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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 14. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-02-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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noch an den Importzöllen haben, in Wegfall kommt. Da wir die Verhandlungen der'Zollconferenzen nicht in extenso zrr hören bekommen, haben wir eben geglaubt, daß die Re gierung es der zufälligen Entwickelung überlassen hätte, die Exportsteuer aus Wolle in Wegfall zu bringen, wir wünschen aber, daß sie die Anregung dazu gebe. Präsident vr. Haase: Es scheint nicht, daß noch Jemand haS Wort begehre? Abg. Eisen stuck: Der Herr Redner vor mir hat sich als Fleischfabrikant gerirr. Er hat gesagt, er wäre als Oekonom durch die Mast Fleischfabrikant. Das ist ganz richtig. We.nn er aber das Salz als einen Bestandtheil dieser Production des Fleisches betrachtet, und über diese Westeuerung sich beschwert, Ermäßigung wünscht u. dergl., so ist er nur im gleichen Falle mit dem Fabrikanten, der sein Material, die Färbestoffe u. s. w., überhaupt die Be- standtheile des Fabrikats auch besteuern muß. Denn ich glaube in dieselbeKategorie kommt auch das besprochene Salz. Präsident vr.H aase: Es scheint, daß die Kammer diesen Gegenstand verlassen wolle, wir gehen daher über zu dem folgenden Punkt. Referent Abg. Poppe: 2) Erwähnt die Regierungsvorlage die Zollherabsetzung auf Talg und eingeschmolzenes Thierfett von 3 Thlr. auf 2 Thlr. pro Centner, Gesetz- und Verordnungsblatt von 1855, S. 7. Da diese Artikel so wesentlich in die Höhe gegangen waren und für die Gewerbsbedürfnisse in großen Quanti täten aus dem Auslande bezogen werden müssen, so lag es gewiß im diesseitigen Interesse, zu dieser Zollermaßigung zu verschreiten, zumal auch die französische Regierung den zollfreien Einlaß von Talg zur Stearinkerzenfabrikation verfügte und dadurch diesem zollvereinsländischen Fabrika- Lionszweige ohne jene Zollabminderung wesentlich geschadet worden wäre. Aus jenem Grunde ist es gewiß auch ganz zweckent sprechend; daß die vorstehend erwähnte Verordnung, Gesetz- und Verordnungsblatt von 1853, S. 7, den Zollsatz für Stearin und Stearinsäure von 3 Thlr. pro Centner nicht abgemindert hat. 3) Ist hinsichtlich der Karavergütung für rohen Kaffee in Ballen oder Säcken, mittelst Verordnung vom 31. März 1856, Gesetz- und Verordnungsblatt S° 15, eine Veränderung erfolgt und den 1° Juni 1856 in Kraft getreten Bis dahin galt nämlich eine tarifmäßige Taravergüt ung von 3 Pfund vom Bruttocentner, da sich aber nach den gemachten Erfahrungen ergeben hat, daß das Gewicht der Tara eines Ballen oder Sackes Kaffee in Wirklichkeit eine entschieden geringere ist, so sind die Zollvereinsstaaten übereingekommen, die Taravergütung auf 2 Pfund vom Bruttocentner herabzustellen. Diese Maßregel ist bei einem so bedeutenden Einfuhr artikel, wie es der Kaffee ist, gewiß eine vollkommen rich tige, da die frühem Bestimmungen nur dem Einzelnen zum Nachtheile der Zollvereinskasse zu Gute ging. Präsident vr. Haase: Wünscht Jemand über den eben vorgetragenen Theil des Berichts zu sprechen? — Da dies nicht der Fall, so ersuche ich den Herrn Referenten, mit dem Vortrag des Berichts fortzufahren. Referent Abg. Poppe: Unter 4) werden im königl. Decrete den Standen nähere Mittheilungen darüber gemacht, was Seiten unsrer Re gierung hinsichtlich einer Revision des Zollvereinstarifs auf den im Laufe des Jahres 1856 stattgefundenen Generalcon- ferenzen in Eisenach und Weimar, theils ohne, thekls mit Erfolg geschehen ist. Wie aus der Vorlage zu ersehen, gelang es derselben nicht, die schon früher an.gestrebte, den Werthsverhältniffen besser entsprechende Tarifirung der Gespinnste und Gewebe aus Baumwolle, Leinen, Seide und Wolle zur Geltung zu bringen. Es ist dies um so mehr zu bedauern, da das Nicht gelingen dieser Bestrebungen, welche gleichzeitig von den meisten Vereinsregierungen unterstützt worden sind, der weitern Ausbildung des Vertrags mit Oesterreich vom 19. Februar 1853 störend entgegen tritt und das gewiß richtige Streben, die mitunter noch sehr von einander ab weichenden Tarife beider Zollkörper!, allmählich einander näher zu bringen, in weitere Ferne zieht. Ebenso fanden die sächsischen Anträge auf Zollherab setzung für das zur Wachstuchfabrikation eingehende Leinöl, sowie die der jetzt bestehenden Tarifsätze auf die Hälfte auf Ochsen, Zuchtstiere, Kühe, Jungvieh und Kälber nicht die nöthige Zustimmung. Würden diese Anträge nicht beanstandet worden sein, so wäre auf der einen Seite der so wichtigen Wachstuch- fgbrikation in Sachsen, welche durch ihre Vertreter so häu fig um einen niedrigern Zoll für Leinöl petitionirt haben, eine wesentliche Beihilfe geschehen und auf der andern, noch wichtigem, hätte eine Herabsetzung des Einfuhrzolles auf die verschiedenen Thiergattungen einen sehr günstigen Einfluß auf die Fleischpreise für alle Consumcnten, beson ders aber für den ärmern Theil der Bevölkerung, ausgeübt. Die Deputation muß nach diesen Auffassungen drin gend wünschen, daß die hohe Staatsregierung bei nächster Gelegenheit die von derselben gestellten Anträge aufs Dringendste wiederholen möge. Gegen diese nicht zur Annahme gelangten Anträge haben aber folgende solche gefunden. a) Die Gewährung von 20 Proccnt gesetzliche Tara außer der tarifmäßigen für Phosphor in Kisten. Da die Versendung des Phosphors nur in verlothetm mit Wasser gefüllten Blechkisten zulässig ist, so ist es wohl gerechtfertigt, daß die Steuer nur von dem wirklichen Ge wicht des steuerpflichtigen Objects und nicht von einem er hoben wird, was lediglich zur Aufbewahrung und Usr- sendung desselben dient. Abg. Georgi: Es ist nicht meine Absicht, meine Herren, Anträge in Zolltarifangelcgcnheiten in der geehrten Kammer zu stellen, ich habe das immer für bedenklich, ja sogar für gefährlich erachtet; wenn ich mir das Wort erbeten habe, so geschieht
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