und darin bekannt gemacht worden, daß die Steuerbefreiung sei nes Grundstücks anerkannt, und wohl auch, was ihm als Ent schädigung bewilligt worden sei. Ich sollte glauben, daß jeder Steuerbefreite sich zunächst aus der Urkunde werde informirt ha ben, ob die Berechnung der Entschädigung oder der Abrechnung richtig sei. Ist ihm Entschädigung nach voller Abrechnung des Donativgeldes, oder der Nauchsteuer, oder der Mundgutsgelder zugesichert worden, so muß natürlich das, was derAvulsenbesitzer beizutragen gehabt hat, auch ferner unverkürzt in das Hauptgut beigetragen werden. Wäre das nicht der Fall, so würde der Steuerfreie sich bei dem Avulsenbcsttzer die Einsicht der Urkunde zu verschaffen gehabt haben. Träfe sie nicht überein mit der Berechnung des Hauptgutsbesitzers, so würde der Hauptgrund stücksbesitzer zu recurrkren gehabt haben gegen den Ausspruch der Commission, und ich sollte meinen, es müßte die Sache schon völ lig in Ordnung gebracht sein. Hätte der Hauptgrundstücksbe sitzer unterlassen, Recurs einzuwenden, so würde er sich den Nach teil selbst zuzuschreibcn gehabt haben. Referent Bürgermeister Schill: Ein einziges Wort dage gen. Soviel wie ich weiß, haben wir nur ein Anerkenntniß der Steuerfreiheit, aber keine Abrechnung. Diese wird erst spä ter erfolgen. Bürgermeister Bernhards: Freilich, wenn der Betrag der Abrechnung auf die Entschädigung, und der Entschädigung selbst noch nicht bekannt gemacht worden ist, dann bleibt die Sache ungewiß. Referent Bürgermeister Schill: Nein. Präsident v. Gersdorf: Se. Durchlaucht Fürst Schön burg hat vorgeschlagen, die Sache nochmals an die Deputationen zu verweisen. Der Herr Vicepräsident hat sich dafür verwendet, und es würde zu gleicher Zeit das Amendement des Domherrn Günther zu berücksichtigen sein. Bei dem großen Interesse an dem Gegenstände, — denn es handelt sich darum, vielen künftigen Processen entgegen zu arbeiten— würde ich Vorschlägen, ob es Ihnen gefällig wäre, die Sache an die Deputationen zu verwei sen , die morgen vor der Session zusammenkommen und in der Sitzung diesen Punkt und das neue Deputationsgutachten zuerst vortragen könnten. Als Tagesordnung für morgen würde ich mir vorzuschlagen erlauben zuerst die Wahl eines wirklichen Mitgliedes Zu dem Staatsgerichtshof, weil dieser Gegenstand pressirt und nicht lange aufhalten wird, und dann die Fortsetzung des heutigen Berathungsgegenstandes. Schluß der Sitzung H3 Uhr. Druck und Papier von B. G. Teubner iv Dresden. Mit der Redaction beauftragt: v. Gr et sch ei.