Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 84. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
würde, wen nm an den Antrag in eine mildere Form'einkleidete, als wie er von der zweiten Kammer beschlossen wurde. Sie konnte dies um so mehr, da sie die Hoffnung hegte, daß auch einem Anträge indieser Form gewiß von daher, woher die Er füllung zu erwarten ist,' dieselbe zu Theil werden werde. Um deswillen glaube ich, im Namen der Deputation immer nur an- rathen zu können, bei dem Anträge in der Form, wie sie Ihnen die Deputation vorgeschlagen hat, stehen zu bleiben. Präsident v. Gersdorf: Auf der Seite 460 des Be richts hat Ihnen die Deputation vorgeschlagen, von einem förm lichen Anträge an die hohe Staatsregierung in Bezug auf diesen Punkt so, wie ihu die zweite Kammer gestellt wissen wollte, ab zusehen, sondern diese Angelegenheit mehr als einen angelegent lichen Wunsch auszusprechen. Die Worte sind diese: „gegen dieselbe der angelegentliche Wunsch auszusprechen sei, daß künf tig keine evangelisch-protestantischen Militairs mehr zur Knie beugung in die katholische Kirche commandirt werden mögen." Ich frage die Kammer: ob sie hierin ihrer Deputation beistimmt? — Wird mit 19 gegen 18 Stimmen bejaht. Bürgermeister Gottschald: Da wird es nun nöthig fein, daß die Mitglieder der Minorität ihre Ansicht erläutern, welche, wie dies mit mir der Fall ist, aus diesem Wunsche einen förmlichen Antrag hervorgehen zu sehen wünschen. Ich habe mich durch meine Abstimmung dafür erklärt, daß anstatt dieses Wunsches ein Antrag an die Staatsregierung gelangen möchte. Domherr 0. Günther: Um Mißverständnissen zu be gegnen, erkläre i ch auch von meiner Seite, daß ich, um für den Antrag zu stimmen, mich gegen den Wunsch erhoben habe. Prinz Johann : Ich erkläre mich für den Wunsch, sehe also von einem Anträge ab. Bürgermeister Hübler: Ich bin der Ansicht der Mino rität. Staatsminister v. Nostitz-Wallwitz: Ich glaube, es wöge ein Wunsch oder Antrag ausgesprochen werden, beides wird gleichen Erfolg haben. v. Heynitz: Ich habe auch für den Antrag stimmen wollen. Präsident v- Gersdorf: Nach dem, was von dem Herrn Vicepräsidenten bemerkt wurde, kann cs nicht anders sein. Die Frage mußte ich mir so auszusprechen erlauben, und sie ist durch Mehrheit einer Person bejahet worden. Ich würde den Herrn Referenten ersuchen, fortzufahren. Referent Bürgermeister Ritterstädtr Es heißt noch im Berichte: Nachdem nun die Deputation die ihr aufgetragene Begut achtung aller, theils in der Großmann'schen Petition enthaltenen, theils von der zweiten Kammer beschlossenen Anträge in der vor liegenden Angelegenheit hiermit beendigt hat , so ist von ihr nur noch die Bemerkung binzuzufügen, daß die Deputation der zwei ten Kammer (S. 683 ihres Berichts) die von dem Pfarrer Ll. Kalb zu Wechselburg bei der Ständeversammlung eingcreichte Petition für durch die von ihr vorgeschlagencn Anträge mit er lediget geachtet hat. Diese Petition ist dahin gerichtet: daß eine Bestimmung getroffen werden möge, unter wel chen Voraussetzungen und Verhältnissen, also auch bei I. 84. welcher Anzahl von Staatsbürgern, die auf einem wie westen Paüme veriheilt sind , öffentlicher Gottesdienst in ... einer Kirche für, sie gehalten werden dürfe. , Wenn nun zu erwartest steht , daß dqs Regulativ über die Ausübung des ' weltlichen Hoheitsrechtes über die, katholische Kirche, dessen Beantragung auch die unterzeichnete Deputation oben zuIIO anempfohlen hat, , Bestimmungen der von dem Pe tenten gewünschten Art enthalten werde, wenn ferner von der Deputation unter II P der Deitritt zu einem A,»trage der zwei ten Kammer, wegen der Bedingungen, unter welchen einstweilen die Eröffnung oder Errichtung von Kirchen, Kapellen oder Schu len gestattet werden soll, angerathen worden ist, so kann dieselbe in der Voraussetzung, daß ihrem vorerwähnten Gutachten bei getreten werde, der Kammer hiermit ebenfalls Vorschlägen: die Kalb'sche Petition für erledigt zu achten. Referent BürgermeisterNitterstädt: Ich brauche kaum hinzuzufügen, daß die Voraussetzung, welche die Deputation hier gemacht hat, eingetroffen ist. Präsident v. Gersdorf: Ich darf wohl sofort fragen: ob die Kammer diese Petition zugleich mit für erledigt betrachten will? — Einhellig Ja. Referent Bürgermeister Nitterstädt: Schließlich ist nur noch die Bemerkung hinzuzufügen, daß, wo in diesem Berichte von her Anwendung des Mandats vom 19. Februar 1827 und des Gesetzes vom 1. November 1836 die Rede ist, diesen Gesetzen in Bezug auf die Oberlausitz eine wei tere Geltung, als sie für diese Provinz, nach der derselben eigenen Particularkirchenverfaffung, haben, nicht hat beigelegt werden sollen. Präsidentv. Gersdorf: Meine Herren! Nachdem der Bericht und die darin gemachten Vorschläge erledigt sind, so würde ich noch den Namensaufruf eintreten zu lassen haben und die Frage an die geehrte Kammer richten: ob Sie alle die von Ihnen zu den einzelnen Sätzen dieses Vortrags gefaßten Be schlüsse auch noch bei dem Namensaufruf bestätigest wollen? Diese Frage wird, nachdem sich die Herren Regierungs- commissarien aus dem Saale entfernt haben, von allen anwe senden Kammermitgliedern mit Ja beantwortet. Das Resultat, daß Einstimmigkeit vorhanden sei, wird dm wiedereintretenden Herren Regierungscommissarien bekannt gemacht. Präsident v. Gersdorf: Meine Herren, es ist allerdings in diesem Augenblicke nicht gut, mit einem neuen Gegenstände zu beginnen, bei welchem sich nicht sofort ein angemessener Abschnitt finden läßt, da es dazu fast nicht mehr Zeit ist. Eine Nachmit tagssession müssen wir jedenfalls noch haben. Ich würde mir daher erlauben, folgende Gegenstände auf dieTagcsordnung zu bringen: 1) Bericht der zweiten Deputation über das aller höchste Decret, die Gewerbe-und Personalsteuer betreffend; 2) Bericht der vierten Deputation über die Beschwerde des Ritter gutsbesitzers Meinert, und 3) Bericht der dritten Deputation über die Beschwerde Metzig's und Genossen, die östreichischen Grenzregiemaßregeln hinsichtlich sächsischer Enclaven betreffend. Weitere Gegenstände bringe ich auf die heutige Tagesordnung nicht. Wir haben noch einen, welcher schon länger vorgelegen ist, nämlich den Bericht der dritten Deputation über die zuver- S
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder