Die landesherrliclren Beamten Wie schon Seite 197, 198 und 205 erwähnt wurde, hatten die städtischen Vögte und Räthe ebenso, wie die Beamten der mit Gerichts barkeit Versehenen, das Justiz- und Policeiwesen zu verwalten. Tie landesherrlichen Vögte nannten sich in der Folgezeit „Amtleute" und ihre Untcrbeamten bekamen nicht selten den Titel „Vögte". Zuweilen wurden die Benennungen „Amtmann" und „Voigt" nebeneinander bei behalten, zuweilen auch da, wo sich landesherrliche Schlösser fanden, mit dem Titel „Hauptmann" vertauscht, um gleichzeitig daö Verhältniß eines Kriegsmannes anzudeuten. Die Verwaltung der Aemter stand nämlich mit dem Kriegswesen meistentheils noch in Verbindung, daher den Amt- oder Hauptleuten vielerlei Unterbeamte, als Kornschreiber, Zoll- und Zinseneinnehmer, Försterknechte:c„ wie auch Pfeilverfertiger, Pferdeknechte rc. untergeben waren. Die fürstlichen Beamten, von welchen einige zugleich auch Landvögte waren, führten ihre Aemter anfangs unentgeldlich, später aber forderten sie Sporteln, deren Eintreibung für die Insassen mancherlei Bedrückungen herbciführte. Die Criminalrechtspflege trug das Gepräge einer rohen Zeil an sich. Facultäten, Schöppenstühle und Landescollegicn fällten Ur- theilc, die oft noch von mittelalterlicher Barbarei zeugten*). — Die Un- ') Mit Grausen liest man vm» Nädern, Zerschlagen. Derbrennen, Vierthei- lcn. Lebendigbegraben, Pfählen, vom Reißen mit glühenden Zangen, von Ab- nchmung der Glieder (insbesondre der Hand) vor der Hinrichtung, sowie vom AuSsteche» der Äugen, vom Abschneiden der Ohren, von Abhauung der Finger und Ansrcißung der Zunge, vom Brandmarken mittctst glühenden Eisens >c. — Ließ doch Kurfürst Moritz 1551 noch einen Mörder mit dem Schenkel aufhängcn und so vom Leben zum Lode richten! — In der Wahl von Ehrenlirafen war man höchst erfinderisch; da gab es, neben der Ehrloserklärung, Zerbrechung der Wappen Lurch den Henker, Zerreißung der Diplome und andrer Doeumente, Ausstellung an den Pranger (Schanvpfahl, — in gelinderen Fällen Strafpfahl oder Halsciien) unter besonvern Abzeichen (z. B in einem Mantel, oder, wie bei Banquerotteurs mit einem gelben Hute), Setzung in'S rothe Gitter (Trill- oder Narrenhäuschen), Austrommeln oder öffentlicher Verweis unter erniedrigen den Ausdrücken, knieende Abbitte, öffentlicher Widerruf (mittelst Schlagens auf den Mund) oder Bckennung als Lügner, Verläumder:c., Reiten auf einem höl zernen Esel, Gaffenkehrcn re. re. — In Erpressung von Geständnissen durch die Folter war man in den verflossenen Jahrhunderten unmenschlich. Gewiß war