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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 7. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-01-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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Treuen gehörigen, nicht unbedeutenden Hausercomplexes, die neue Welt genannt, deren Bewohner fortwährend und in großer Anzahl in allen sächsischen Strafanstalten festgehalten und in sämmtlichen Untersuchungsgefängnissen des Landes, zu ihren anhänglichsten und periodisch wieder kehrenden Besuchern gezählt würden. Mit lebhaften Farben schildert die Petition ferner die sen, von ihr als abnorm und notorisch bezeichneten Zu stand, gegen den die eifrigsten Bemühungen der Verwal tungsbehörden bisher immer fruchtlos geblieben seien. Seit einer Reihe von Jahren nun hätten die Peten ten, als am härtesten von der. Neuwelter Nachbarschaft, die sie gleichwohl nicht verschuldet hätten, betroffen, sich ge- nöthigt gesehen, zum Schutze ihres Besitztums zwei Wächter in der Person zweier Soldaten zu behalten. Bei einem so außerordentlichen Verhältnisse, welches dem nach auch außergewöhnliche Maßregeln erheische, könnten sie aber mit Fug und Recht verlangen, daß der Staat letztere ihnen abnehme und auf seine Kosten nehme, zumal Petenten ihrerseits Anforderungen und Pflichten, welche der Staat an sie stelle, stets bereitwilligst entsprochen hätten. Während andere Orte sich nach Zahlung der ge wöhnlichen Steuern und Erfüllung sonstiger gewöhnlicher Anforderungen des Staats , des Schutzes ihres Eigen tums erfreuen könnten, so müßten die 14 Begüterten der Gemeinde Hartmannsgrün einen, und die 19 Begüterten der Gemeinden Wetzelsgrün und Gospersgrün ebenfalls einen Forst- und Flurschutzsoldaten, mit einem Aufwande von je täglich 4 Neugroschen Löhnungs- und Bekleidungs geld und Verabreichung der Kost, unterhalten. Diese Last werde den Contribuenten nachgerade zu groß und uner schwinglich, weshalb sie sich zu obigem dringenden Gesuche an die hohe zweite Ständekammer veranlaßt gesehen. Zu mehrerer Bekräftigung ihres Bittgesuchs, und zum Be weise, daß sie sich vorher an die ihnen vorgesetzte Behörde, obwohl vergeblich, gewendet, haben Petenten Entscheide der königlichen Amtshauptmannschaft zu Plauen, der kö niglichen Kreisdirection zu Zwickau und des königlichen Ministeriums des Innern vom Jahre 1852, die Gemeinden Gospersgrün und Wetzelsgrün jedoch nur betreffend, in Abschrift beigefügt. Ist nach denselben, um der zu besorgenden Conse quenzen willen und nach Maßgabe der bisher ohne Aus nahme befolgten Grundsätze, das Bittgesuch in seiner Aus dehnung auf pecuniäre Unterstützung aus Staatsmitteln damals nicht berücksichtigt worden, so war doch durch Auf stellung und besondere Anweisung einer Gendarmerie-Bri gade in Treuen der dasigen Gegend eben sowohl schon ein ausnahmsweiser Schutz zu Theil geworden, als auch Seiten des Ministeriums des Innern die Fortgewähr ung von Forstschutzsoldaten an die betreffenden Gemein den beim Kriegsministerium bevorwortet und erreicht worden war. Gesuche gleicher und ähnlicher Art sind auf fast jedem Landtage an die Kamnrern gekommen und von diesen mit Billigung der von der hohen Staatsregierung befolgten Grundsätze abgewiesen worden. Im gegenwärtigen Falle erscheint der Deputation ein gleiches Verfahren um so gerechtfertigter, als der gewöhnlich veranschlagte Gesammtaufwand iavl. Kost für einen Flur schutzsoldaten von 8 Ngr. täglich in Hartmannsgrün unter 14, in dm beiden Gemeinden Wetzelsgrün und Gospers grün sogar auf 19 Betheiligte zu vertheilen ist, ein Auf wand, der kaum billiger zu haben sein dürfte und wohl allen Besitzern einigermaßen ausgedehnter Grundstücke, zu denen sich auch Petenten nach ihrer eigenen Angabe zählen, zu- gemuthet werden kann. Die Deputation räth daher der hohen Kammer auch diesmal an: die Petition, welche nur an die zweite Kammer ge richtet ist, auf sich beruhen zu lassen. Präsident vr. Haase: Will die Kammer gegenwärtig auf die Berathung dieses Berichtes eingehen? — Einstim mig Ja. Königlicher Commissar v. Zeschau: Es ist der geehr ten Kammer vielleicht nicht ohne. Interesse, bei dieser Ge legenheit zu vernehmen, daß das Kriegsminksterium in den letzten drei Jahren 2003 Mann auf Forst- und Flurschutz an Private und Communen abgesendet hat. Rechnet man nun, daß durchschnittlich ein solcher Commandirter 5 Mo nate steht und monatlich 7-^ Thlr. kostet, so würden diese Commandos einen Aufwand von 75,112 Thlr. verursacht haben. Abg. Dietz sch: Ich wollte nur eben sagen, ich muß allerdings dieser Petition ganz bcipflichten; denn das Mi litär ist doch nach meiner Ueberzeugung zum Schutze des Landes da. Ich kann mich nicht mit der hohen Deputa tion einverstanden erklären, wenn sie sagt, daß 4 Ngr. auf die Beköstigung des Flurschutzsoldaten täglich zu rechnen sind. Dies scheint nach meinem Dafürhalten höher zu kommen. So viel ist gewiß, daß die Landbewohner des Voigtlandes nicht ganz wohlhabend sind, zumal da, wo das Holzstehlen kein Ende hat und die Bewachung Jahr aus Jahr ein bezahlt werden muß. Neben den vielen andern großen Abgaben und namentlich der hohen Rente ist die Zahlung des Forstschutzes für die Bewohner jener Gemeinden gewiß drückend. Ich bin ferner nicht gemeint, daß das Militär für das ganze Land, sondern nur aus nahmsweise und in Nothfällen aus der Staatskasse unter stützt werde. Ich stelle daher den Antrag: „Die Kammer wolle beantragen, im vorliegenden Falle ausnahmsweise überhaupt die Landbewohner unent geltlich mit Militärforst- und Flurschutz zu unterstützen. Präsident vr. Haase: Der Antrag des Abg. Dietzsch geht also dahin, daß die Kammer beantrage, die Regierung wolle ausnahmsweise sie und überhaupt die Landbewohner unentgeltlich mit militärischem Flur- und Forstschutz unter stützen. Wird der Antrag unterstützt? — Der Antrag ist nicht hinreichend unterstützt. Königlicher Commissar v. Zeschau-' Diesem Anträge tritt der §. 77 des Gesetzes vom 7. December 1837 ent gegen, welcher besagt: „Bei Commando's, welche auf Ansuchen von Ge meinden oder Privatpersonen, namentlich zum Forst- und Flurschutz, ausgestellt werden, haben diese für die Unter bringung und Verpflegung der Mannschaften zu sorgen, auch die Löhnungs- und Bekleidungsgebührniffe der letzter« für die Dauer jener Commando's zu übertragend
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