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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 25. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-02-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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bau, auf die Dachung und den Abputz der Gebäude und die Gesundheit der Menschen mögen als durch die betroffe nen Gegenstände minder bedeutende hier übergangen wer den. Wichtig dagegen sind ihrer Folgen wegen die Ein wirkungen des Rauches auf den Getreide- und Futterbau, und durch diese mittelbar auf die Viehzucht der betroffenen Gemeinden. Die Gutachten sprechen sich hierüber in Folgendem aus: Die stau bärtigen Rauchbestandtheile, die Metall oxyde, wenn sie an den Pflanzen haften bleiben, schaden diesen selbst weniger, vielleicht nur den Blüthen der Cul- turpflanzen; sie entwickeln ihre schädlichen Folgen mehr bei der spater zu erwähnenden Verwendung der Pflanzen zu Viehfutter. Dagegen sind die Wirkungen der sauren Dämpfe weit um die Hütten sichtbar. Durch sie befallene junge Saaten werden erst roth, dann gelb, zuletzt weiß und gewinnen das Ansehen, als hätten sie vom Frost oder der Dürre gelitten. „Befällt der Rauch das Getreide zur Zeit der Blüthe, so werden die Aehren meist taub oder doch lückig im Körneransatz, die Körner selbst aber gering, auch bleibt das Stroh kurz und ist zum Futter untauglich." (Stecher 1., S- 211. Die Futterpflanzen werden im Wachs- thume gehindert und bekommen einen widerlichen metal lischen Geschmack. (Haubner HI., S. 187k.) Die Knollen- und Wurzelpflanzen scheinen unter bei derlei Einwirkungen nicht zu leiden. Die nachtheiligen Folgen, welche aus den angeführten Einwirkungen des Hüttenrauches auf die Vegetation für den dortigen Betrieb der Landwirthschaft unmittelbar Hervorgehen, werden noch verstärkt durch die mittelbar daraus entstehenden Schäden bei der Viehzucht. Durch den Genuß der Blatt- und Halmpflanzen j(des Heues, Strohes, Klees, Krautes u. s. w.), welche auf dem vom Hüttcnrauche getroffenen Boden erbaut sind, wird bei dem Rindvieh, dessen Hauptnahrung im Rauh- und Grün futter besteht, eine, diesem Terrain cigenthümliche Krank heit erzeugt, Säurekrankheit genannt, welche hier und da noch mit Lungenleiden begleitet ist. Sic entsteht durch die Aufnahme beträchtlicher Mengen von Metalloxyden und Säuren in den thierischen Organismus. Die chemische Analyse von 20 Pfund an einem stark vom Rauche be troffenen Orte gewachsenen Heues ergab eine Beimengung von 3Z- Loth concentrirter Mineralsäurcn, 2^ Quentchen Bleioxyd, Z- Quentchen Arsenik. Die Folgen der Krankheit sind; 1) ein jährlicher Verlust des Viehbestandes von 20 bis 50 d» nach Maßgabe der Lage des Gehöftes (angekauf tes fremdes Vieh hält oiroa 2 Jahre aus); 2) Unmöglichkeit oder in günstigem Lagen Unrathlichkeit der Aufzucht, "da das Jungvieh der Krankheit am leichtesten unterliegt, oder wenigstens nur kümmerlich gedeiht, endlich tragende Khiere leicht verwerfen und Muttervieh sehr schwer befruchtet wird; 3) Sinken der Gesammtnutzung des Rindes bis zu s und und selbst wohl noch tiefer unter den normalen Betrag. (Haubner I., S. 146b., 185k., 136.) Diese nachtheiligen Folgen der Krankheit sind stetige, weil sie zum großen Theile durch die stetigen Wirkungen des Rauches auf den Boden bedingt sind, sie sind daher sicherer zu quantisiren, als die im Getreidebau hervorge brachten Schäden, welche vorzugsweise als acute Einwir kungen und daher sporadisch auftreten; dagegen tritt in Hinsicht ihrer der Vvrtheil der entferntem Lage der zu einem Gehöfte gehörenden Felder starker hervor. Die vorliegenden Petitionen sind von der Deputation als solche und nicht als Beschwerden betrachtet worden, da die Petenten selbst sie so bezeichnen, und, obwohl sie die bisher gewahrte Abhilfe ihrer Klagen als eine ausreichende nicht ansehen, doch nur um vollständigere Abhilfe künf tiger Schäden bitten. Bereits der vorigen Ständeversammlung haben Peti tionen ähnlichen Inhaltes, zum Theil auch von denselben Petenten ausgegangen, Vorgelegen und sind von derselben lebhaft bevorwortet worden (siehe Mitth. der zweiten Kam mer 1854/55, Band 2, S. 1935 fg.) Die Petenten baten damals, daß den Beschwerungen, welche der Betrieb der Landwirthschaft in der Umgebung der fiscalischen Schmelz hütten erleidet, theils direct durch Abänderungen im Hüt tenbetriebe, theils durch Entschädigung für erlittene Ver luste, Abhilfe gekracht werde und die Sachlage hat sich seitdem nur in sofern geändert, als die zweite der vorlie genden Petitionen die seit dem Jahre 1855 den Petenten Seiten der Staatsregierung in beiderlei Beziehung gewähr ten Erleichterungen als unzureichende bezeichnet und um voll ständigere Abhilfe bittet, während die Hilbersdorfer Peti tion ein durchgreifenderes Mittel der Abhilfe in Vorschlag bringt. Die Deputation hatte demnach zunächst die Staats regierung um Auskunft über diese gewährten Erleichterun gen zu ersuchen und erhielt dieselbe, sowie Mittheilung über ferner beabsichtigte Maßnahmen in nachstehender Erklärung des Herrn königlichen Commissars: Bereits vor der Erörterung und Beschlußfassung über die beim Landtage 1854/55 eingegangenen bezüglichen Pe titionen hatte die Staatsregierung, wie damals in der Kammersitzung mitgetheilt und im Landtagsabschiede an gedeutet worden, eben sowohl über die Mittel, welche zu Verhütung oder wenigstens Verminderung der Hüttenrauch schäden zu ergreifen sein würden, als über dre Frage: ob und in welcher Weise den Beschädigten eine Vergütung ihrer angegebenen Verluste zu bewilligen sein möchte? Er wägung eingcleitet. In ersterer Beziehung hatte eine längere Reihe von Versuchen, welche auf theoretischer Grundlage über die Um schädlichmachung der als wesentlichster Schadenbmrger er^ kannten schwefligtcn Säure angestellt worden sind, zu dem Beschlüsse geführt, die bisher theils in offenen Röstöfen, theils in freien Nöststadeln vorgenommenen Röstarbeiten, welche vorzugsweise die schwefligte Säure in die Atmosphäre abgaben, fernerhin soweit irgend thunlich in geschloffenen Röstöfen dergestalt vorzunehmen, daß dabei ein größerer Theil der gedachten Säure in Kammern aufgefangen und zu verkäuflicher Schwefelsäure umgeändcrt wird, den in dieser Weise nicht aufzufangenden Zcheil der jchwefligtsaursn Dämpfe aber von allen Oefen in einen gemeinschaftlichen Canal zusammen und durch diesen nach einer auf dem höchsten Berggipfel aufzuführenden, 200 Fuß hohen Cm-- tralüsse zu führen, durch deren obere Mundung jene Dämpfe dann in so hohe und so verdünnte und bewegte Schichten der Atmosphäre ausgehaucht werden, daß von da aus kaum noch ein nachtheiliger Niederschlag auf die Erdoberfläche zu befürchten ist. Die Durchführung dieses Planes, für welche bei der Mnldner Hütte bereits seit längerer Zeit Einleitung
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