Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 11. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-01-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Abg. von Nostitz-Drzewiecki: Die Äußerungen des Abg. Jacob haben jedenfalls sehr viel für sich. Wenn ich aber gleichwohl der Ansicht der hohen Staatsregierung beipflichten muß, «.aß dieser Gegenstand zu einer nähern Besprechung wohl kaum hierher gehören dürfte, so mache ich noch darauf aufmerksam, daß der vierten Deputation ein Antrag, oder vielmehr eine Bitte um Abänderung des Ge setzes vom 14. Juni 1834 über Zusammenlegung der Grund stücke vorliegt, und daß bei Gelegenheit der darüber zu pfle genden Kammerverhandlungen sich jedenfalls Anlaß finden wird, sich über die Wünsche weiter auszusprechen, welche der geehrte Abg. Jacob so eben an den Tag gelegt hat. Präsident vr. Haase: Der Abg. Jacob wird unter diesen Umständen wohl vor der Hand sich beruhigen? (Dies wird bejaht.) Hat sonst noch Jemand in Bezug auf diese Position Etwas zu bemerken? Es scheint nicht so; will der Herr Referent zum Schluß sprechen? Referent Abg. Rittner: Ich habe nicht Veranlassung, die Debatte weiter fortzusetzen. Präsident Vr. Haase: Ich werde also zur Fragstellung übergehen. Die Deputation empfiehlt bei Position 22 o. die Summe von 19,800 Thaler zu. bewilligen, worunter 6,700 Thaler als transitorisch zu betrachten sind. Bewilligt die Kammer in dieser Weise die Po sition? — Einstimmig Ja. Referent Abg. Rittner: Pos. 22 ä. Zu Unterstützungen bei Brand- und andern Unglücksfällen. 2,000 Thlr. (der vorigen Bewilligung gleich.) Obgleich diese Position in den letzten beiden Perioden um resp. 7,000 und 15,000 Thlr. überschritten worden ist, so hat die Regierung doch nur dasselbe Postulat vorgelegt; es kann nicht Aufgabe der Deputation sein, dieses Postu lat im Budget zu erhöhen. Wenn gleichwohl Ueberschreit- ungen in der Maße weder finanziell, noch vom Stand punkte des ständischen Bewilligungsrechtes aus betrachtet, zu den erfreulichen Erscheinungen gehören, indem nicht nur das Endergebniß von vorn herein als ein Widerspruch er scheint, mit dem aufgestellten allgemeinen Bedarf anderer seits auch für außerordentliche Fälle — welche allein so wesentliche Überschreitungen rechtfertigen können — es in mehrere Übereinstimmung mit den ständischen Rechten erscheint, besondere Postulate-der Kammer vorzulegen, sollte dies auch erst nachträglich beim folgenden Landtag der Fall sein können, welches Verfahren immer, auch in geschäftlicher Beziehung vorzuziehen ist, als die nachträgliche Bewilligung am zweiten Landtag nach der stattgehabten Veraus gabung, beim Rechenschaftsbericht, so ist hier nicht die passende Gelegenheit, über das eingehaltene Verfahren der Regierung; die Berichtserstattung über den Rechenschafts- berrcht bietet dazu die verfassungsmäßige Gelegenheit. Andererseis unterliegt es keinem Zweifel, daß es wün- schenswerth und nothwendig ist, der Regierung bei eintre tenden außerordentlichen Unglücksfällen eine mäßige Summe zur Verfügung zu stellen, da meist schnelle Hilfe Noch thut, und die Privatmildthätigkeit doch längere Zeit zur Entwickelung braucht; die Deputation steht daher nicht an, der Kammer Pos. 22 ck. mit 2000 Thaler zur Bewilligung zu em pfehlen. Präsident vr. Haase: Es scheint nicht, daß Jemand über diese Position sprechen will. — Bewillligt die Kammer die bei Position 22ä. geforderten 2,000 Thaler? — Bewilligt. Referent Abg. Rittner: Pos. 22e. Für den nichtregalischen Bergbau, das Stein bruch- und Hüttenwesen. 6000 Thaler. Der Ansatz ist wiederum in der Höhe postulirt, wie vor drei Jahren. Da aber die Kammern die damalige Er höhung um 1,500 Thaler abgelehnt und die Verhältnisse seit der Zeit sich nicht geändert haben, namentlich das Gesetz über den nichtregalischen Bergbau auf diesen Landtag nicht vorgelegt werden wird, so fehlt auch für diese Finanzperiode noch die gesetzliche Basis für die Lhätigkeit der anzustellen den Beamten. Die Deputation rächet daher mit erfolgter Zustimmung des königlichen Commissars, die Bewilligung nur in der frühern Höhe auszusprechen und empfiehlt der Kammer Pos. 22 e. mit 4,500 Thaler zu bewilligen. Präsident vr. Haase: Es sind bei dieser Position 22 e. in Uebereinstimmung der Staatsregierung und der Depu tation gegenwärtig statt der im Budget postulirten 6,000 Thaler nur 4,500 Thaler zur Bewilligung vorge schlagen. Ich frage, ob die Kammer 4,500 Thaler bei Position 22«. bewilligt? — Einstimmig Ja. Referent Abg. Rittner: Pos. 22 k. Zu Ausgaben für Ausführung des Gesetzes über Regulirung von Wasserläufen. 3,500 Thaler. Dieses Postulat erscheint zwar hier zum ersten Maje, es ist aber insofern nicht ganz neu, indem das Gesetz am letzten Landtag verabschiedet worden ist, und bei dieser Ge legenheit ein von der Regierung beanspruchtes Dispositk- onsquantum von 5,000 Thaler bewilligt wurde. Vrgl. Mitth. der II. Kammer vom Jahre 1855, 2. Bd., S. 1669 fg. Landt.-Acten 1851. I. Abth., S. 793. Der größte Theil des Postulats ist zu Commissariats- kosten und dergleichen in soweit bestimmt, als deren Be streitung aus Staatskassen auf Grund des angezogenen Gesetzes nicht zu umgehen sein wird und konnte daher von der Deputation nicht beanstandet werden. Schwer ist es aber der Deputation geworden, ihre Zustimmung zu dem Ansätze von 500 Thaler „zu kleinen Beihilfen" zu geben. Sie glaubte fest an dem Grundsätze halten zu müssen, daß es nicht gerechtfertigt ist, aus dem Beutel der Steuerpflich tigen Grundverbesserungen auszuführen, die nur den Nutzen des direct Betheiligten fördern, und fürchtete, wenn einmal
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder