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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 19. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-02-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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dieselbe erwähnt, und ich wiederhole nur, daß die Regie-- rungen sich verpflichtet haben, eine Tiefe von mindestens 3 Fuß rheinisch dann zu gewähren, wenn der Elbwasser- stand nicht unter sechs Zoll über den Wafferstand herabkäme, der im Fahre 1842 standfand, einem Jahre, welches bis dahin den niedrigsten Wasserstand gehabt hatte. Also nur für den Fall, daß der Wasserstand nicht bis zu diesem nie drigen Grade herabginge, fanden es die Regierungen für möglich, jener Verpflichtung nachzukommen. Ich muß aber berichtigen, daß, wenn der Abg. vr. Loth bemerkte, es sei im vorigen Jahre der Wasserstand höher gewesen als im Jahre 1842, die amtlichen Niederschriften darüber vollständig nachweisen, daß er noch ansehnlich geringer gewesen ist. Von einer vertragsmäßigen Verpflichtung der Regierungen zur Austiefung der Elbe bis drei Fuß rheinisch konnte im vorigen Jahre also nicht die Rede sein. Nichts destoweniger hat aber die Regierung für die Erleich terung an den schwierigsten Stellen gethan, was sich nur nach den vorliegenden Verhältnissen thun ließ. Eine fernere Verpflichtung besteht in Beseitigung der Leichtstellen. Nun, meine Herren, in dieser Beziehung haben die Strombauten, welche -ausgeführt worden sind, fast alle den Zweck, derartige Stellen zu vermindern und den Strom auf ein angemessenes Profil zu bringen. Es ist ferner der Winterhäfen gedacht worden. In Beziehung auf die Winterhafen sagt die Acte von 1844 nur, daß die Regierungen die Ausführung derartiger Häfen befördern möchten. Etwas Weiteres haben die Regierungen kaum über nehmen können, da einestheils es sich hierbei um Ausfüh rungen handelt, welche leicht die Kräfte der einzelnen Staa ten übersteigen könnten; anderntheils aber es im eigenen In teresse der Schifffahrtsunternehmungen selbst liegt, derartige Anstalten zu schaffen, wo die Regierung eben nur fördernd einzugreifen haben würde. Nichtsdestoweniger ist bei den ausgeführten Uferbauten allenthalben, wo Veranlassung sich bot, auf die Ausführung von Winterhäfen soviel als möglich hingewirkt worden. Ich verweise deshalb auf die Anlage, welche bereits von einem geehrten Sprecher er wähnt worden ist, auf die unterhalb der Marienbrücke. Ich verweise ferner auf die Anlage, welche gegenwärtig im Entstehen begriffen ist, auf die in der Gegend von Pieschen. Daß in dieser Beziehung noch ferner mehr geschehen kann und wird, darüber, meine Herren, glaube ich eine beruhigende Zusicherung ertheilen zu können; denn es liegt in der Ab sicht der Regierung, überall bei ihren Bauten, wo die Aus führung eines Winterhafens thunlich erscheint, ebenfalls dahin mitzuwirken. Ich muß jedoch bemerken, daß der Begriff „Winterhafen" relativ ist; soll er mit hohen Däm men ausgesührt worden, wie hier und da gewünscht wird, so kann andererseits große Gefahr für die Stromanwohner herdcigcführt werden. Die bisherigen Winterhafen haben deshalb nur eine Höhe, um von den Hochfluthen über ¬ schritten werden zu können. Im Allgemeinen mag jedoch von der Staatsregierung nicht verkannt werden, daß für die Elbe noch Vieles geschehen kann und muß. Die Elbe unterliegt demselben Schicksale, welchem mehrere Ströme Deutschlands unterliegen; ich meine nämlich die fortschrei tende Versandung, welche in klimatischen und Culturver- hältnissen ihren Grund hat, deren Aenderung außerhalb der Macht der Regierung liegt. Diese Versandung kann lediglich durch allmähliche Einengungen gehoben werden, welche im Stromgebiet ausgeführt werden. Die Ausfüh rung derartiger Einengungen ist Seiten der Regierung seit längerer Zeit bereits begonnen worden, und alle bedeutende Parallelbauten, welche im Elbstrome vorgenommen werden, zeigen darauf hin und haben diesen Zweck. Consequentcr Weise aber müssen derartige Einengungen des Elbsiroms jederzeit von oben nach unten gehen, damit allmählich der Elbstrom in seiner ganzen Länge, welche er in Sachsen hat, ein regelmäßiges Profil erhalte; aber leider ist die Re gierung nicht immer im Stande, hierbei ganz consequent zu bleiben und von oben herab bei diesen Stromeincngungs- bauten forlzufahren, und zwar um deswillen, weil sie häufig genöthigt ist, dringendere Bauten weiter stromabwärts vor zunehmen. Allein die unter A vorliegende Uebersicht der Uferbautcn, welche alle in der nächsten Zeit erfolgen sollen, wird Ihnen zeigen, daß die Regierung ebenso consequent, als es nur möglich ist, darauf hinwirkt, dem Strome von oben herab allmählich ein regelmäßiges, gleiches Profil zu verleihen. Wenn darauf hingewiesen worden ist, daß es andere schnellere Mittel gebe, um eine bessere Tiefe des Stromes zu erzeugen, und dabei namentlich der Bagger maschinen gedacht worden ist, so scheint auch darüber noch nicht ein vollständig klarer Begriff allenthalben stattzu finden. Das Baggern ist eine Maßregel, welche lediglich palliativ wirken kann, aber allenthalben da nöthig, wo das Stromprosil noch nicht definitiv geregelt ist und für diesen Zweck werden auch die Baggermaschinen fleißig ver wendet. Allerdings sind diese kostspieligen Maschinen, von denen wir zwei im Besitz haben, auch bei den Strom bauten verwendet worden; allein alle diese Strombauten werden eben da unternommen, wo es sich um eine Besse rung des Stromprofils selbst handelt; sie wirken also alle auf denselben Zwecke hin. Vielleicht kann es wünschens- werth erscheinen, daß, so lange noch nicht das ganze Profil vollständig regulirt ist, noch mehr in dieser Beziehung ge leistet werde und die Regierung wird es in ernste Erwä gung nehmen, ob nicht für die Baggerung für die nächste Zeit noch mehr geschehen könne. Es wurde hierbei Seitens einiger Abgeordneten noch auf specielle Punkte Bezug ge nommen, namentlich sprach der Abgeordnete Lincke die Hoff nung aus, daß die in der Beilage sub. chf aufgeführten Wasserbaue im Laufe der nächsten Finanzperiode zur Aus führung gelangen könnten. Nun ich mache allerdings
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