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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 1. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-11-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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nanzperiode sich bildenden Verwaltungsüberschüsse ablehnen zu müssen. Es läßt sich mit großer Wahrscheinlichkeit vor aussehen , daß — falls die Kammern sich für die weiter un ten beantragte Vermehrung der Kassenbillets erklären, die Regierung weiterer Mittel in der laufenden Finanzperiode nicht bedürfen werde, mithin die bewilligten neueren Kassen überschüsse zu Eisenbahnzwecken erst wirkliche Verwendung in einer künftigen Finanzperiode finden würden, rücksichtlich' welcher die Frage für Beschaffung von Mitteln wohl künfti ger Vereinbarung überlassen bleiben kann. ' Es laßt sich aber ferner die Höhe der in laufender Finanzperiode etwa sich bil denden Kassenüberschüsse nicht übersehen und bei der im Vor aus auszusprechenden Verwilligung. würde die Ständever sammlung über eine Summe verfügen, die sie gar nicht kennt. Es. ist ferner im. Augenblick noch nicht zu übersehen, ob rücksicht'lich der nächsten Finanzperiode nicht andere au ßerordentliche, nicht minder dringende Staatsbedürfnisse sich ergeben möchten, die-dann durch Steuern aufgebracht wer den müßten,« falls über alle Kassenüberschüsse bereits im Vor aus verfügt ist, und endlich möchte die Deputation, ayschei- nend ohne Nothwendigkeit, den Ansichten der künftigen Stän deversammlung über die Räthlichkeit überhaupt, Verwal tungsüberschüsse zu Eisenbahnzwecken zu verwenden, nicht vorgreifen. Andererseits .könnte allerdings die Regierung, möglicher: Weise wenigstens, in den Fall kommen, auch in laufender Finanzperiode noch Mittel für Eisenbahnzwecke zu brauchen, und es würde nach.Ansicht, der Deputation nicht gerathen sein, sie durch Verweigerung der, Ermächtigung, die in die ser Finanzperiode etwa sich bildenden Üeverschüsse wenigstens vorläufig dazu zu verwenden, in die Nothwendigkeit zu brin gen, Geld auf Zinsen aufzunehmen, während es doch in der Staatskasse läge. , . . Aus diesen Erwägungen wird die Deputation beantragen: die höhe Staatsregierung zwar zu ermächtigen, er forderlichen Falls die in der° laufenden Finanzpe riode etwa sich bildenden Verwaltungsüberschüffe vyrlaüfig theilweise oder ganz zu Eisenbahnzwecken zu verwenden, deren definitive Bestimmung für diesen Zweck aber der Vereinbarung zwischen der hohen Staatsregierung und der nächsten Stände- , Versammlung vorzubehalten. e) Die Vermehrung der Kassenbillets betreffend. Die hohe Staatsrcgierung beantragt, die bereits bestimm ten 3 Millionen Lhaler Kassenbillets noch um eine halbe Million zu vermehren, falls sie es nach dem Stande der politischen, Verkehrs- und sonstigen Verhältnisse für ange sessen erachte. ' Die Deputation hat sich um so mehr für verpflichtet erachtet, hie Frage über Vermehrung der unverzinslichen Staatsschuld — der Kassenbillets — einer sorgsamen Erwä gung zu unterwerfen, als — während einerseits die Regie rung unverkennbar mit Widerstreben das Papiergeld ver mehrt, von mancher anderen Seite diese Vermehrung eifrig bevorwortet, ja die Ansicht ausgesprochen ivird, es sei aus führbar und zweckmäßig, die sämmtlichen für Eisenbahnzwecke in Sachsen erforderlichen Mittel durch ein unverzinsliches auf den Inhaber lautendes Papier — Kassenbillets — zu beschaffen. .. Es ist nicht zu leugnen, daß eine solche Beschaffung für den Augenblick sehr ansprechend und vortheilhaft sein rvürde, insofern sie den 'Staat aller pecuniären Opfer — in Steuern oder Aufnahme verzinslicher'Darlehne '— überhöbe. -Allein muß schon die Deputation die Ausführbarkeit einer solchen Maßregel in Abxede stellen, so hat sie es eben so wohl rücksichtlich der Räthlichkeit zu lhun. Papiergeld ist nichts anderes, als eine, jeden Augen- blick zahlbare Anweisung des Staates auf eine gewisse Summe ivon Metallgeld. So lange derartige Änweisüttgrn, die in der bei Weitem größeren Zahl nur für den Verkehr im Zn- lande, nicht aber für den nach dem Auslande anwendbar sind, nicht in einer Ausdehnung bestehen, welche außer Ver- hältniß ist zu der Summe dieses Verkehrs selbst, so lange ferner für diö Inhaber die Möglichkeit und die Ueberzeugung besteht, sie jederzeit ohne Zögerung., Beschwerde oder Ver lust in Metallgeld umsetzen zu können, werden sie ein, weil sehr bequemes, sehr willkommenes und begehrtes Circula- tionsmittel sein. - . Die leichte unbehinderte Emulation des Papiergeldes beruht hiernach auf der Ueberzeugung des Publikums, daß der Staat nicht über eine Macht verfügen werde, die er nicht besitzt, oder sich nicht demnächst verschaffen könne, und wenn es unverkennbar ist, daß in Zeiten des Friedens, der politischen Ruhe eine solche Macht in höherem Grade besteht, als, in Zeiten des Krieges, wo die Hülfsmittel des Staates und vielleicht dieser selbst in Frage gestellt sind, so folgt dar aus doch nicht, daß der Staat wohl daran thue, über diese ganze Macht in solcher Zeit zu verfügen. Es kann nicht fehlen, daß, wenn durch irgend eine Störung, eine Unter brechung der. politischen Ruhe sich Zweifel erhöben über das wirkliche Bestehen der Macht des Staates, über die er'im Voraus verfügt hat, die augenblickliche Wirkung davon eine Erprobung , ein Andrang des Publikums nach Umtausch des Papiergeldes in Metallgeld sein würde. Die hieraus bei einer unverhältnißmäßigen Emulation von Päpiergeld für den Staat erwachsende augenblickliche Verlegenheit und die dann unvermeidlichen Verluste des Publikums würden den Bortheil überwiegen, den dieses Papiergeld vorher gebracht hatte. Die mehr oder minder trüben Erfahrungen, die man in dieser Beziehung beinahe in allen Ländern gemacht hat, in welchen Papiergeld circulirt,- müssen eine Warnung blei ben, in der Versuchung nach zu starker Benutzung des an sprechenden, und vortheilhaften Hülfsmittels, welches dasselbe unverkennbar darbietet. Wie kein vorsichtiger Geschäftsmann, sei er auch noch so solvent, Verbindlichkeiten übernehmen wird, die alle an einem Lage eintretcn und ihm eine, wenn auch vorübergehende Verlegenheit bereiten, seinen Credit auf lange Zeit gefährden können, darf dkeß gewiß auch der Staat nicht thun. Jedes vorsichtige Kreditinstitut >— wie gern auch seine Noten im Publikum genommen werden, — wird bei deren Ausgabe sorgsam auf das Verhältniß der ihm zu deren Einlösung augenblicklich zu Gebote stehenden Mittel achten und gewiß hqt der Staat dieselbe Verpflichtung. Auch ist nichts zu verkennen, daß durch eine künstliche allzugroße Vermehrung der Circulationsmittel eine Verminderung des Geldwertes überhaupt und damit eine scheinbare Erhöhung des Werthes der Dinge hervorgerufen wird, die, weil sie auf unsicherer Grundlage beruht, bedenklich, ja wegen spä ter eintretender Reaction gefährlich ist. Die vereinigten Staaten von Nordamerika bieten ein trauriges Exempel in dieser Beziehung dar. , . Alle diese Erwägungen sprechen gegen eine zu starke Ausgabe von Papiergeld, gegen eine Ausgabe, wie sie selbst in ruhiger-Zeit recht wohl ausführbar sein würde. Schwierig bleibt es aber in dieser Beziehung, eine Grenze m Zahlen auszusprechen, weil die Summe des Ver-
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