Der Amtmann nahm cs an sich. Bci der Hcrausarbcitung des Ka stens entdeckte man vier Quellen, denen das Wasser so stark entquoll, daß während der Arbeit unausgesetzt gepumpt werden mußte. — Nach Entfernung der Schwellen, Pfosten und Pfähle wurde das Loch wieder tugcfüllt. Das Mtterqat Boskwitz oder das „Wurglchu zu Borna."*) Bockwitz war früher ein zum Schlosse bci Borna gehöriges Vor werk, als welches es auch vom Stadtrathe bei Selbstbcwirthschastung der, im Jahre 1493 von den Herren von der Jane erkauften Grund stücke benutzt wurde. Noch früher lag in der Nähe des Vorwerkes das Dorf Bockwitz, aus nur wenigen Häusern bestehend. „1295 geschähe daselbst die grausame Niederlage zwischen den Kaiserlichen und Mark gräflichen Völkern." — In dem 1495» vom Abt zu Pegau dem Stadl- rathe zu Borna ausgestellten Lchnbricfe **) wird Bockwitz noch als *) Für das Vurglehn zu Borna wird beim Lehnhofe zu Dresden stets ein Deputirtcr des Stadtraths zu Borna als Lehnsträger bestellt und eingetragen. **) ,,^ir, Georg v. Gottes Gnaden und des hell. röm. Stuhls Gnaden Abt zu Pegau, bekennen öffentlichen mit diesem Briese, vor UnS, alle Unsre Nachkommen und thun kund allermänniglich, die ihn sehen, hören oder lesen, daß Wir mit gutem Wissen Unsrer Sammlung, Betrachtung und Vorrat!) durch sonderlichen Nutz und Frommen willen UnserS Klosters, denen ehrsamen, weisen Bürgermeistern, Nathmännern, Richter», Schöppen, Hauptleuten und der gan zen Gemein, die itzund sein und künftig werden, der Stadt Borna durch sonder licher Gunst nnd Dienste willen, die Sie Uns gethan und zirr künstlichen rhun sollen und werden, geliehen haben das Dorf Boekwitz bei Borna gelegen und Easpar von der Jane eine Zeil von Uns inne gehabt nnd ausgelassen hat, rei chen und leihen ihnen das obgenannte Dorf mit aller Gerechtigkeit, Nutzungen und Würden, Gewohnheiten, Folgen, Diensten, Parten, Zu - und Eingehörun- gcn, nichts ausgeschlossen, zu rechtem Lehngnte mit und in Kraft dieses Briefes hinfördcr zu haben, zu besitzen und zu gebrauchen, als Lehengütcr Recht und Gewohnheit ist, Sie und allen Ihren Nachkommen auf Ewigkeit, ohne Unser und aller Unser Nachkommen Eintrag und Einrede, doch in der Gestalt, daß die obgenannten Bürgcrmeisterc, Räthe, Richter, Schöppen und Hauptleute und die ganze Gemeinde der Stadt Borna und alle ihre Nachkommen der Lehenrechte Folge thnn, mit ausgerecktcn Fingern zu schwören, getreu und gewahr zu sein,