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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 86. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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drei Colotmeri, in welchen die Militairleistungseinheiten ausge- rvorfen werden. Die Reduction, welche nun die jenseitige Kam mer vorgeschlagen hat, und die Reduction, welche unsere Depu tation in einer ändern Weise ebenfalls vorschlagt, betrifft nun blos die Leistungen in §. 9 sub «, blos die Einquartierung, die üb rigen Leistungen nicht und es ist schon von Sr. Kpnigl. Hoheit er wähntworden, daß die Procente-welche die andere Kammer vor geschlagen hat, oder welche die Deputation dorschlägt, sie mögen nun sooder so angenommen werden, von dem Quantö eines je den Einzelnen in Abzug gebracht werden, so daß nur der übrig bleibende Theil in das Ortskataster kömmt.. Was nun den Vor schlag selbst anlangt, so gehört zu einer ganz genauen Verglei chung eine mühsame und etwas weitläufige Berechnung. Ich will darauf nicht eingehen, ich erlaube mir aber nur eine ober flächliche Berechnung anzustellen, und Sie auf die Größe der Zahlen, die in beiden Tabellen enthalten sind, zu verweisen. In dieser Beziehung bitte ich Sie, bei der Tabelle sud O und bei der sud I die 4. Columne zu berücksichtigen, in welcher die Mi- litaireinhciten in Ansatz g ebracht sind, und Siewerden schon daraus ersehen, daß die Progression, welche nach unserm Vorschläge ent steht, verhältnißmäßiger ist, als die Progression der zweiten Kam mer. Wir schreiten regelmäßig von Tausend zu Lausend immer um eine Militaireinheit vorwärts, 2,3,4,5,6 u.s.f., während in der Tabelle sub D einige größere Sprünge enthalten sind. Na mentlich bei 6,000 Steuereinheiten treten 8 Militaireinhelten ein, bei 7,000 aber 10. Hier springen also 1,000 gleich um 2 Militaireinheiten. Ebenso bei 17,000 Steuereinheiten 20 Mi- litaireinheiten, bei 18,000 Steuereinheiten aber 22 Militairein heiten. Noch auffallender würden diese Sprünge erscheinen, wenn Sie die Progression nicht nach Taufenden , sondern nach Hunderten und sogar nach Einzelheiten berechnen wollten^ ' Es würde dann sich etgeben, daß, woran auch schön d?r Bericht er innert, der, der 249 Steuereinheiten Hai, grade eine ganze Mili- taireinheir weniger bekommt, als der, der 250 Steuereinheiten hat. Also eine einzige Steuereinheit hat gleich den Sprung um eine ganzeMilitaireinheit zur Folge. Ebmsogehtdie größere Verhält- nißmäßigkeit der Tabelle subI ausder7. Columne hervor, wodie Kopfzahl, welche in der höchsten Maße auf eine Militaireinheit gelegt wird, berechnet worden ist. Zn unserer Tabelle steigt die Kopfzahl immer regelmäßig um 5, während in der Tabelle der zweiten Kammer Unterschiede von 10 vorhanden sind, und es tritt auch bei diesen Progressionen dasselbe ein, was ich schon bei der obigen Berechnung erwähnte, daß sie nämlich noch auffallen der und ungleicher erscheinen, wenn man nicht von 1,000 zu 1,000, sondern von 100 zu 100 und um einzelne Steuereinhei ten fortschreitet. v. Po lenz: Es ist natürlich, daß das bedauerliche Verhqlc- niß, wovon die Herren heute bei der allgemeinen Berathung sprachen, wie nämlich die Geschäfte nunmehr mit nachtheiliger Eilfertigkeit betrieben werden müssen, am empfindlichsten da ein tritt, wodie §Z. des „Gesetzes am wichtigsten für die davon Be troffenen werden, und daher glaube ich wohl Entschuldigung zu finden, wenn ich mit über Etwas Auskunft erbitte, was ich wahr scheinlich, wenn ich einige Stunden mehr Zeit gehabt hätte, wohl selbst beantworten konnte; denn g.stern Abend habe ich erstdrN Bericht mit Nach Hause genommen und war bei so manchem Andern, was nachzulesen nöthig, kaum im Stande, eine Stunde auf Durchdenken der Sache zu verwenden. Es ist nämlich bei, 9e gesagt: „Was dagegen die etwaige Geldausgleichung wer gen der Naturaleinquartierung in den Gemeinden selbst anlangt, so kann solche nurnach den in §. 9 unter o zur Aufrechnung kom menden Steuereinheiten erfolgen." Also bei allen Geldausglei chungen wird, wie es mir hiernach erscheint, der Abzug, der dem größern Grundbesitz gewährt wird, von 1,000 Steuereinheiten an bis zum allerhöchsten Punkt wieder aufgehoben; denn die Geld ausgleichungen sind unvermeidlich bei jeder Einlegung von Trup pen, vorzüglich aber wenn eine kleine Anzahl auf eine große Ge meinde fallen. Denn ich will einmal annehmen, auf einen Ort oder Commun, die 20,000 Steuereinheiten hätte, würden nur 20 Mann gelegt, so ist es klar, daß die ganz kleinen Grundbesitzer, deren mancher nur 25 — 30 Steuereinheiten hat, nicht wohl mit Naturaleinquartierung belegt werden könnten, sondern es würde eine Ausgleichung mit Geld erfolgen müssen. König!. Commissar Richter: Dem geehrten Redner ist die Bemerkung entgegenzustellen, daß die Rittergüter nicht zur Ge meinde gehören, daß daher deren Besitzer als solche an den Aus gleichungen durch Geld in den Gemeinden keinen Antheil zu neh men haben. Die Ausgleichungen in den Gemeinden selbst wer den ohne Geld nicht immer zu bewirken sein, weil einmal gering besteuerte Gebäude, kleine Häuser selten, vielleicht niemals mit Natüraleinquartierung belegt werden können, also ihrer Leistungs pflicht wenigstens durch Geld Genüge leisten müssen; dann aber auch höher besteuerte Grundstücke ,'bei welchen bei der Katastra- tion Bruchtheile entstehen, die so hoch sind, daß sie einer vollen Einheit nahe kommen, in manchen Fällen bei der Subrepartition mit mehr Köpfen werden belegt werden, als in Folge der vollen Einheitenzahl auf sie kommen würde, und diesen ebenfalls eine Ausgleichung, eine Entschädigung in Geld zu Theil werden muß. Bei diesen Geldausgleichungen hat man geglaubt, nicht mehr die Militaireinheiten zum Grund? legen lassen zu können, weil es sich nicht mehr um den Quartierraum, sondern um die Er füllung der Leistungspflicht überhaupt handelt und hier nach §, 1 die Steuereinheiten, wie sie im Militairleistungskataster zur Auf rechnung gekommen sind, den Maßstab abgeben. Staatsmr'nister v. Nostitz - Wallwitz: DaHr. v. Polenz noch einen practischen Gegenstand zu wissen wünscht, so muß ich ' Folgendes mittheilen. Das practische Einquartierungsverhältniß Ländert sich gar nicht, nur insofern, daß die Rittergüter Emquar« ! tierung mit zu nehmen haben, und diese bekommen, wie der Herr > RegiLrungscommissar schon erwähnte, selbige besonders zUge- i thrilt, haben also an der Ausgleichung in der Gemeinde keinen ! Theil. Es werden aber die Fälle eintreten, daß eine Stadt oder ein Dorf vielleicht nur ein Commando von 20 Mann bekommt, chünn tritt der Fall ein, entweder die Gemeinde vergleicht sich darüber- wem diese 20 Mann zuzutheilen sind, oder die Orts-
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