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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 66. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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Secretair v. Biedermann: Ich finde weder in dem Berichte noch außerdem hinrÄchende Gründe, uns von dem Be schluß der zweiten Kammer zu trennen. Bin ich nun schon im Allgemeinen nicht dafür, Etwas ohne hinreichenden Grund zu thun, so kann ich es um so weniger, wenn Nachtheile damit ver bunden sind. Wir kommen immer wieder auf das unangenehme Thema der langen Dauer des Landtags zurück. Trennen wir uns nun von dem Beschlüsse der zweiten Kammer, so muß die Sache wieder an die jenseitige Kammer, sie muß dort und hier besonders berathen werden, und wir tragen dadurch, wenn auch nicht bedeutend, doch einigermaßen zur Verlängerung des Land tags bei, und dies, wie ich sagte, ohne daß ein genügender Grund zur Abweichung vorhanden ist. Die zweite Kammer will die Pe tition zur Erwägung an die Staatsregierung abgegeben haben. In diesem Beschluß scheint Alles zu liegen. Unsere Deputation räch uns dagegen an, sich eine bestimmte Grenze der Erwägung vorzuschreiben. Wozu das? Wir haben nicht das Recht, der Regierung eine solche Grenze vorzuschreiben. Findet die Re gierung hei der Erwägung, daß es doch besser sek, eine neue An? stalt zu begründen, so kann sie ein Postulat stellen, wenn auch gar kein Antrag an sie kommt. Es würde aber auch uns Nichts schaden, wenn die Staatsregierung einen Antrag auf Bewilli gung des Bedarfs zurErrichtung einer neuen Anstalt stellte; denn wenn wir worauf nicht-emgehen wollten, so würden wir nicht ge bunden sein. - Es zeigt ein solcherbeschrankter Antrag auch unver dientes Mißtrauen gegen die Negierung. Ich würde den Wunsch h'aben, daß man ganz auf den Antrag der zweiten Kammer ein ginge, und uMdas-zu bewerkstelligen, will ich den Antrag stellen: „Dte Kammer'wolle beschließen, daß vorerst der Beschluß der zweiten Kammer und nur nach 'Ab lehnung desselben das Deputationsgutachten zur Abstimmung gebracht werde/ - . Präsident v. Gersdorf: Die Kammer hat vernommen, wie der Antrag lautet, und ich habe zu fragen: ob sie ihn unter- stützt?-^-Wird hinreichend unterstützt. . Bürgermeister S tark e: Ich habe den Antrag nicht unter stützt, und-erlaube mir zur Widerlegung einige Worte zu bemer ken. Zuvörderst habe ich die Humanität der geehrten Kammer dank bar anzuerkettnen, daß sie das kleine Versehen, was vorgefallen ist, zu rügen unterlassen hat. Allein wenn dies auch nicht vor gekommen wäre, würde die Deputation kaum ein anderes Gut achten zur Annahme haben empfehlen können, weil nach den ge machten Erfahrungen es nicht immer Anklang in der Kammer gefunden hat, wenn eine Deputation sich in ihrem Gutachten auf den allgemeinen Antrag beschränkte, es möge das oder jenes Ge such an die hohe Staatsregierung zur Erwägung abgegeben wer den. Denn ein solcher Antrag enthalt die fakultative Berechti gung der hohen Staatsregierung , ob sie nach erfolgter Erwä gung mit der Ständeversammlung weiter über den Gegenstand cchssmaniciren wolle oder nicht, was aber kaum in dem Wunsche derMmmer liegen möchte, und.das um so -weniger bei? einem Ge genstände, wie der vorliegende, der bei ferner hohen Wichtigkeit es wohl verdient, näher geprüft und sorgfältig berathen zu werden, - Auch findet dcrAntrag, sowie er von der Deputation gestellt worden ist, seine Rechtfertigung darin, daß von dem Herrn Cultusmi- nister sich damit einverstanden und erklärt worden ist, daß, wenn der an .die hohe Staatsregierung zu stellende Antrag nicht eine bestimmte Tendenz ausdrücke, die Regierung in Verlegenheit ge- rathen dürfte, welche Maßnehmungen sie nach erfolgter Erwä gung nach dem Wunsche der Stände ergreifen solle. Bürgermeister Bernhard!: Für diese Petition habe ich mich verwendet; aber ich bin weit entfernt, Etwas mehr bean tragt wissen zu wollen, als die Deputation in ihrem Berichte zur Beantragung vorgeschlagen hat. Die Ueberzeugung hege ich ebenfalls, daß etwas Mehres nicht geschehen kann, als was das Gutachten der Deputation besagt, und wider meine Ueberzeu gung kann ich nicht sprechen; aber die Ueberzeugung hege ich ebenfalls, die der Herr Secretair ausgesprochen hat, daß es bei der einfachen Abgabe an die hohe Staatsregicrung füglich be wenden könnte. Es würde dabei auch das erwogen werden, ^was die Deputation.erwogen wissen will, und die Deputation will nicht einmal darauf angetragen haben, daß der Ständever sammlung von dem Erfolge der Erwägung Seiten der Staats regierung Nachricht gegeben werde. Mithin glaube ich, daß beide Ansichten übcreinstimmen. ' Bürgermeister Starke: Das würde nicht ganz der Fall sein; denn die Deputation hat selbst die Ansicht ausgesprochen, daß in dieser Sache Etwas geschehen möge, solche also nicht auf sich beruhen solle. Sie hat selbst den Weg angedeutet, der hierbei zu-nehmen sein dürfte, und zwar einen doppelten, entwe der daß ein bereits bestehendes Gymnasium in ein Realgymna sium umgewandelt, oder daß bei einem bestehenden Gymnasio Parallelklassen errichtet werden , wo auch solche Personen, die nicht grade eine höhere klassische Bildung sich aneignen wollen, sondern nur eine Bildung erstreben, welche zum socialen Leben gehört, Gelegenheit erhalten, auf dem Gymnasio diesen Grad der Bildung sich zu erwerben. v.Großmann: Das Bedürfnis das in der fraglichen Petition zur Sprache gebracht -worden, ist unstreitig vorhanden und längst anerkannt, zur Befriedigung desselben iss die Real schule in Leipzig ins Leben gerufen, und der Magistrat daselbst verdient gewiß , allgemeine Anerkennung und lebhaften Dank von Allen, welche für die Bildung sich interessiren, für die Liberalität, mit welcher er die Kosten der Einrichtung und Unterhaltung der Anstalt ausschließlich getragen hat. Allein deswegen ist die Frage einer ernsten Würdigung werth, ob nicht mit dieser Realschule das Bedürfniß im Allgemeinen für befriedigt zu erachten 'sei. Es ist eine ziemliche Zahl -von jungen Leuten auf derselben .gebildet worden, und nach Allem, was ich von ihren spätem Fort schritten gehört habe, sind die Erwartungen vollständig in Er füllung getreten, mit welchen man sie ausscheiden sah. Nur die Erfahrung hat man hierbei gemacht, welche sehr beachtungs- werth erscheinen muß, daß nur diejenigen, welche früher Gymna sialvorbildung gehabt und diese mitgebracht, auf der Realschule am ausgezeichnetsten gewesen sind. Das erkennt auch der Eitt- sieller selbst hier an, und in dieser Beziehung muß ich ihm voll-
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