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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 86. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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in Hast zu behalten- wenn aber eine Reformatorin erfolgt, so ist er sofort der Haft zu entlassen, und wird von einer dritten In^ stanz die Wechselhaft für zulässig erkannt, so tritt erst dann wie der die Schuldhaft ein. Ein fernerer Fall ist: wenn bei Urkun den auf Wechsel geklagt wird, der über einen Dilateralvertrag ab- v.Schönfel«, v.Metzsch, v. Heynitz, Mit O. Günther, Präsident v. G r r i d o r f. Nein: gefaßt ist, so tritt der Executionsproceß ein, und auch hier ist be stimmt: Jedoch ist, wenn der Beklagte verurtheilt wird, bei dem in der Sache zu fällenden Erkenntnisse, zugleich, daß der Beklagte zur Leistung nach Wechselarrest (oder bei Schuld arrest) anzuhalten sei, auszusprechen." Ein solches Er- kenntniß ist aber erst nach eingetretener Rechtskraft in Execution zu setzen. Sie sehen daraus, daß der Gesetzentwurf, wie er frü her in seiner Integrität vorgelegen hat, selbst mehre Fälle ent hält, wo erst die Rechtskraft abgewartet werden muß, wenngleich auf Wechselhaft bereits erkannt war, und daß sonach der Vor- thril nicht blos auf der schleunigen Anlegungder Haft be ruht, vielmehr liegt er hauptsächlich in dem psychologischen Zwange. Wenn übrigens der Herr Vicepräsident anführt, daß das Gesetz darum nicht fallen werde, so weiß ich in derThat durchaus nicht, wie es anders werden soll. Es ist in dem Stadium, daß es an die zweite Kammer nicht wieder zurückgebracht werden kann, es ist das ein Princip, was auch gestern von derzweiten Kammer bei dem Gesetz über die Grundsteuer anerkannt worden ist, und was man, soll die Verhandlung nicht bis in das Unendliche fortgehn, nothwendig festhalten muß. Es ist also dann der Gesetzentwurf für abgelehnt zu achten. Ob es der Negierung möglich sein werde, annoch für diesen Landtag etwas Anderes vorzulegen, sehe ich durchaus nicht ab. Präsident v. Gersd orf: Wenn etwas Weiteres nicht ge sprochen wird, so würde vielleicht zur Fragstellung übergegangen werden können. Der Antrag der Deputation geht dahin, daß die Kammer die von der Deputation angerathenen Vermittelungs vorschläge annehme. Nimmt die.Kammer dieselben an, so ist die Sache abgethan. Nimmt sie sie nicht an, so würde auf das zurückzu kommen sein, was der Herr Bicepräsident und einige andere Her ren gewünscht haben, und daher glaube ich, daß in diesem Falle der Namensaufruf auf das Gutachten der Deputation zu richten sein wird. Ich frage also die Kammer: ob sie nach dem Gut achten der Deputation die von dieser gethanen Vermittelungsvor schläge annimmt? (Die köm'gl. Commiffarien verlassen den Saal.) Bei dem nun erfolgten Namensaufruf wird das Gutachten der Deputation mit 23 gegen 11 Stimmen angenommen und cs antworten dabei mit Wikkpräsident v. Carlo Witz, Fürst». Schönburg, B ürgermeister Schill, Graf Hohenthal-Püchau, v. Schönberg (aufPurfchenstein), Bürgermeister V. G r o ss, o. Welch Graf Vitzthum, ».Friesen, Bürgermeister Wehner, ».Schönberg (Sommerau), Das Resultat der Abstimmung macht hierauf der Präsident den wiedereintrctenden Regierungscommiffarien bekannt. Referent Domherr v. Günther: Der letzte Differenzpunkt bezog'sich aufdie45. tz. Diese lautet in demGefttzefolgendermaßen: „Falls die Entlassung des Beklagten aus dem Schuldarreste un ter einer Novation geschehen wäre, wodurch der Schuldncr unter anderweiter Angelobung des Schuldarrcsts wegen Erfüllung sei ner Verbindlichkeit spätere Termine oder Gestundung erlangt, so tritt, wenn die Zusage des Beklagten unerfüllt geblieben, ander- weit Schuldarrest auf die volle Dauer von zwei Jahren ein." Die tz. ist früher von der ersten Kammer unverändert angenom men, von der zweiten Kammer aber abgelehnt worden. In der Vereinigungsdcputation hat man sich unter ausdrücklicher Geneh migung der hohen Staatsregierung dahin vereinigt, diese tz. auS- süllen zu lassen, weil ihre Disposition allerdings nicht von der Wichtigkeit schien, deshalb eine Differenz, welche das Gesetz selbst in Gefahr bringen könnte, offen stehen zu lassen, und die Depu> tation räth der Kammer an, diesem beizutreten und also den Wegfall dieser §. beschließen zu wollen. Präsident v. Gersdorf: Will die Kammer, dem Vor schlag der Deputation gemäß, den Wegfall dieser §. geschehen lassen? — Einstimmig Ja. Präsidentv. Gersdorf: Der Tagesordnung nach sollte eigentlich der mündliche Vortrag der dritten Deputation über die Jagdbefugnisse kommen, indeß treten Umstände ein, welche es wünschenswerth machen, den nächstfolgenden Gegenstand vor zunehmen, nämlich die Berathung des Berichts der ersten De putation über den Gesetzentwurf, die Ausführung der Bestim mung in §. 3 des ersten Theils der Ordonnanz vom7. Dccember 1837 betreffend. Ich ersuche den Herrn v. Friesen, uns den Vortrag zu geben. Referent Freiherr v. Friesen: Das allerhöchste Decret lautet: Ja Sceretair ».Biedermann, Secret. Bürgerin. Ritterstädt, Prinz Johann, v. Nostitz, GrafEinsiedel, v. v. Ammo n, D. Gro ßmann, Bürgermeister Bernhard«, Bürgermeister Hübter, v. Hartitzsch, ».Watzdorf, Bürgermeister Gottfchald, Bürgermeister Starke, v. Po fern, v. Minckwitz, v. Thiel au, Meinhold, Pflug!, Zu Erledigung derBestimmung in §. 3 des ersten Theils der Ordonnanz vom 7. September 1837 und des in der ständischen Schrift auf den Gesetzentwurf über den ersten Theil der Ordon nanz vom 28. November 1837 enthaltenen, in dem Landtags abschiede vom 3. December desselben Jahres genehmigten An trags lassen Se. Königliche Majestät den getreuen Stän den in der Beilage ein Gesetz über Aufbringung der Naturalleistungen für das königlich sächsische Mstimir nebst dazu gehörigen Erläuterungen und Gründen im Entwürfe
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