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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 15. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-02-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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der Praxis selbst und aus der Art und Weise, wie in dieser Beziehung auf der Thierarzneischule verfahren wird, anzu führen. Die Thierarzneischule hat eine dreifache Klinik, es ist das die innere Klinik, die sogenannte Stall- oderSpktal- klinik, zweitens die ambulatorische Klinik und drittens die auswärtige Klinik. Die innere Klinik oder die Stallklinik ist allerdings mehrentheils auf die Pferde beschränkt, weil es dem Landwirthe außerordentlich schwer wird, das Rind vieh aus seinem Stalle zu führen; das Zuführen von Rindvieh in das Lhierspital der Thierarzneischule erfolgt selten, und aus diesem Grunde ist die Gelegenheit, in der Thierarzneischule selbst die Krankheiten des Rindviehs zu behandeln, höchst selten. Um diesem Uebelstande zu be gegnen , hat daher die Direktion der Thierarzneischule sich veranlaßt gefunden, stets darauf zu sehen, daß ein Stück Rindvieh in der Thierarzneischule gehalten wird, wodurch nicht blos Operationen geübt werden, sondern wo auch die jenigen Beobachtungen stattstnden können, welche wenigstens den gesunden Zustand des Rindviehs bekunden. Weit wich tiger für die Behandlung des Rindviehs ist aber bei der Thierarzneischule die sogenannte ambulatorische und die äußere Klinik oder Poliklinik. Ich weiß die Ziffer nicht ganz genau anzugeben, sie ist mir nicht genau in Erinne rung, aber annäherungsweise wird sie richtig sein: bei der ambulatorischen Klinik, worunter wir die Klinik verstehen, wo die Thiere der Thierarzneischule ab- und zugeführt wer den, sind im vorigen Jahre mehrere Stück Rindvieh be handelt worden. Bei der Poliklinik, wo der Thierarzt hinausgeht in den Stall des Viehbesitzers, unter Zuziehung der Thierarzneischüler, und wo die Behandlung im Stalle geschieht, sind im vorigen Jahre wohl gegen 200 Stück Rindvieh behandelt worden. Es wird sich also die Zahl der kranken Stücke Rindvieh, welche im vorigen Jahre von der Thierarzneischule unter Zuziehung der Zöglinge behan delt worden sind, auf etwa 200 belaufen. Das ist also wohl ein Beweis, daß man von Seiten der Thierarznei schule gewiß nicht den hohen Werth verkannt hat, welchen die Thierheilkunde gerade für die Landwirthschaft hat und daß alle Mittel angewendet werden, um in dieser Beziehung auch die jungen Leute, welche als Thierärzte ins Land ge schickt werden, vollständiger auszubklden. Es ist die Ab sicht, wie sie der geehrten Kammer bereits in einem andern Decrete vorliegt, künftighin einen Viehstand bei der Thier arzneischule zu halten, um auf diese Weise die Kenntniß des Rindviehs und die Behandlung desselben im gesunden sowohl wie im kranken Zustande noch vollständiger zu machen. Es wird gewiß von den in den letzten Jahren aus der Thierarzneischule entlassenen Zöglingen nicht gesagt werden können, daß sie mit den Krankheitsformen und mit der Behandlung des Rindviehs unbekannt wären; die Vor würfe, die den Lhirrärzten gemacht worden sind, rühren aus einer frühem Zeit her, wo allerdings wie überall die Lhkerarzneischulen eigentlich nur Roßarzneischulen gewesen sind, ein Zustand, dem natürlich die hiesige Thierarznei schule sich nicht entziehen konnte, weil er ein ganz allgemeiner war. Seit einer Reihe von ungefähr fünf Jahren aber ist es offenbar anders geworden und für die neuere Zeit muß der Vorwurf von der Thierarzneischule durchaus zu rückgewiesen werden, daß man für diesen Zweig der Thier- Heilkunde nicht die gehörige Sorge trage. — Ich glaube, daß diese Bemerkungen dazu beitragen werden, diejenigen Herren zu beruhigen, welche etwa noch fernere Besorgnisse haben könnten, als ob die Thierärzte nicht geeignet wären, um der Landwirthschaft die nöthigen und die Dienste zu leisten, die der Empiriker leistet. Der Empiriker kann nur nach Erfahrungsgrundsätzen seine Behandlung einrichten, und es wird Niemand im Stande sein, die Behauptung aufzustellen, daß Derjenige, welcher zu gleicher Zeit Erfah rung und Wissenschaft hat, weniger der Landwirthschaft nützt, als Der, der sich blos auf die zufälligen Erschei nungen, die ihm in seiner Praxis vorgekommen, verläßt. Abg. Jung nickel: Ich bin vollständig von dem Gerechtigkeitssinn der Regierung überzeugt, so daß, wie nur irgend Anzeigen an sie gekommen sind über fehlerhafte Behandlungen des Viehes von Seiten eines Thierarztes, sie gewiß weder bei einem Empiriker noch auch bei einem wissenschaftlich gebildeten Thierarzte einen Unterschied ge macht haben wird. Allein es wird von den Empirikern, wenn irgend solche fehlerhafte Behandlungen vorgekommen find, viel weniger zur Kenntniß der Regierung gelangen, als von einem wissenschaftlich gebildeten Thierarzt. Der Besitzer desViehes selbst fürchtet sich irgend nur diese Angelegen heit zur Sprache zu bringen, um sich nicht eine Blöße zu geben, während man andererseits wieder es bei wissenschaft lich gebildeten Thierärzten geflissentlich ausbeutet. Einer Ansicht, ausgesprochen vom Abg. Meinert, muß ich doch entschieden entgegentreten, als er nämlich die Ansicht aus sprach, daß, um die Existenz solcher,wissenschaftlich gebildeter Leute , zu sichern, nötigenfalls eine Regierungs-Zulage er forderlich wäre. Das würde uns aber zu bedenklichen Consequenzen führen, es würden z. B. die Geometer, deren Verdienst auch in der Regel oder theilweise wenigstens nicht von großem Belang ist, mit demselben Rechte von derRegie- rung eine Zulage beanspruchen. Einer andern Ansicht, ausgesprochen vom Abg. Fahnauer, daß es von mehr prak tischem Nutzen sein würde, wenn die Anstalt auf das platte Land verlegt würde, kann ich meine Zustimmung nicht ge ben. Nach der Ansicht des Gesetzentwurfs zur Verbesse rung der Thierheilkunde ist ein so bedeutender Flächenraum in der Stadt angekauft worden, daß er vollständig genügend erscheint, um den Zweckzu erreichen. Wenn derselbe Abgeordnete sagt, daß eben die wissenschaftlich gebildeten Leute blos theo retisch gebildet sind und eben deshalb in der Praxis nicht
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