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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 4. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857-12-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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dagegen überall da, wo es sich um Fertigkeiten handelt und wo der Beamte durch seine Thätigkeit, seinen Fleiß zur Bewältigung der Aufgabe besonders beitragen könne, recht füglich durch Weckung und Belebung des Selbstin- tereffes des Beamten dahin zu wirken sei, daß durch die Bereinigung dieses Interesses mit dem des Dienstes eine Verbesserung der Stellung des Beamten erreicht werden könnte, ohne daß sich der jährliche Besoldungsaufwand da durch vermehrte. Die Deputation hatte hier Tantiemen überall da, wo der Beamte durch seine Thätigkeit auf die Einnahmen influenziren kann, im Auge, auch wohl Beloh nungen nach der Stückzahl bei dem Kanzleipersonale, wo sie noch nicht ausgeführt sind. Abg. v. Nostitz-Drzewiecki: Ich bin dem Herrn Referenten sehr dankbar für die gewährte Auskunft, und zwar um so mehr, als sie ganz die Ansicht trifft, welche schon vor circa 8 Zähren von mir ausgesprochen wurde, in der Kammer jedoch nicht den Anklang fand, den ich ihr sehr gewünscht hatte. Präsident» vr. Haase: Wünscht sonst noch Jemand das Wort? Es scheint nicht der Fall. Unter diesen Um ständen würde ich "dem Herrn Referenten das Schlußwort ertheilen. Referent Abg. Georgi: Nur zwei Worte noch erlau ben Sie mir hinzufügen zu dürfen. Die geehrte Kammer ist dem Herrn Staatsminister v. Beust gewiß sehr dank bar für Das, was er aus eigner Wahrnehmung über Eng land und die Ergebnisse des Selfgovernments dort mitge- theilt hat. Ich bin vollkommen überzeugt, daß das Self government auf unsre Verhältnisse nicht in allen Stücken so anwendbar sein würde, wie in England, ebenso bin ich überzeugt, daß die Vorbedingungen dafür Lei uns nicht allenthalben so vorhanden sind, wie dort; aber der Stoff ist, wie ich bereits erwähnte, auch bei uns überall da, und ich glaube, er kann geweckt und belebt werden, auch bei uns können die Verhältnisse herangebildet werden für Er gebnisse, wie sie dort erreicht worden sind. Was der Herr Abg. Koch berührte, daß nämlich die Verminderung der Verwaltungsausgaben hauptsächlich durch eine größere Ge meinde-Autonomie erreicht werden könnte, ist allerdings wohl beachtenswerth. Auch ich glaube, daß das zunächst das Gebiet ist, auf welchem am meisten gewirkt und er reicht werden könnte; ferner durch eine Umgestaltung un srer gewerblichen Gesetzgebung, wie solche bereits in der neuen Gewerbeordnung vorliegt, weiter durch Begünsti gung des in unsrer Zeit so mächtig hervortretenden Affo- ciationstriebes und endlich auch durch eine zweckmäßige Or ganisation des Corporationswesens auf allen Gebieten der Staatsverwaltung. Das ist Dasjenige, was der Deputa tion zunächst vorgeschwebt hatte, indem sie sich dahin aus sprach, daß wohl hin und wieder die Verwaltungsausgabe etwas vermindert werden könne. Präsident vr. Haase: Wir gehen nun zur Abstim mung selbst über und zwar nach der von der Deputation auf Seite 15 vorgeschlagenen Ordnung. Ich frage dahör zunächst zu Nr. 1 S. 15 des Berichts: Erkennt die Kam mer an/ „daß für einen Theil der im Staatsdienst angestellten Beamten, Lfsicianten und Diener wegen der zunehmen den Theuerung der nothwendigsten Lebensbedürfnisse, und dem dadurch entstehenden Mißverhältnisse zu ihren Gehalten oder Bezügen einige Aufbesserung der letztem erforderlich sei?" Einstimmig Za, Zu Nr. 2 ebendaselbst: Ist die Kammer mit der An sicht der Deputation einverstanden, „daß die Gehaltsaufbesserungen zur Zeit auf die drin gendsten beschränkt bleiben, dabei jedoch, ohne daß ihnen deshalb irgend ein Anspruch eingeräumt würde, die nie- dern Bezüge bis zu 500 Thlr. zunächst ins Auge zu fassen, und nur ausnahmsweise prägnante, speciell zu rechtfertigende Fälle aus hohem Besoldungsklassen mit zu berücksichtigen seien?" Einstimmig Ja. Zu Nr. 3 S. 16 daselbst: Ist die Kammer damit ein verstanden, „daß sämmtliche in den Erläuterungen zum Budget S. 169 und 170 aufgestellten Ausnahmen von der Be rücksichtigung bei der Aufbesserung angenommen werden?" Einstimmig Ja. Zu Nr. 4 ebendaselbst: Ist die Kammer der Ansicht der Deputation, „Gehaltsaufbesserungen in der Form von Dispösi- tionssummen nicht zu genehmigen?" Einstimmig Ja. Bei der 5. Frage werde ich die Fragen theilen. Ich werde nämlich die 1. Frage auf den ersten Satz stellen die zweite aber auf die von der Deputation zugleich als Vorbehalt empfohlene Beschränkung richten, welche in dem fünften Punkte enthalten ist. Ich frage demnach: Be schließt die Kammer, „daß sämmtliche Gehaltsaufbesserungen in keinem Falle die Maximalsumme von 174,431,7 Thlr. für das ganze Budget übersteigen dürfen?" Einstimmig Ja. Will die Kammer damit den Vorbehalt verbinden: „daß aber in dieser Summe der Maßstab für diese Auf besserungen selbst nicht eingeräumt werde?" Einstimmig Ja. Zu Nr. 6 ebendaselbst: Ist die Kammer damit einver standen, „daß nach obigen Beschlüssen und im Sinne dieses'Gut- . achtens, sowie der in demselben weiter oben zu den
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