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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 25. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-02-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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Schwefelsäure, Salzsäure, Bleioxyd und Arsenik enthielten, durch deren Genuß bei dem Rindvieh eine locale eigenthümliche Krankheit, Säurekrankheit genannt, und Lungentuberkulose erzeugt werde, welche nach der Schilde rung des Bezirksthierarztes Franze in Erbisdorf, auf Grund von 13 in der Zeit vom December 1855 bis Juli 1856 angestellten Beobachtungen: in den meisten Fällen den Ausgang durch den Lod nimmt, wodurch der Gcsammtwerth des Stückes verloren gehe, oder bei vorher erfolgtem Verkaufe zum Schlachten nur ein sehr geringer Kaufpreis erlangt werde. Durch diese Krankheit werde aber auch die Nachzucht von Jungvieh je nach der Lage des Grundstückes entweder unmöglich oder wenigstens nicht wirthschaftlich und der Milchertrag der Kühe auf die Halste, das Dritt- theil und noch weniger geschmälert. Petenten führen zahlreiche Beispiele zu diesen Beo bachtungen aus den verschiedenen Gemeinden mit dem Be merken an, daß infolge der erst seit der Verstärkung des Hüttenbetriebes so ausfallend hervortretenden Krankheits erscheinungen die Versicherungsinstitute die Anträge der Viehzüchter aus den vom Hüttenrauche betroffenen Gemein den sofort zurückweisen. Weiter stellen die Petenten eine Berechnung der in dieser Beziehung erlittenen Schäden auf und vergleichen dieselben mit den ihnen von der Staatsregierung dafür ge währten Entschädigungen, um dadurch nachzuweisen, daß letztere ungenügend seien. Sie führen z. B. in Bezug auf die Gemeinde Conradsdorf an: Die Gemeinde Conradsdorf erhielt 1856 eine jährliche Entschädigung von 600 Lhlr. für den in Bezug auf den Viehstand ihr entstehenden Schaden. Wie hoch aber in Wahrheit derselbe sich beläuft, lehrt annäherungsweise fol gende Berechnung. In dem einzigen Jahre vom 1. August 1855 bis 1. August 1856 haben in jener Gemeinde von 232 Stück Rindvieh 1) 46 Stück als krank verkauft werden müssen, um in gesündern Gegenden fortleben zu können. Diese 46 Stück wurden mit 7 bis 22 Lhlr., also durch schnittlich etwa mit 14Vs Lhlr., im Ganzen also mit 667 Lhlr. verkauft. 2) Für 9 Stück, welche sogleich geschlachtet werden mußten, wurden 8—12 Lhlr., im Durchschnitt also 10 Lhlr., im Ganzen 90 Lhlr. erlangt. 3) 5 Stück mußten geradezu verscharrt werden, da ihr Fleisch gänzlich ungenießbar war. Es wurden also für diese 60 Stück nur 757 Lhlr. erlangt, während sie, wenn man das Stück nur mit 35 Lhlr. angekauft rechnet, mit 2,100 Lhlr. bezahlt wor den wären. Für die sich hier ergebende Differenz von 1,333 Lhlr. wurden 600 Lhlr. Entschädigung gewährt, so daß sich ein baarer Verlust von 743 Lhlr. ergiebt. Dabei ist der höchst bedeutende Ausfall noch gar nicht gerechnet, welchen der geringe Milchertrag gegenüber den Futterkosten verursacht. Der Wirthschaftsdirector Stecher weist in der land- wirthschaftlichen Zeitung, Jahrgang 1847, nach, daß er auf dem von ihm bewirthschafteten Staatsgute Braunsdorf bei einer Fütterung von täglich 27 Pfund Heuwerth pro Stück 2,6 l4 Kannen Milch von einer Landkuh gewonnen habe. Der Gemeindevorstand Liebscher in Conradsdorf hat eine gleiche Berechnung ausgestellt und gefunden, daß er bei einer Fütterung von 32 Pfund Heuwerth pro Stück durch schnittlich jährlich 1,483 Kannen Milch gewonnen habe. Es kommen also nach Herrn Stechers Berechnung auf täglich 1 Pfund Heuwerthfütterung jährlich 97 Kannen Milch und hiernach hätte Liebscher bei 32 Pfund 3,104 Kannen Milch erzielen müssen, so daß sich auf jede Kuh ein Ausfall von jährlich 1,621 Kannen oder, in Geld an geschlagen, die Kanne Milch nur mit 6 Pf. gerechnet, von über 32 Lhlr. ergiebt. Die Gemeinde Conradsdorf zählte im Jahre 1856 194 Kühe. Nimmt man nun selbst an, daß von diesen nur 150 unter dem Hüttenrauche leiden und daß sich bei jeder derselben der jährliche Ausfall an Milch durchschnitt lich nur auf die Hälfte obiger Summe (obgleich nicht ge sagt werden soll, daß 32 Lhlr. der höchste Betrag ist, zu welchem der Verlust an Milch angeschlagen werden könnte; denn um hierüber ffkchcr urtheilen zu können, fehlt es an hinreichenden Berechnungen), also auf 16 Lhlr. berechnet, so ergiebt sich für die Gemeinde ein jährlicher Verlust an Milch nach Höhe von 2,400 Lhlr. Rechnet man dazu den oben auf 743 Lhlr. veranschlagten Schaden (der in Wirk lichkeit aber sich auf 875 Lhlr. belief) an verkauftem, ge schlachtetem und vergrabenem Rindvieh, so stellt sich der Gesammtverlust der Gemeinde Conradsdorf auf jährlich 3,143 Lhlr., wofür sie 600 Lhlr. sogenannte Entschädigung erhielt, also nicht ganz ein Fünftel!! In der Zeit vom 1. August 1856 bis 1. August 1857 haben in derselben Gemeinde nach Ausweis der von der selben geführten Verzeichnisse 21 Stück Rindvieh als schad haft geschlachtet werden müssen, für welche durchschnittlich 9 Lhlr. pro Stück gelöst worden, da ein großer Lheil des Fleisches und 3 Stück sogar vollständig verscharrt werden mußten, 45 Stück haben verkauft werden müssen, um in gesündern Gegenden fortleben zu können. Der Gesammtverlust bei diesen 66 Stück stellt sich nach genauer Berechnung auf 1,120 Lhlr., hierzu kommt nun der Milchschaden, der bei 198 Stück im allgemeinen Durchschnitt nur auf 10 Lhlr. pro Stück, also zusammen auf 1,980 Lhlr., veranschlagt werden mag. Endlich ist an Schafen in derselben Zeit noch 150 Lhlr. eingebüßt wor den, so daß der Gesammtschaden sich auf 3,250 Lhlr. be rechnet, wofür 928 Lhlr. Entschädigung gezahlt werden sollen. Diese nach ihrer Berechnung bedeutende Einbuße mes sen die Petenten dem Mangel an Sorgfalt und Genauig keit bei der Abschätzung der Schäden bei, wodurch ihnen ähnliche Verluste, wie die bei der Viehzucht erlittenen, auch in Hinsicht der durch den Hüttenrauch beschädigten Ge treideernten entständen. Durch diese unglücklichen Verhältnisse würden nun auch endlich die Wirthschaften in den betroffenen Gemein den so verschlechtert, haß der Werth dieser Grundstücke, wie die Petenten durch eine Reihe von Beispielen zu belegen suchen, um die Halste und mehr im Werthe gesunken seien und daß die Besitzer nothwendig der Verarmung verfallen müßten. Wenn nun schließlich die Einwirkungen des Hütten rauches auch 89*
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