen der Vögte und Schultheißen, sowie an der städtischen Verwaltung Theil. Vor 500 Jahren schon regierten in Borna „Consuln und Proconsuln", späterhin Bürgermeister genannt. Die Namen der im Laufe der Zeil in Borna thätig gewesenen Mitglieder des Stadtrathes sind größtenteils den hiesigen Todtcnre- gistern, welche mit dem Jahre 1548 beginnen, entnommen worden. Bürgermeister in Borna. Dieselben waren von jeher die Dirigenten aller Rathömitglieder und nahmen darum im Stadtrathe die erste Stelle ein. Nach ihrer Wahl wurde in früheren Jahrhunderten stets ein sogenanntes „Bür germeisteressen" veranstaltet; da man aber dabei wohl oft zu viel Auf-