Die Cphorie Vorna Die Neugestaltung der kirchlichen Verhältnisse, welche durch die Reformation herbeigeführt ward, vergrößerte die Macht der Fürsten, während vie Gewalt der Bischöfe unter dem Widerstreben der protestan tischen Gemeinden niedergedrückt wurde. Theils aus eignem Antriebe, thcils auf Veranlassung der Reformatoren besetzten dicFürsten die evan gelischen Pfarrämter, ordneten die Fürsten den evangelischen Gottesdienst an. Mit und nach den Kirchenvisttationcn erschienen Kirchenordnun gen und Lehrnormen. Zur Einführung evangelischerBischöfewag ten die weltlichen Regenten nicht zu schreiten; da aber die Einführung kirchlicher Behörden dringend nöthig war, so stellten die Fürsten gleich bei den ersten Visitationen (s. S. 143) die Superintendenten an. Die sen wurde nun ein Theil des bischöflichen Amtes, das Ordinations- und Visitationsrecht, sowie die Oberaufsicht über die Geistlichen eines be stimmten Districtes (einer Ephorie) übertragen. Die eigentliche geist liche Gerichtsbarkeit übte der Landesherr durch seine weltlichen Gerichte aus, welche bei Entscheidung theologischer Fragen angesehene Theologen zu Raihe zogen. Zuletzt half die Einrichtung der Konsistorien (1542) den noch bemerkbaren Schwankungen im Kirchenrcgimcnte vollends ab. Unter den Konsistorien standen auch die Ephoren oder Superin tendenten. Die Parochicen der Ehorie Borna wurden infolge der Wittenber ger Kapitulation vom Chursürst Moritz der altenburgcrSuperintcndur entnommen und unter die Inspektion des zum ersten Superintendenten in Borna erwählten Pfarrers l>I. Erhard Schaub gestellt. Alle früher zurDiöces Borna gehörigen Orte waren: Altenmörbitz, Benndorf, Bocca, Borna, Breunsdorf (Filial Heiersdorf), Bubendorf, Deutzen, Eschcseld, Eyla (Filial Thierbach), Flößbcrg (Filial Beucha), Frohburg, Gnandstein, Görnitz, Greifenhayn, - GroßhcrmSdorf, Hayn (FilialKreudnitz), Hohendorf, Hohen-