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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 22. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-02-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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zu geben genöthigt gewesen ist. Ob diese Nothwendigkeit andauernd sein wird, das ist eine Frage, die seit einiger Zeit in Erwägung gezogen worden ist. Es war dieser Grube vor einiger Zeit schon einmal die Frist ihrer Existenz gesteckt worden, dafern sich ihre ökonomischen Verhältnisse nicht besser gestalten würden. Diese Frist lief vorüber zum Glücke jener Grube, deren Verhältnisse sich nicht nur nicht verschlechtert, sondern im Gegentheil gebessert haben, obgleich man jetzt noch nicht behaupten kann, daß ihre Vermögens verhältnisse normal seien und es wird nun eben nur von der weitern Entwicklung dieser Verhältnisse abhängen, ob man die Grube eingehen läßt, oder ob man sie Privatun ternehmern in die Hände giebt, in welcher Beziehung, wie ich gleich mit erwähnen will, auch einige Aussicht vorhan den ist. Jedenfalls aber wird diese Grube „Kurprinz Friedrich August," wie Sie schon aus der Größe ihres Ausbringens schließen können, nicht betrieben, um die Pen sionsanstalt irgend eines Beamten abzugeben, sondern le diglich um ihrer bergmännischen Zwecke willen. Von Beamten existirt dort niemand weiter als ein Obersteiger, der seine volle Lhätigkeit der Grube widmet, und ein Rechnungsfüh rer, dem aber außerdem noch andere Geschäfte übertragen sind. Abg. Rittner: Der Herr königliche Kommissar hat sich Herbeigelaffen, über einige Verhältnisse der so sehr unklaren Angelegenheiten hinsichtlich des Bergbaues einigen Aufschluß zu ertheilen. Ich erlaube mir nun, da die Sache einmal soweit gediehen ist, auch noch eine andere Anfrage an den Herrn Commisscir zu richten. Es ist nachgewiesen, daß 19,725 Thaler von der Summe aus der Tranksteuer- entschädignng zum Communbergbau verwendet werden. Die ser Communbergbau ist nun eins von den unklarsten Verhält nissen, und in einer mir vorliegenden, aus sehr sachkundiger Hand geflossenen Schrift als „eine Wüste von Unklarheiten" bezeichnet worden. Es ist, wenn ich es richtig auffasse, der Communbergbau dasjenige Verhältniß unsers Berg baues, welches die Veranlassung giebt, daß man hie und da sich des sehr harten Ausdrucks „Bettelbergbau" dafür bedient. Der Communbergbau ist mir eben geschildert worden als Veranlassung für Communen, an Orten Berg bau zu treiben, wo aus technischen Verhältnissen und in der Absicht, wirklich Etwas zu finden, gar keine Grube an zulegen wäre. Wäre dies der Fall, so würde allerdings die Beschuldigung, die man oft zu hören hat gegen den Berg bau, in dieser Beziehung begründet sein. Ich vermag allerdings darüber kein Urtheil abzugeben, allein es wäre gewiß recht sehr interessant, wenn der Herr Kommissar vielleicht die Güte hätte, auch darüber einiges Licht zu ver breiten, wie es denn eigentlich sich mit dem Communberg- bau verhält. Königlicher Kommissar Freiesleben: Der Brief schreiber oder Recensent des in Frage stehenden Instituts scheint seine Meinungen aus der Zeit vor 1834 geschöpft zu haben. Früher und ehe durch das Gesetz vom December 1834 eine wesentliche Aenderung in der fraglichen Branche der Bergwerksverfassung eintrat, kam es allerdings vor, daß jeder bergbefreite Ort in seiner unmittelbarsten Nähe irgend eine kleine, oft wenig rationelle Grube betrieb, um nur einige Bergleute zu erhalten, und für diese Zustände hatte allerdings ein so wenig milder Ausdruck geeignet sein können, wie ihn der geehrte Sprecher aus fremder Mitthci- lung uns nannte. Aber seit der mit dem Jahre 1834 ein getretenen Veränderung ist dieser Zustand ein ganz anderer geworden, und zwar eben deshalb, weil der Regierung ein Capital von 19,000 Thaleru in ungetrennter Summe zur Verfügung gestellt worden und sic damit in den Stand gesetzt ist, etwas Rationelles und Verständiges mit diesem Gelde zu betreiben, so daß der jetzige Zustand Epitheta, wie sic der geehrte Abgeordnete diesem Bergbau beilegte, ganz gewiß in keiner Weise verdient. Abg. v. Nosti tz-Drzewiecki: Der Herr Referent stellt eine Rechnung auf, wonach der Bergbau circa einige 60,000 Thaler reinen Ertrag bringen soll; ich habe freilich eine andere Zusammenstellung gemacht. Es wird nämlich in der Budgetvorlage ein Bruttoertrag von etwa 2,142,000 Thalern aufgestellt und ein Nettoertrag von 133,855 Thlrn. Von diesem Nettoerträge gehen nun aber noch die hier in Frage befindlichen 42,000 Lchaler, weiter die 1.1,300 Thaler, die wir für die Bergakademie rc. eben erst bewilligt haben, ferner die ebenfalls für Berg- und Hüttenwesen Pos. 33 o bewilligten 12,800 Thaler, und endlich die Zinsen, von dem auf den tiefen Stölln zu verwendenden Kapitale ab, einem Werke, welches 1,336,111 Lhaler in Anspruch nehmen wird. Wenn man nun zwar jetzt schon die letzte Summe ganz noch nicht zur Verzinsung bringen darf, sondern blos die 868,000 Thaler zu verzinsen waren, die bisher schon darauf verwendet worden sind, und das einen Zinsenbetrag, bei nur vier Procent, von 35,000 Thaler jährlich ergeben würde, und diese abermals zu den vorhin schon bewilligten drei Posten von zusammen 66,100 Thlrn. hinzurechnet, so ergicbt sich immer noch eine Summe der Ausgabe von 101,000 Thalern. Diese aber abgerechnet von 133,855 Thalern sogenanntem Reinerträge, ergicbt 32,755 Thaler, demnach ein viel geringeres Resultat, als dasjenige, welches der Herr Referent angegeben hat, noch nicht einmal gerechnet die 60,750 Thaler, die ohnedies noch jährlich für den tiefen Stölln zu bewilligen sind. Dies nur zur.Berichtigung der Berechnung, die der Herr Referent uns gegeben hat. Abg. Seiler: Ich muß meinem Vorhergehenden noch beifügen, meine Herren, daß ich durchaus nicht gegen den Bergbau als solchen eingenommen bin, im Gegentheile, nach der Landwirthschaft betrachte ich ihn als die sicherste Einnahmequelle des Staats und national-ökonomisch als
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