Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 68. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Ferne Veranlassung gegeben Haden, die Bewilligung dieser Posi tion mit 5,076 Lhlr. 8 Ngr. 3 Pf., und zwar 3,281 Lhlr. - Ngr. - Pf. etatmäßig und 1,795 « 8 - 3 - transrto- ' risch- uts. v. Großmann: Die ungeschlagene Besoldung von 600 Lhlr. für den apostolischen Herrn Vicar ist allerdings zwar von einer geringen Bedeutung, erscheint aber deshalb als Keim eines Postulats, das künftig durch Nachpostulate aller Art schon weiter wuchern wird, weil es als solches der Stellung des apostolischen Vicars nicht völlig angemessen erscheine. Indessen hat die De putation zum Kheil dieser Besorgniß durch die transitorische Be stimmung, welche sie der Position gibt, vorzubeugen gesucht. Ich sollte aber meinen, die Besoldung des Vicars gebühre dem, in dessen Namen er handelt, dessen Sache er führt, dessen Interesse - er vertritt. Ich könnte mich für die Bewilligung dieses Postu lats nur unter der Doraussetzung seiner transitorischen Eigenschaft bestimmen. Auf der andern Seite aber -kann ich nicht unbemerkt lassen, daß die immerwährenden öffentlichen Klagen über unge rechte Bedrückung der Katholiken in Sachsen dadurch schwerlich eine.Beseitigung finden dürften. Es ist noch erst in der neuesten Lheiner'schen Schrift von diesem Jahre S. 148,149 ausdrücklich geklagt worden, daß die sächsischen Katholiken „gegen Recht und Billigkeit behandelt würd en" und „ungerechte Bedrückung" erführen. Wie man das beweisen kann und will, muß ich denen überlassen, welche die Klagen erheben. Ich gestehe aber, daß solche Insinuationen nicht geeignet sind, die Gemüther für solche Postulats zu stimmen. Ich werde mich für das Postulat also höchstens unter der Voraussetzung erklären kön nen, daß es ein transitorisches ist. Staatöministekv. Wietersheim: Ich bemerke'zuvör derst, daß das, was der geehrte Abgeordnete, der eben sprach, an geführt hat, die Klagen nämlich, sich nur auf die katholische Parochialsteuer beziehen können. Diese steht aber mit dex vor liegenden Position nicht im Zusammenhänge. Was den Antrag betrifft, die Position nur transitorisch zu bewilligen, so ist das Ministerium nicht gemeint, einen formellen Ausdruck zum Ge genstände der Discussion zu machen. Ich muß aber erklären, daß ich diesen Ausdruck als in der Sache begründet nicht aner kenne. Eine transitorische Bewilligung kann nur Platz greifen, um ein Bedürfniß, welches selbst vorübergehend ist, auf eine gewisse Zeit zu befriedigen. Hier handelt es sich aber um rin bleibendes Bedürfniß. Die amtliche Wirksamkeit des apo- -stvlischen Vicars ist durch das Gesetz vom 19- Februar 1827 re- gulirt. Er ist zugleich Vorstand des Vicariatsgerichts, einer Staatsbehöide, sowie er auch den Diensteid in die Hande Sr. Majestät abzulegen hat. Es liegt auch in der Natur der Sache, daß eine obere geistliche Behörde nothwendig da sein muß. Das Bedürfniß ist also bleibend, und deshalb wird der Ausdruck nicht an seinem Orte sein. Bezieht er sich aber nur darauf, daß man die Bewilligung ihrer Höhe nach nicht für definitiv vereinbart anerkenne, so würde provisorisch angemessener sein, als tra n- sitorisch, worunter man nach der zeithcrigen Praxis nur die Deckung eines vorübergehenden Bedürfnisses verstanden hat. Was nun die Höhe der Bewilligung betrifft, so müß ich zugeben, daß es denkbar ist, daß Verhältnisse eintreten können, wo der apostolische Vicär aus andern Staatsmitteln ein ausreichendes Einkommen hätte; allein es ist dieser Fall so unwahrscheinlich, daß ich ihn kaum für denkbar erachte. Bei dem vorigen und jetzigen Bischof trat der Umstand ein, daß sie bedeutende Warte gelder aus der Staatskasse bezogen. Ein solcher Fall kann nicht wieder eintreten. Es genießt kein katholischer Geistlicher eine Stellung, wo er ein solches Wartegeld erhalten würde. Es ist vielmehr umgekehrt vdrauszusehen, daß bei einer Vacanz dieser Stelle darauf wird Rücksicht genommen werden müssen, daß der apostolische Vicar keine weitere Besoldung bezieht. -.Ein Gehalt von 600 Lhlr. würde dann völlig unzureichend sein, und es ist nicht zu vermeiden, daß auf eine höhere Besoldung angetragen werden muß. Referent v. Crusius: Nur zwei Worte zur Rechtferti gung ber Deputation, daß -sie den Ausdruck transitorisch beibe halten hat. Sie konnte, wie sie auch im Berichte ausgesprochen hat, nicht zweifelhaft sein, daß, da diese Instanz auf Antrag der Stände gebildet worden ist, auch eine angemessene Besoldung für den Vorstand derselben auf das Budjet zu nehmen sei; es sind im Berichte die Gründe angegeben, warum dies früher nicht nöthig war. Der Herr Staatsmirststcr hat bemerkt, daß es aus den Gründen, welche die Deputation ausgesprochen und die zweite Kammer anerkannt hat, angemessener gewesen wäre, das Wort „provisorisch" statt „transitorisch" zu gebrauchen; inzwischen ist in der Kammerpraxis das Wort „transi torisch" in so vielfachem Sinn? genommen worden, daß die Deputation kein Bedenken trug, diesen Ausdruck auch hier beizubehalten, um so mehr, ais sse wünschte, über einen so unbedeutenden Ge genstand keine Differenz mit der zweiten Kammer hervorzurufen. Präsident v. Gersdorf: Ich glaube die Frage stellen zu können: ob die Kammer bei Position 64 3,281 Lhlr. etatmaß'g, und 1,795 Lhlr. 8 Ngr. 3 Pf. transitorisch bewilli gen wolle? — Beides wird einstimmig genehmigt. Referent 0. Crusius: Position 65. Für die Universität Leipzig werden jetzt 39,088 Lhlr. 5 Ngr. 3 Pf. postulirt, wogegen die letzte Bewilligung nur 36,8i0 Lhlr. 8 Ngr. 3 Pf-, oder mit Hinzurechnung des Agio an 621 Lhlr. 13 Ngr. 3 Pf., 37,431 Lhlr. 18 Ngr. 6 Pf. betrug, demnach ist diese Position um 1,656Lhlr. 16 Ngr. 7 Pf. erhöht worden. Das Postulat für die Universität ist diesmal unter 3 Haupt rubriken nur in 6 Ansätze gespalten, wahrend früher die Zuschüsse für die einzelnen Universüärszwecke in 18 verschiedenen Abthei-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder