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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 82. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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bei allen diplomatischen und ständischen Verhältnissen ein gewisses Nachgeben und Aufopfern unbedingt nothwendig. Nur aus die sem Gesichtspunkte habe ich das Nachgeben empfohlen, und die ses dürfte bei der gegenwärtigen Lage wohl wichtig sein: Ich habe das neue Grundsteuersystem nicht gerade zu einem Schooß- kind meiner Liebe erwählt, ich habe meine starken Bedenken dage gen, ja es wäre mir erwünschter, wenn es nie zur Sprache gekom men wäre; es ist aber von der Verfassungsurkunde geboten, wir haben es durch mehre Landtage gehegt und gepflegt, und im letz ten Augenblicke wollen wir es wegen eines untergeordneten Differenzpunktes aufgeben? Das, glaube ich, können wir nich; thun, ich kann es wenigstens mit meiner Ansicht nicht ver einigen. Graf Hohenthal (Püchau): Ich erkläre auch, daß ich für die Majorität der Deputation stimmen würde; aber für den Fall, daß der Vermittelungsvorschlag abgelehnt würde, erlaube ich mir, mein Amendement jetzt schriftlich einzureichen, und glaube, daß es einigen Anklang finden dürfte. Es lautet: „Die Summe von 100 Thaler auf 200 Thaler zu erhöhen und das Wort nur in oder umzuändern." Bei dem Deputationsvor schlage ersuche ich dem Herrn Präsidenten, die Frage auf Unter stützung meines Amendements zu richten. Präsident v. Gersdorf: Die Kammer hat das Amende ment des Herrn Grafen v. Hohenthal vernommen, und ich frage Sie: ob Sie es unterstützen? — Wird nicht hinreichend unterstützt. GrafHohcnthal (Püchau): Zur Rechtfertigung meines Antrags wollte ich noch sagen, er enthält auch eine Art von Con- cession für die zweite Kammer, weil die Summe von 100 Lha- ler auf 200 Thaler erhöht ist, und also würden wenigen sein, die von dieser Vergünstigung Gebrauch machen könnten, und daher der Fall der Trennung von den Gemeinden selten vor kommen. Präsident v. Gers dorf: Ihr Antrag ist nicht unterstützt, da sich nicht die Hälfte der Anwesenden erhoben hat, sondern nur 18 aufgestanden sind. Freiherr v> Friesen: Die heutige Frage scheint mir allerdings wichtig; aber blos deshalb würde ich für den Vereinigungsvorschlag nicht stimmen. Ich kann nämlich nie wünschen, und es auch im Interesse des Landes nicht für vortheilhaft halten, daß man die Rittergutsbesitzer zu den Landgemeinden schlage, sie mit denselben vereinige, sie mit ihnen in Kollision bringe. Ich hätte daher gewünscht, die Staatsregierung hätte durch Aufnahme einer andern Bestim mung in das Gesetz uns einer so unangenehmen Discussivn ent hoben; sie hätte das recht gut thun können, wenn sie im Gesetze ausgesprochen hatte, weil die Rittergutsbesitzer nicht zu den Land gemeinden gehören, so sollen sie auch in dieser Beziehung nicht mit ihnen vereinigt werden, nicht zur Steuergemcinde gehören, sie sollen ihre Steuern unmittelbar an die Bezirkssteuereinnahme entrichten. Dies ist aber nicht geschehen, und wir haben daher der ersten Kammer einen Vorschlag gemacht, welcher von ihrer Ma jorität angenommen worden ist. Wiewohl er mich nicht gänzlich befriedigte, so bleibt er doch immer ein Vorschlag, den ich dem Entwürfe vorziehen würde. Aber auch diesen hat die zweite Kammer nicht angenommen, und zwar mit einer entschiedenen Majorität gegen 2 Stimmen. Was ist hier also-zu thun? Die zweite Kammer scheint von ihrem Beschlüsse und seiner Aufrecht haltung das ganze Gesetz abhängig machen-zu wollen, und die erste Kammer scheint dasselbe zu wollen. Sonach also ist es wohl möglich, daß das ganze Gesetz an diesem einzigen Dif ferenzpunkte scheitern könnte. Wichtig, das wiederhole ich, ist mir die Frage, und ich hätte gewünscht und wünsche noch, daß wir das durch unsere-Majorität Beschlossene aufrecht hätten er halten können. Allein ich kann mich nicht entschließen, das Gesetz durch diesen einz'gen Punkt in Gefahr zu bringen. Wir haben vor vier Landtagen das neue Grundsteuersystem, seine Vor bereitung und Einführung beschlossen, allerdings nicht ohne Wi derspruch; aber wir haben, es nun doch einmal gethan, haben seit vier Landtagen, wo wir über vier lange Jahre hier aushalten mußten, immer an diesem Grundsteuersystemegearbeitet, und sind von dessen Fortschritten von der Staatsregicrung auf jedem Landtage in Kenntniß gesetzt worden. Nun stehen wir endlich auf dem Punkte, daß es den 1. Januar 1844 eingesührt werden soll. Wir würden also offenbar eine Verantwortung gegen das Land übernehmen, wenn wir dieses System wieder ablehnen oder in Gefahr bringen wollten, eine Verantwortung, die ich nicht thei- len mag. Die Sache ist nun einmal — ich will mir den Aus druck erlauben — versehen; hat die Staatsregierung uns die kleine Gefälligkeit, die wir von ihr erwarteten, nicht erzeigen wol len, nun so wollen wir wenigstens deswegen nicht gegen das ganze Gesetz stimmen. Ich stimme aber auch hauptsächlich aus dem Grunde für den V-ru'm'gungsvorschlag, weil sicher anzuneh men und vorauszusehen ist, daß der Vereinigungsvorschlag in dieser KammermehrStimmenhaben wird, als der zuerst beschlos sene Vorschlag. Wollten wir dabei stehen bleiben, so würde die Stimmenzahl eine geringere sein, und dadurch die Kammer in noch größern Nachtheil gegen die zweite Kammer treten. Ich hoffe aber mit Zuversicht, die zweite Kammer werde diesem Ver einigungsvorschlage, obgleich sich nur eine Minorität dafür erklärt hat, am Ende auch beitreten, um nur, was auch wir wol len, das neue Grundsteuersystem in Ausführung zu bringen. Referent Bürgermeister Schill: Ich stimme vollkommen mit den Rednern überein, welche wünschen, daß an dieser Ab stimmung das Gesetz nicht scheitern möge. Die zweite Kammer hat sich zwar gegen die Fassung der §., wie sie in unserer ersten Discussion beschlossen worden ist, erklärt, die gegenwärtige hat ihr jedoch noch nicht vorgelegen, und ich hoffe, wenn sie von gleichen Gesinnungen ausgeht, wie wir, daß auch dort noch diese Bestimmung zur Annahme kommen solle. Wenn der ge ehrte Redner der hohen Staatsregierung darüber seine Bemer kungen gemacht hat, daß in der Vorlage nicht eine andere Be stimmung ausgenommen worden ist, so scheint es, daß die ver schiedene Art der Steuererhebung hierzu Veranlassung gegeben hat. Wenn aber in der Oberlausitz die Steuern von den Ritter gütern schon jetzt durch die Localsteuereinnahmen eingelicfert wer-
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