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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 24. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-02-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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lern auch als ein sehr hoher erscheint, denn das ganze Grund stück ist nur zu 1,809,8s Steuereinheiten eingeschätzt, wäh rend erst in neuester Zeit, z. B. ein Haus auf der Schloß gasse, zum Werthe von 7 Mir. für die Steuereinheit gerech net, verkauft worden ist, und man bei Ermittelung der städtischen Grundwerthsabgabe das hier in Frage befangene ganze Grundstück nur zu 12,500 Thaler abgeschätzt hat. Mag auch die letztgedachte Abschätzung nicht vollständig maßgebend für den wahren Verkaufswerth des Grundstücks sein, so erscheint dennoch der aus allen diesen Momenten gezogene Schluß richtig, daß ein Kaufpreis von 30,000 Khalern ein unverhältnißmäßig hoher ist. Das königliche Kriegsministerium hat zwar nach der Anfuge sub D einen erhöhten Ertrag des zu kaufenden Grundstücks veranschlagt, allein da es niemals rathlich ist, daß sich der Staat, es sei denn die allerdringendste Noth- wcndigkeit dazu vorhanden, den Chancen des Steigens und Fallens der Häuserwerthe und der Micthpreise aussetze, eine so unbedingte Nothwendigkeit aber hier nicht vorliegt, so widerräth auch dieser Umstand und das auf lauter Zu fälligkeiten gestützte Eintreffen des ausgestellten hohen Nutz ungsertrags sub D die Erwerbung des fraglichen Grund stücks. Uebrigens ist das fragliche Grundstück sehr schön und zum Ausladen des Getreides ganz vorzüglich gelegen, allein das Magazingebäude bietet nicht das mindeste Areal dazu dar, um im Bedarfsfälle eine Vergrößerung vornehmen zu können, sollte aber das Hauptgebäude zu Magazinzwecken verwendet werden, so wäre dasselbe hierzu viel zu kostbar. Wollte man aber dies vermeiden, so blieb weiter nichts übrig, als von fremden anstoßenden Grundstücken, Areal zum Anbau an das Magazingebäude theuer zu erwerben, was die Acquisition des hier fraglichen Grundstücks, welches nach keiner Seite hin Raum zur Ausbreitung auf eignem Grund und Boden bietet, wiederum unräthlich erscheinen läßt- Daß man den Erlös vom Zwickauer Magazingebäude bei Erwerbung des fraglichen Grundstücks mit in Rechnung bringen könnte, ändert nichts an der Sache; denn abge sehen davon, daß der Werth desselben eines mit leeren Räu men ausgefüllten Hauses ein sehr unsichrer bleibt, kann der Erlös dafür zu jeder spätem Zeit im Interesse des Staates verwendet werden und macht eine neue Erwerbung nie mals billiger. Daß das Zwickauer Magazingebäude aber überhaupt jetzt verkauft werden'könnte, läßt sich gar nicht annehmen, da nach den Motiven der Staatsregierung dasselbe auch künftig als Mehlmagazin gebraucht werden soll. So gern auch die Deputation gerade die Erwerbung dieses Grundstücks bevorwortet haben würde, so überwie gend erscheinen ihr doch die sachlichen Gründe gegen solche Acquisition, weshalb sie sich veranlaßt sieht, der Kammer vorzuschtagen: die hier geforderten 30,000 Thaler nicht zu verwilligen. Tritt die Kammer den Vorschlägen der Deputation bei, so hat sie schließlich die Verschreibung von 28,258 Thaler auf das außeror dentliche Budget zu genehmigen. Königlicher Commissar v. Ze schau: Die geehrte Fi- nanzdeputation hat sich zwar nicht nachtheilig über das Grundstück selbst ausgesprochen, hat sich jedoch nicht ent schließen können, das Postulat zur Annahme zu empfehlen^ Ich bin verpflichtet, der hohen Kammer auch meine Ansicht hierüber zu eröffnen und auf einige Suppositionen des Berichts hinzuweisen, welche mir nicht ganz richtig zu sein scheinen. Die Militärverwaltung bestrebt sich stets, die Bedürfnisse für die Armee so billig wie möglich zu be schaffen und Ersparnisse überall eintreten zu lassen, wo eS nur immer mit der Wohlfahrt der Truppen sich verein baren läßt. Wenn dieses Bestreben aber von gutem Er folge sein soll, so müssen freilich der Militärverwaltung auch die Mittel geboten sein, die sie zu Erreichung ihres Zwecks für nothwendig hält. Ein solches Mittel glaubt man nun in der Acquisition dieses fraglichen Grundstücks zu finden. Der Besitz derselben würde der Magazinver waltung große Erleichterungen und Wortheile in Bezug des Einkaufs und der Aufspeicherung des Getreides ver schaffen und der Staatskasse keinen Nachtheil sondern gewiß nur Wortheil bringen. Dies ist meine volle, feste Ueber- zeugung. — Die geehrte Deputation räth an, anstatt der Erwerbung dieses Grundstücks lieber ein neues Magazin in der Nähe des alten zu erbauen, damit die Einheitlichkeit der Verwaltung nicht gestört werde; dagegen muß ich einwenden, daß 1) beim alten Magazin sich kein Bauplatz vorsindet, daß 2) die Erwerbung eines solchen Platzes und die Baukosten eines neuen Magazins gewiß dieselbe Summe, ja vielleicht noch eine größere absorbiren würde, als der antheilige Kaufpreis dieses fraglichen neuen Magazins be trägt. Die Einheitlichkeit der Verwaltung würde durch dieses in Frage stehende Magazin durchaus nicht Lenach- theiligt, indem dasselbe auch ganz in der Nähe des alten Magazins gelegen ist, und man auch nicht beabsichtigt, einen besondern Magazinbeamten deswegen anzustellen. Ferner wird vorgeschlagen, das Getreide lieber höher auf zuschütten; das geht deshalb nicht an, weil in der letzten Zeit eben wegen Mangel an Raum die Magazinverwaltung genöthigt gewesen ist, schon über das durch das Regulativ vorgeschriebene Maß hinauszugehen. Wollte man nun etwa die 3,300 Scheffel, um die es sich handelt, noch darüber im alten Magazin aufschütten, so würde dies eine bedeutende Steigerung der Scheibenhöhe sein, welche man nicht verantworten könnte. Die vorgeschlagene Lieferung auf Zeit scheint mir auch nicht vortheilhaft zu sein, man müßte sich an Handelshäuser oder größere Lieferanten wenden, daher wäre man gezwungen, aus zweiter oder dritter Hand zu kaufen, Spesen und Lagerzins zu bezahlen, und bei Getreidemangel oder bei Abnahme der Vorräthe Wäre man endlich noch genöthigt, geringeres Getreide anzunehmen z die Militärverwaltung hat auch in dieser Beziehung reiche Erfahrungen gemacht und dabei gefunden, daß sie stets gM gethan hat, wenn sie das gekaufte Getreide auch sofort odec in der nächsten Zeit übernommen hat. Es ist ein Jrrthum, wenn man glaubt, daß die Magazinräume immer nur einen
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