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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 75. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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1671. den, sei und bleibe ihre Arbeit doch immer eine solche, die von je dem anderen Handarbeiter, falls er nur die dazu nöthigen physi schen Kräfte besitze, verrichtet werden könne. Sie könnten da her, sobald man mit ihren Dienstleistungen nicht zufrieden sei, entlassen werden, und der Staat dürfte nicht leicht in den Fall kommen, an tauglichen Subjekten Mangel leiden zu müssen. Anders dagegen verhielte es sich mit den Amtsstraßenmeistern uud Oberchausseewärtern. Zwar würden auch sie, was ihnen eben zu gegenwärtiger Petition gerechte Veranlassung gegeben habe, vom Staate auf Widerruf, angestellt und willkürlich ent lassen, aber ihre Function sei von der der gewöhnlichen Chaussee wärter ebenso sehr verschieden, als von jeder anderen sogenannten Handarbeit. Nicht die sich daran knüpfenden Dienstleistungen mit Hacke, Schaufel und Schubkarren, zu deren Verrichtung es nichts als gesunder "Glieder bedürfe, und welche in vorkommenden Krank- heits- oder andern Entlassungs fällen jederzeit durch andere Per sonen ersetzt werden könnten, sondern die Leitung undAnordnung dieser Arbeiten, gewisse, dazu theils schon bei Anstellung bedingte, theils durch praktische Erfahrung erlangte technische Kenntnisse, besonders im Nivelliren und in der Geometrie, ferner Fertigkeit im Schreiben und Rechnen, um den Chausseeinspectoren Anzei gen und Berichte liefern zu können, und die unmittelbare Beauf sichtigung der Straßenarbeiter selbst seien es, welche nebst vielen andern den Geschäftskreis der Straßenmeister bildeten. Wären daher die Ansprüche, die man an sie mache, ganz anderer und höherer Art, als die, welche man von einem gewöhn lichen Handarbeiter erwarte, und hätte man z. B. die den Stra ßenmeistern hinsichtlich ihrer Function ganz gleich stehenden Ufer- und Dammmeister jedenfalls aus Rücksicht auf ihre den ge wöhnlichen Handarbeitern gegenüber höhere Stellung von Seiten des hohen Staatssiscus unter die Zahl der Staatsdiener aufge nommen, so dürften die Straßenmeister wohl mitRecht zu gleicher Berücksichtigung zu empfehlen sein. 2. Ein anderer Grund, aus welchem man insonderheit von Seiten des hohen Finanzministerii die Petition der Chaussecwär- ter abwcisen zu müssen geglaubt habe, habe in der Befürchtung gelegen, daß man, weil die Zahl der Chausseewärter im ganzen Lande auf 600 — ZOO ansteige, durch Zusicherung einer Pension für dieselben der Staatskasse eine sehr fühlbare und drückende Last aufbürdcn würde. Bei Berathung einer derartigen Frage, ob 600 — 800 Individuen dereinst eine Pension aus Staatskassen bewilligt werden soll oder nicht, hätte, abgesehen von den darauf mehr oder minder begründeten Ansprüchen der Petenten, die große Zahl derselben allerdings von Wichtigkeit und Bedeutung er scheinen müssen, und es wäre, wenn ihnen nicht außerdem §. 2 des Staatsdienergesetzes vom Jahre 1838 entgegengestanden hätte, das Resultat der ständischen Entscheidung vielleicht ein anderes und ein günstigeres gewesen, wenn die Zahl der Bittsteller nur ein Dritthcil kleiner war. Diese Befürchtung aber, dem hoben Staatssiscus durch Aufnahme der unterzeichneten Straßen meister und Oberchausseewärter unter die Zahl der Staatsdiener eine fühlbare und drückende Last auszubürden, dürfe außer der niedrigen Besoldung derselben schon wegen ihrer geringen Zahl, die nach Maßgabe der Unterschriften nur 62 betrage — wohl kaum entstehen können. Denn da der etatmäßige Gehalt eines Straßenmeisters oder Oberchausseewärters circa 150 Thlr-> be trüge, ferner kaum anzunehmen sei, daß von 60 Personen in 5 oder 10 Jahren mehr als 1 Individuum pensionsfähig werden, und auch dieses selten die zu Erlangung des ganzen Dienstein kommens als Pension erforderlichen 50 Dienstjahre zurücklegen I. 7S. werde, so ließe sich schon daraus im Allgemeinen beurtheilen, daß die ihnen zu gewährende Pension für die Staatskasse eine so un bedeutende Last sein werde, daß sie wenig oder gar nicht in Be tracht kommen könne. Es dürfe aber 3, auch aus Billigkeitsgründen dieses ihr Gesuch von derStändever--- sammlung eine Berücksichtigung verdienen. Wenn nämlich der Zweck der den Staatsdienern durch das Gesetz von 1835 be willigten Pension kein anderer sein könne, als ihnen theils wegen der dem Staate geleisteten langjährigen treuen Dienste eine be lohnende Anerkennung, theils wegen ihrer dem Wohle des Staa tes ganz oder theilweise geopferten Gesundheit und der daraus entstehenden Schwäche und Dienstunfähigkeit .ein Sicherungs mittel gegen Noth und Entbehrung im Mer zu gewähren, so würden gewiß auch sie, die Petenten, ganz besonders auf einen Pensionsgenuß die gerechtesten Ansprüche haben. Denn wäh rend ein großer Theil der Staatsdiener zur Sommerszeit in küh len Zimmern, zur Winterszeit aber in der geheizten Expedition ihren Berufsgeschäften oblägen, und oft von keinem Unfall be rührt, mit ungeschwächter Gesundheit in ihre Pensionszeit ein träten, um solche in behaglicher Ruhe zu verleben, müßten sie, die, Straßenmeister und Oberchausseewärter, in jeder Jahres- und Tageszeit, in jedem Wetter und gerade im schlechtesten am mei sten Leben und Gesundheit preisgeben, die durch keinen Gehalt, sei er noch so hoch, sondern nur durch eine für die Dienstunfähig- keit ausgesetzte Pension einigermaßen bezahlt werden. Mit welchem Gefühl müssen sie dem herannahenden Alter entgegensetzen, zumal wenn Arm- und Beinbrüche, Quetschungen und viele andere in ihrem Berufe so leicht denkbare Verletzun gen , erfrorne Glieder, Gicht oder Blindheit und dergleichen ihren Dienst ebenso wenig fortzusetzen, als auf eine andere Weise den nöthigen Lebensunterhalt gestatteten? Was bliebe ihnen übrig und was sei ihr Lohn für ihre Jahre langen treu geleisteten Dienste, als mit Almofenbetteln die öffentliche Mildthätigkeit in Anspruch zu nehmen oder irgend einem Armenhause zur Last zu fallen? Um daher für die dem Dienste des Staates gewid mete Lebenszeit und das vielleicht nur wenigen von ihnen erreich- . bare Alter einem solchen traurigen Loose nicht ausgesetzt zu sein, richteten sie, gestützt auf die vorstehend entwickelten Gründe, an die Ständevcrsammlung die Bitte: um Aufnahme in die Zahl der Staatsdiener und um Pen- sionsertheilung in Gemäßheit des Gesetzes vom 7. März 1835. Wenn sich die Bittsteller auf eine Petition beziehen, welche im Jahre 1838 von den sämmtlichen Chausseewärtern bei der Ständeversammlung eingereicht worden war, worin ebenfalls um Aufnahme in die Zahl der Staatsdiener und um Pensions fähigkeitgebeten ward und welches Gesuch von beiden Kammern ' abfällig beschicken wurde, und wenn sich dieselben in der vorlie genden Eingabe als ganz andere Individuen, nämlich als solche darstellcn, welche weit gegründetere Ansprüche auf die Begünsti gungen, um die sie bitten, hatten, so erlaubt sich die unterzeich nete Deputation ebenfalls Bezug zu nehmen auf eine im Jahre 1837 von den Oberchauffeewärtern der dritten Amtshauptmann schaft des zwickauer Kreisdirectionsbezirks bei der Ständever sammlung eingereichte Petition, in welcher die Petenten dasselbe Gesuch aussprachen, welches in der soeben zu berathenden Peti tion angebracht ist, nämlich um Aufnahme in die Zahl der Staatsdiener und um Pensionserlheilung in Gemäßheit des Staatsdienergcsetzcs. Auch die Gründe, welche damals von diesen Oberchauffeewärtern zur Unterstützung ihres Gesuchs an- 2
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