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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 15. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-02-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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Präsident Vr. Haase: Der Abg. v. Criegern hat zu nächst das Wort. Abg. v. Criegern: Ein TheilDessen, was ich bemer ken wollte, hat sich durch den Zusatz erledigt. In der De putation habe ich allerdings immer den letzten Satz unter ck so verstanden, wie er durch den Zusatz deutlicher ausge drückt werden soll. Ich erlaube mir nur noch eine kurze Bemerkung gegen den Vorschlag des Abg. v. Nostitz zu machen. Ich fühle sehr wohl, daß er etwas vor Augen hat, was sehr wichtig erscheint, allein wenn wir den von ihm beantragten Zusatz annehmen wollten, so würden wir fast Dasselbe thun, als wenn wir das Gesetz ablehnten, denn wer soll entscheiden, wenn Gefahr im Verzug vorhanden ist. Jeder einzelne folgt in solchen Fallen seiner indivi duellen Ansicht. Der Landwirth wird leicht glauben, daß Gefahr im Verzug sei und der Empiriker wird ihn in die ser Meinung bestärken. Es ist dann ganz unmöglich, in einem solchen Falle hinterher zu beweisen, nein es ist hier keine Gefahr im Verzüge dagewesen. Ich glaube, ein sol cher Zusatz würde dem Gesetze sofort seinen ganzen Boden rauben, und es würde da besser sein, lieber gar kein Gesetz zu machen. Uebrigens ist sowohl dem Abg. v. Nostitz als dem Abg. Meinert von Neuem einzuhalten, daß ja das ganze Gesetz nur von dem gewerblichen Betreiben der Thierheilkunde handelt und zwar allerdings im strengsten Sinn des Wortes. Es darf Niemand eine Vergütung für eine Handlung annehmen, die nach dem Gesetze nur ein Thierarzt verrichten darf. Wenn aber ein Nachbar dem andern aus Liebe und Freundschaft einen solchen Dienst leistet, so kann er das allerdings, wenn er nur keine Ver gütung dafür annimmt. Wenn wir aber gestatten, daß ein Nachbar dem andern gegen Bezahlung einen solchen Dienst leistet, so handeln wir eben gegen das Gesetz, ich werde daher aus voller Ueberzeugung gegen die Anträge der Abgg. v. Nostitz und Meinert stimmen. Abg. Meinert: Der Abg. v. Criegern muß mich gänz lich mißverstanden haben, ich habe gerade gegen den Antrag des Abg. v. Nostitz gesprochen und hervorgehoben, daß kein Nachbar etwas von dem andern für eine solche Dienstleist ung nehmen wird. Abg. Sornitz: Die lebhafte Debatte, welche sich jetzt entspannen hat, liefert recht deutlich den Beweis, wie schwer ausführbar es sein wird, den Thierärzten die Praxis durch strenge Maßregeln zuzuführen. Bisher gab es in jedem Orte, Leute, welche zu jenen Operationen sich hergaben und sie gut ausführten. Bei Gefahr im Verzüge war sofortige Hilfe vorhanden. So viele Thierärzte werden aber nie mals sich vorsinden, daß in jedem Orte oder wenigstens in jedem kleinern Bezirke immer einer vorhanden wäre, um gleich zur Hand zu sein. Sie werden sich auch wegen Mängel an Verdienst nicht halten können. Immerhin wird es daher gerathen sein, in dem vorliegenden Gesetze im Bezug auf derartige Empiriker die mildesten Grundsätze aufzustellen. Ich neige mich daher zu dem Anträge des Abg. v. Nostitz , hin und hätte nur gewünscht, daß in, dem Satze sub ä gesagt würde: in allen Fällen, denn leicht möglich, daß, kommt dieser Zusatz nicht hinein, die Herren Oekonomen bei so strengen Bestimmungen, wie sie das Ge setz aufstellt, mancherlei bittere Erfahrungen würden machen müssen. Präsident vr. Haase: Es haben sich noch zum Spre chen angemeldet die Abgg. Mai, Lr. Wahle, Reiche-Eisen- stuck, v. Schönberg; der Abg. Mai hat das Wort. Abg. Mai: Wenn der Abg. Oehmichen gesagt hat, daß mit Annahme, meines Antrags der Praxis der Empiriker das Wort geredet werde, so muß er mich vollständig miß verstanden haben; ich habe ausdrücklich gesagt, daß es nur in Fällen, wo Gefahr im Verzug ist, Empirikern oder auch jedem andern sachverständigen Viehbefltzer gestattet sein soll, solchen Leuten mit Rath und That bekzustchen, welche sich nicht selbst zu rächen und zu helfen wissen. Wenn der Abg. Oehmichen ferner gesagt hat und aus den Worten deS Herrn Regierungscommiffars gefunden haben will, daß der selbe erklärt habe, jedem Empiriker sei gestattet auch ferner hin Praxis zu treiben, wenn er sich nur nicht dafür be zahlen lasse, so habe ich dieses weder in dem königlichen Decrete, noch in dem Deputalionsberichte finden können, und deshalb bleibe ich bei meinem Anträge-stehen. Sollte dieser jedoch abgewörfen werden, so habe ich für diesen Fall den Antrag des Abg. v. Nostitz unterstützt, welcher in der Hauptsache dasselbe will und wünsche, daß dann wenigstens dieser Antrag Annahme finden möchte. Abg. vr. Wahle: Ich werde ebenfalls gegen die An träge der Abgg. Mai und v. Nostitz-Drzewiecki stimmen, indem ich vorzüglich an der Dehnbarkeit des Begriffes „Gefahr in Verzug" Anstoß nehme. Das, was ich zu be- merken hatte, hat jedoch der Abg. v. Criegern bereits ge sagt, ich werde daher auf Weiteres verzichten. Abg. Reiche- Eisenstuck: Ich hatte nicht beabsich tigt, die Diskussion zu verlängern. Es drängt sich mir aber eine Frage und nach Befinden ein Bedenken auf, welches ich mich verpflichtet halte zur Sprache zu bringen. Es beabsichtigt zwar das Gesetz, dem Mangel an Thier ärzten im Lande thunlichst abzuhelfen, es wird aber der Erfolg zeigen, inwiefern wirklich sofort abzuhelfen ist. Denn es giebt Landestheile, in welchen nur wenig geprüfte Thier ärzte vorhanden sind. In solchen Fällen nun, wo der Landwirth sich nur der Hilfe eines geprüften Thierarztes bedienen kann, den er vielleicht aus weiter Ferne herbeiho len muß, sollte ich meinen, müßte es doch freistehen, die Hilfe eines Empirikers in der Nähe in Anspruch zu neh men. Es schwebt mir hierbei ein Lattdestheil vor, wo mei nes Wissens wohl eine Entftrnüng von über 2 Stunden
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