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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 4. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857-12-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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amten und Lfsicianten sind die Maßstäbe aus den in Privatdiensten, insbesondere bei gleichartigen Anstalten gewährt werdenden Besoldungs- und Lohnsätzen abge leitet worden, immer jedoch mit entsprechender Rück sicht darauf, daß der im Staatsdienst Angestellte in der Regel auf dauernde Beschäftigung zu rechnen hat, während der Privatdiener zuweilen Unterbrechungen des Dienstes mit Einbuße des Diensteinkommens aus gesetzt sein kann. 7) Es ist möglichst darauf Bedacht genommen worden, daß aus den Aufbesserungen weder neue Anlässe zu ähnlichen Gehaltserhöhungen innerhalb der unter 1. gedachten Gehaltsgrenze erwachsen können, noch auch zwischen den künftigen Bezügen gleicher oder verwand ter Dienststellen in den verschiedenen Ministerialde- partements neue Ungleichheiten entstehen. 8) Um nachstdem die unter 2. zu gewahren gewesene Freiheit in Zumessung der Gehaltsaufbesserungen in die bestimmte, durch die übrigen Anforderungen an die Staatskasse bedingte Grenze einzuschließen, ist für je des Ministerialdepartement diejenige Summe, welche sich ergiebt, wenn sämmtliche eigentlichen Dienstbezüge bis mit 500 Khaler jährlich eine Erhöhung um EL erfahren, als das bei diesen Gehaltsaufbesserungen überhaupt — mithin einschließlich der ausnahms- weisen Aufbesserungen höherer Gehalte — nicht zu überschreitende Maximum festgestellt worden. Es sind jedoch 9) selbstverständlich Etatsveranderungen, welche durch ganz neue Bedürfnisse, oder durch andere von jenen Ge haltsaufbesserungen .ganz unabhängige Verhältnisse be dingt werden, m das unter 8. gedachte Maximum nicht einzurechnen, vielmehr der besonder» Rechtfer tigung vorzubehalten gewesen. Soweit in dem vorliegenden Budgetentwurf für den Zweck dieser Gehaltsaufbesserungen zur Zeit nur Disposi tionsquanta bewilligt worden sind, werde deren Werthei lung ebenfalls dem Vorstehenden gemäß erfolgen. Die Deputation hat sich für verpflichtet erachtet, von der hohen Staatsregierung zunächst sich eine Uebersicht des Gesammtaufwandes der gestellten Anträge für die Staats kasse zu erbitten und hat dieselbe in Folgendem empfangen. Die weiter oben unter Punkt 8. erwähnten, für die einzelnen Mnisterialdepartements aus dem dort ausgestell ten Maßstabe sich ergebenden Maximalbeträge sind: 412,4 Thlr. beim Gesammtministerium, 30.145.1 - - Departement der Justiz, 27,010,s - - Ministerium des Innern, 98.260.1 - Departement der Finanzen, 15,702,4 - - Militär-Departement, 2756,4 - - Departement des Cultus, 145,o - - Departement der auswärtigen An ¬ gelegenheiten.. 174,431,7 Khlr. Sa. Diese Maximalbeträge sind auch bis auf unerhebliche Abweichungen bei den Subrcpartitionen und beziehentlich bei Postulirung von, der Repartition noch Vorbehalten ge bliebenen Dispositionssummen festgehalten worden. Die' Gehaltsaufbesserungen überhaupt treten auf a) in' bestimmter Ziffer und speciell bei den Posi tionen des Ausgabebudgets, d) in runden Dispositionsquantas, deren spätere Vertheilung den bezüglichen Grundsätzen ent sprechend erfolgen soll, o) als Betriebsaufwand in den Speeialunterlagen zu den Einnahmepositionen. Nach der unter G (der Landtagsacten S. 18 und 19) beigegebenen Uebersicht sind von der obigen Summe von Lhlr. 174,431,7 in das Ausgabebudget ausgenommen 171,186 Thlr. und ergiebt sich aus dieser Uebersicht, welche die Deputation sich von der hohen Staatsregierung erbeten und empfangen hat, wie die postulirten Gehaltsaufbesserungen auf die ein zelnen Ministerien sich vertheilen. Zu den einzelnen Vorschlägen der Staatsregierung sich wendend, hat die Deputation darüber Folgendes zu bemerken- Zu - 1. Die Deputation hat ihr Einverständniß damit zu er klären, daß die beabsichtigten Gehaltserhöhungen zur Zeit auf die unabweislichen oder doch dringendsten beschränkt und daher die nieder» Bezüge zunächst ins Auge gefaßt werden. Hat auch die Deputation nicht in Abrede stellen können, daß für alle mit fixen Gehalten Angestellten durch die veränderten Preise der nötigsten Lebensbedürfnisse das Verhältniß zwischen Einnahme und Ausgabe verrückt wor den ist, so bietet doch bei den meisten höhern Gehalten dieses Verhältniß noch Elasticität genug, um eine Ver besserung bei diesen im Allgemeinen, wenn jrch die Noth- wendigkeit dazu ergeben sollte, einer etwas spätem Zukunft, weitern Erfahrungen und der Erfüllung der oben ange- deuteten Voraussetzungen rücksichtlich der Quellen, aus welchen die Mittel dazu zu schöpfen sein möchten, über weisen zu können. Kommt es hiernächst auf die Frage an, welche Bezüge unter den niedern zu verstehen sind,- und hat die hohe Staatsregierung sich dabei für eine Grenze von 500 Lhlr. entschieden, so kann die Deputation zwar das Angemessene des Vorschlags und auch wohl der Summe nicht in Ab rede stellen, wird auch bei den betreffenden Vorschlägen an die geehrte Kammer diese Grenzlinie fortwährend im Auge behalten, glaubt aber, daß ein förmlicher Beschluß hierüber zu präjudiciell sei, vielmehr die Freiheit der Kammer in dieser Hinsicht gewahrt werden müsse. Es ist sicher und wird auch von der hohen Staatsrcgierung anerkannt, daß einerseits bei weitem nicht alle Gehaltsbezüge unter und bis zu 500 Zchlr. jährlich einer Ausbesserung bedürfen und andererseits, daß es im Einzelnen auch höhere Gehalts klassen giebt, welche unter den gegenwärtigen Verhältnissen zu leiden haben. Ja, die Annahme ist wohl nicht unberechtigt, daß in manchen Fällen die höher bezahlten Beamten, vorzugsweise die in den Mittlern Gehaltsklassen stehenden, welche in Fest stellung ihres Wedürfnißmaßes schon wegen ihrer gesell schaftlichen und amtlichen Stellung nicht ganz so unab hängig sind, als die niedern und minder Bezahlten, den Druck der Verhältnisse schwerer noch empfinden als die Letztem. Die Nothwendigkeit manHer sogenannter Ehren ausgaben und doch einer gewissen äußern Repräsentation, zehrt da mit an dem Einkommen. Die Deputation ist deshalb damit einverstanden, daß: a. bei einer Aufbesserung der Gehalte die niedern vorzugs weise ins Auge gefaßt, daß
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