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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 11. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-01-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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ein Anfang hierzu im Kleinen gemacht sei, die Zukunft immer größere Ansätze bringen werde und müsse; denn was dem Einen recht, sei dem Andern billig. Allein der Herr Commissar erklärte auf das Bestimmteste, daß es nicht im Sinne der Regierung liege, Unterstützungen zu Ausführung derartiger Arbeiten zu geben, sondern es liege nur in der Absicht, diese Summe in kleinen Beträgen zu Uebertragung eines Theils der Projectionskoften zu verwenden, z. B. in Fällen, wo die Aufbringung der ersten Cornmifsariats- und Projectionskoften zweifelhaft sei, und zuweilen mit einer kleinen Beihilfe hier Großes zu Wege gebracht werden könne, während ohne eine solche das Unternehmen im An fänge leicht gefährdet werde. In der zuversichtlichen Erwartung der Erfüllung dieser Zusage empfiehlt die Deputation auch Pos. 22/. mit 3,500 Lhaler zur Annahme. Abg. Erchenbrecher: Ich bitte ums Wort. Ich er- ersuche das geehrte Präsidium, auf die 500 Thaler, welche zuletzt erwähnt worden sind, eine besondere Frage zu rich ten; ich werde nämlich dagegen stimmen, daß diese bewil ligt werden. Wenn man im Allgemeinen sehr gern seine Zustimmung geben wird, wenn es allgemeine Zwecke der Landwirthschaft betrifft, wie zum Beispiel, als wir gestern 20,000 Thlr. zu diesem Zwecke bewilligten, so glaube ich kann man den Steuerpflichtigen doch nicht zumuthen, daß sie für Solche Beiträge zahlen, welche lediglich in ihrem Nutzen und eigenen Interesse Anlagen machen wollen. Wenn Jemand sein Grundstück durch Regulirung eines Wasserlaufes verbessern will, so, glaube ich, muß er die Kosten dafür selbst tragen, und wenn er das nicht will, muß er eben die Verbesserung seines Grundstückes unter lassen, denn wenn hier kleine Beihilfen gegeben werden sollen, so könnte man ebensogut in andern Sachen kleine Beihilfen bewilligen, die allein zum Nutzen von Privat personen gereichen. Man verfährt aber in andernFällen wie der anders. So ist eine Vorlage über die Errichtung von Aichämtern an die Kammern gelangt. Der Nutzen dieser Einrichtung ist für das ganze Land berechnet und es ist zu erwarten, daß die hohe Staatsregierung dazu die Orte aus suchen wird, welche dazu passend gelegen sind. Die nicht ganz unbedeutenden Kosten für die Errichtung dieser Aich- ämter sollen aber die betreffenden Orte, in welche die Aich- ämter verlegt werden, selbst tragen. Wenn nun diese Orte für eine solche Einrichtung, die dem ganzen Lande zu Gute kommt, die Kosten selbst tragen sollen, so kann ich nicht absehen, warum Denen, um deren Privatinteresse allein es sich hier handelt, die hier postulirte Unterstützung zu Theil werden soll. Königlicher Commissar vr. Weinlig: Ich erlaube mir auf die Bemerkung des geehrten Abg. Erchenbrecher noch zweierlei zu erwidern. Zuerst in Beziehung auf das Ge setz wegen Einführung der neuen Landesgewichte nur bei läufig, daß die Uebertragung der Kosten der Errichtung der Aichämter den betreffenden Städten nicht auf Grund des Gesetzes angesonnen wird, sondern daß die betreffende Bestimmung das Resultat ist von Verhandlungen, die mit verschiedenen Städten im Lande gepflogen worden sind, und infolge deren sie sich, um nur an ihrem Orte in den Besitz eines Aichamtes zu kommen, der Regierung gegenüber freiwillig erboten haben, ein Aichamt zu errichten. Es ist die Zahl der Städte, die sich dazu erboten haben, im Lande, wie der geehrten Deputation näher mitgetheilt worden ist, so groß, daß die Regierung nicht einmal in der Lage sein wird, allen den Städten, welche gewünscht haben, daß man ihnen auf ihre Kosten ein Aichamt geben möge, ein solches geben zu können. Es muß also doch im Besitze eines städti schen Aichamtes ein gewisses Interesse für die Städte liegen, weil sonst derartige Anträge auf Ertheilung eines Aichamtes nicht in so großer Zahl eingegangen sein würden. Was indeß die hier in Rede stehenden 500 Tha- ler anlangt, so beziehe ich mich auf die Erklärung, welche ich als königlicher Commissar der geehrten Deputation gege ben habe, und welche im Berichte wieder niedergelegt ist. Es fragt sich hier durchaus nicht um Regulirungsunterneh- mungen Einzelner, von letzter» kann gar nicht die Rede sein; denn wenn ein einzelner Besitzer für seinen eignen Nutzen und auf seinem eignen Grundstücke etwas vornehmen will, so gehört das gar nicht unter das Gesetz. Es kann also nur immer eine größere Anzahl von Fällen sein, wo eine Mehrheit zu Regulirung einer mehr oder minder langen Strecke schreitet. Dazu giebt es in der Regel zwei Wege, auf denen man zur Ausführung gelan gen kann; einmal den Weg der freiwilligen Vereinigung unter Mitwirkung des Commissars, wodurch eine große Menge von spätem Geschäften und Weitläufigkeiten ver mieden wird, dann aber den Weg der zwangsweisen Ver einigung auf Grund des Gesetzes, wobei alle diejenigen Schritte gethan werden, welche in dem letztem vorgeschrie-- ben sind. Es liegt auf der Hand, daß, wenn der zweite Weg eingeschlagen werden muß, eine viel größere Menge von Kosten der Art erwächst, wie sie auf Grund des Ge? setzes von der Staatskasse übertragen werden müssen, indem nämlich der Commissar kostenfrei expediren muß. Es scheint im Interesse der Staatskasse selbst zu liegen, wenn man bei der Restitution von Projectionskoften und Kosten für Vorarbeiten nicht zu ängstlich verfährt, sondern um den Preis, daß dann eine Sache auf völlig freiwilligem Wege, ohne Mitwirkung des Commissars, ohne Entscheidungen und Aufstellung der Kataster zu Stande kommt, einen geringen Theil derjenigen Kosten, die man sich streng ge nommen eigentlich restituiren lassen müßte, auf die Staats kasse übernimmt. Dabei wird meiner Meinung nach dis Staatskasse eher gewinnen als verlieren und von derarti gen Fällen kann auch nur die Rede sein; denn sonst würde man mit einer so kleinen Summe, wie die 500 Thlr. sind/ schwerlich auskommen, wenn man sie auch zu Ausführung
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