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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 19. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-02-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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Sonach dürste das Königreich Sachsen wohl zu den jenigen Staaten gehören, welche den Verpflichtungen in der Additionalacte zur Elbschifffahrtsacte vom, 13. April 1844 (Gesetz- und Verordnungsblatt 18. Stück v. 1.1844, Seite 277 fg.) Genüge geleistet haben. Präsident vr. Haase: Es handelt sich gegenwärtig, meine Herren, um die Unterposition II. b. zu Strom- und Uferbauten im Betrag von 30,000 Khalern. Die Depu tation hat die Summe der Kammer zur Annahme empfoh len und ich habe zu erwarten, ob Jemand über diesen An satz das Wort begehre. Abg. Lincke: Ich weiß nicht, ob, nachdem dies jetzt eingeschaltet ist, auch schon jetzt über die Petitionen selbst ge sprochen werden kann. Präsident vr. Haase: Das Erwähnte dürste zu den nacherwähnten Petitionen selbst gehören, dafern nicht der Herr Abgeordnete eine Abminderung des Postulats selbst beantragen will. Abg. Lincke: Nein! Das will ich nicht. (Heiterkeit in der Kammer.) Präsident vr. Haase: Wünscht also sonst noch Je mand im Betreff dieser 30,000 Thaler das Wort? Abg. vr. Loth: Ich hatte mir vorgenommen, im We sentlichen über die Petitionen zu sprechen, da indessen in dem eben vorgelesenen Theile des Berichts die Grundlagen dazu enthalten sind, worauf späterhin der Beschluß der Finanzdeputation über die Petitionen begründet ist, so halte ich es für nöthig, mich jetzt schon über diese Grundlage auszusprechen. — Der Bericht, nachdem er auseinander gesetzt hat, wieviel in der vorigen Finanzperiode für Regu- lirung der Elbe ausgegeben worden ist, und nachdem er weiter auseinandergesetzt hat, was in der jetzigen Finanz deputation dafür intendirt wird, sagt, daß somit die noth- wendigsten Stromregulirungen in der Elbe angedeutet und bewerkstelligt seien und schließt danach, daß „das Königreich Sachsen wohl zu denjenigen Staaten gehören dürste, welche den Verpflichtungen in der Additionalacte zur Elbschiff fahrtsacte vom 13. April 1844 (Gesetz- und Verordnungs blatt 18. Stück v. I. 1844, S. 277 fg.) Genüge geleistet haben." Ich erlaube mir vor allen Dingen zu bemerken, daß diese Additionalacte ein Zusatzvertrag ist zu einem frühern, zwischen den Elbuferstaaten geschlossenen Vertrage über die Verbindlichkeiten, welche die sämmtlichen am Elbufer lie genden Staaten damals eingegangen sind, um den Elbver- krhr und die Schifffahrtsverhältniffe nach gleichem Maße zu reguliren. In dieser Acte sind es die §Z. 53 und 54, welche sich vorzüglich auf Das beziehen, was hier oft in dem Berichte unter dem Namen „Leichtstellen" angeführt ist, auf diejenigen Stellen der Elbe, welche durch ihr Flachsein der Schifffahrt wesentliche Hindernisse entgegensetzen. Wenn also der Additionalacte in dieser Beziehung Genüge geleistet sein sollte, so müßten diese Leichtstellen in einem Zustande sein, welcher der Schifffahrt im Ganzen keine Hindernisse entgegensetzt. Damit, daß dies.der Fall sei, kann ich mich nun in keiner Weise einverstanden erklären. Es ist in der Additionalacte bestimmt, daß diejenige Liefe des Fahrwas sers erhalten werden soll, welche bei einem Wasserstande von 6 Zoll über dem niedrigsten Stand des Jahres 1842 noch 3 Fuß rheinisch, das heißt 40" sächsisch übrig läßt. Es sollte also bei einem Wasserstande, wie wir ihn im vo rigen Jahre gehabt haben, überall in der Elbe in der Strombahn 40 Zoll sächsisch Fahrwasser sein. Der Elb- stand stimmte im vorigen Jahre nicht mit dem von 1842 vollständig überein, sondern er blieb um 2 Zoll höher, es mußte daher im vorigen Jahre verhältnißmäßkg eine Tiefe des Fahrwassers von mindestens 36 Zoll vorhanden gewesen sein. Ich will Sie nicht ermüden mit Berechnungen in dieser Beziehung, ob die Messungen, die angestellt wurden, diese Tiefe ergeben haben; ich halte mich an ein praktisches Beispiel. Die Personen-Dampfschifffahrt hat eine Anzahl Schiffe, welche durchschnittlich bei gewöhnlicher Fracht 20 bis 26 Zoll Tiefgang haben. Diese Schiffe haben im vo rigen Sommer ihre Fahrten zwischen Meißen und Riesa gänzlich aufgeben müssen, weil sie die Führten nicht passi- ren konnten, und Jeder, der der Elbe in diesem Sommer nahe gekommen ist, wird sich erinnern, daß die Dampf schiffe auf der Strecke zwischen Meißen und der Landes grenze oberhalb oft nicht nur durch den Sand fahren muß ten, sondern sogar in dem Sande stecken blieben. Dies gilt selbst von Fahrzeugen, welche nur 20 Zoll Tiefgang baben, bei gewöhnlicher Fracht. Erwähnte ich nun vorhin, daß nach der Additionalacte 36 Zoll Fahrwasser im vorigen Sommer hätten vorhanden sein müssen und bedenkt man nun, daß Dampfschiffe mit höchstens 26 Zoll Tiefgang im Sande sitzen blieben, so geht doch offenbar daraus hervor, daß an dem von der Additionalacte zugesagten Fahrwasser mindestens 10 Zoll im vorigen Jahre fehlten. Nun weiß ich zwar recht wohl, daß die Additionalacte nicht verlangt, daß sogleich von dem Jahre 1844, denn von diesem Jahre stammt sie, die Rectiflcation der Elbe vollendet sein soll. Es ist im Z. 54 gesagt, daß im Jahre 1844 die Ausführung der Elbbauten in Angriff genommen und von da an kräf tigst fortgesetzt werden sollte. Ich kann aber auch in die ser Beziehung nicht zugeben, daß der Additionalacte, wie in einer spätem Mittheilung des Herrn königlichen Corn- missars erwähnt wurde, in Sachsen Genüge geleistet worden sei. Es wird gewöhnlich angenommen und wie ich glaube, auf ein früher einmal erstattetes Gutachten eines Waffer- bautechnikers, daß die Rectisicatkon der Elbe im Ganzen bis zu ihrer einstigen Vollendung eine Million Thaler erfor dern würde. Von dem Jahre 1842 bis jetzt, also im Laufe von 15 Jahren sind nach Ausweis der Rechenschaftsberichte
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