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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 87. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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Latche, wo viele Advocaten sind, nämlich aus dem Voigtlande, welches ebendeshalb hi ß terra sävocatorla, und ich kann geste hen, daß daraus hauptsächlich tüchtige Leute hervorgegangen sind, obschon sie sehr jung zugclafsin wurden. Es scheint mir eine unrichtige Maxime, einen jungen Mann abzuhalten, in den Ad- vocatenständ zu treten. Man sagt zwar, er werde auch die nö« thigen Kenntnisse sich in Expeditionen erwerben können, dies ist nicht der Fall; wenn der Advocat nicht ins Leben tritt, nicht lernt, sich unter Menschen zu bewegen, und in verschiedenen La gen, in die der Advocat augenblicklich versetzt wird, einzelne advocatorische Handlungen, so wird er es nie zu einer außeror dentlichen advocatorischen Praxis bringen. Ich halte es für nach theilig, wenn diejenigen, die Advocaten werden sollen, abgehalten werden, sich selbstständig als Advocaten zu geriren. Ich glaube, es ist nothwendig für den Advocatenstand, daß sie sich zeigen können, was sie in der Praxis leisten. Dazu muß ich bemerken, es ist nicht außer Augen zu lassen, daß die Rechtscandidaten Nah rungssorgen und der Dürftigkeit entgegengchen, wenn einer, der auf der Schule Lausende und wieder Lausende gekostet hat, nach den Universitätsjahren sechs Jahre und noch länger warten soll, ehe er sein Brod selbstständig verdienen kann; also man ver weist ihn auf eine Lebensweise, wo schon die schönsten Lebensjahre vorüber sind, und man möchte sagen, man verweist ihn zum alten Junggesellen. Ich kann mich durchaus nicht für die jetzige Ein richtung aussprechen, obschon ich viel geneigter wäre, mich dafür auszusprechen, daß man einen Jeden, der geschicktist, jederzeit zur Advocatur zulassen möchte. v. Heynitz: Ich erlaube mir zwei Worte zur Unterstützung des Majoritälsgutachtens. Ich glaube, wir werden Alle darin übereinstimmen, daß der Hauptübelstand darin liegt, daß sich eine verhältnißmäßig zu großeZahl junger Leute dem juristischen Stu dium und der juristischen Praxis hingibt. Diesem Ucbelstande wird durch eine unbedingte Zulassung der Rechtscandidaten zur Advocatur nicht abgeholfen, sondern er wird noch verschlimmert. Ich bin nicht ohne Lheilnahme und ohne Mitleid für die trau rige Lage der Nechtscandidaten, allein wenn ihnen die Zulassung zum Advocatenstande unbedingt gestattet wird, so wird der An drang derer, die sich der Advocatenpraxis widmen, vermehrt und das Uebel nicht verringert, sondern vergrößert werden. Bürgermeister WehNer: Zur Entgegnung bemerke ich, daß der Andrang zum Advocatenstande nicht so bedeutend ist, als zur Juristerei überhaupt. Allein Andrang findet in allen Stän den statt. Wir haben viel Mediciner, viel Theologen und auch viel Schneider und Schuhmacher. Dies liegt in der großen Be völkerung. Vicepräsident v. Carlowitz: Die Bemerkung Sr. König!. Hoheit nöthigt mich zu einer Erklärung. Ich habe den Antrag des Herrn Domherrn v. Günther unterstützt, ob''chon ich nicht mit der Minorität einverstanden bin. Ich bemerke, daß ich es nicht in der Hand habe, das Minoritätsgutachten fall n zu ma chen. Wenn es aber angenommen werten sollte, so würde cs . mich mit dem Günther'schen Amendement besser ansprechen, als ohne dasselbe. Was die Bemerkung des.Herrn v. Heynitz an langt, so freue ich mich, daß er mit mir vollkommen überein stimmt; folgere aber eben hieraus, daß der Bericht eine Unrich tigkeit enthält insofern, als darin den Deputationsmitgliedern die Ansicht untergelegt wird, daß es wünschenswerlh sei, die zeit- hcrige Einrichtung abzuschaffen. Domherr v. Günther: Ich kann dem, was Herr v.Hey nitz bemerkte, daß ein besonderer Zudrang zum Advocatenstande stattfände, keineswegs beistimmen, ich kann nicht einmal einräu men, was Herr Bürgermeister Wehner sagte, daß zu dem Stande der Juristen im Allgemeinen, "also zum juristischen Studium ein solcher Zudrang vorhanden sei. Früher war er vielleicht da, er hat sich aber seit ungefähr 5 Jahren in eben dem Verhältnisse vermindert, in welchem sich der Zudrang zum Studiren über haupt vermindert hat. Es ist also aus diesem Umstande wenig stens kein Grund gegen das Minoritätsgutachten herzunehmen. Nun könnte man sagen, daß, wenn die Advocatur freigegeben wäre, dann ein Zudrang zu derselben entstehen würde. Allein dieser Zudrang findet bei alles, Ständen, Gewerben und Lebens beschäftigungen statt, zu welchen derZutritt frei ist, er ist überall gleichmäßig zu bemerken und es würde also jene Klage, wenn sie wahr wäre, eigentlich beweisen, daß es zu viel Menschen gäbe. Ich kann das nicht einräumen. Es setzt sich jeder Stand, von selbst in das Verhältnis welches bedingt wird durch die Bedürf nisse der bürgerlichen Gesellschaft überhaupt. Das beweist sich bei allen Ständen; und ich wüßte nicht/warum der Stand der Advocaten eine Ausnahme machen sollte. Freiherr v. Welck: Ich möchte dieser letzter» Behauptung doch einige Zweifel entgegen sitzen, und ich glaube, daß namentlich dsr geistliche Siand einen solchen Beweis liefert. Ich weiß, daß die Zahl der Candidaten im Lande verhältnißmäßig viel größer ist, als das eigentliche Bedürfniß zu Besetzung der Sül len. Daß sich die Stände immer von selbst ausglichen und nioellirten, glaube ich kaum; ich werde mit der Majorität stimmen und will zum Lroste der jungen Aspiranten zum Advocatenstande nur hinzufügen, daß mir die Lage d r jungen Leute, die sich dem Ad vocatenstande widmen, immer noch vor andern eine vorzüglichere zu sein scheint; denn will ich auch zugeben, daß eine bestimmte Zahl jetzt festgesetzt ist, die zur Advocatenpraxis zugelaffen wer den darf, so sehen die Nechtscandidaten doch immer zu e'.ner be stimmten Zeit ganz gewiß dem Augenblicke entgegen, wo sie sich durch ihre erworbenen Kenntnisse, durch ihre Lücht'gkeit und ihren Fleiß ein Auskommen verschaffen können, was um so aus- re chender und gesicherter für sie ist, je mehr Kenntnisse sie sich erworben und je mehr Fleiß sie angewendet haben. Aber bei wie viel andern Fächern ist das nicht der Fall! Ich mache dar auf aufmerksam daß in den Aemtern es sehr oft den Subalter nen mit dem größten Fleiße nicht gelingen wird, daß sie es zu einem bedeute den pekuniären Einkommen bringen; dasselbe ist der Fall beim Mi 'tair, wo jetzt die Aussichten für die subalternen Ofsiciere sehr sitzl.cht sind; und so geht es den Anfängern bei
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