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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 27. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-03-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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etatmäßig: transitorisch: Summe: 81,710 Lhlr. 17,256 Thlr. 98,966Lhlr. jetzt sind dafür an- gesetzt . . . . 72,720 - 1,604 - 74,324 - mithin weniger: 8,990 Lhlr. 15,652 Thlr. 24,642 Lhlr- Die beträchtliche Abminderung dieses Postulats kommt nicht unerwartet. Sie beruht darauf, daß durch das Or- ganksationsgesetz vom 11. August 1855 und die Herstellung der Bezirksgerichte, die Competenz der Appellationsgerichte in Criminalsachen aufgehört hat, mit alleiniger Ausnahme der Zoll-und Steuerstrafsachen, und der Zuständigkeit bei Beschwerden gegen die Untergerichte. Bei Berathung des Budgets am vorigen Landtage erklärte der Herr Justizminister: (Landtagsmittheilungen der H. Kammer vom Jahre 1855, Seite 926). Der Aufwand für die Appellationsgerichte werde ver möge ihres durch die neue Organisation beschränkten Ge schäftskreise muthmaßlich um 25,000 Lhlr. sich mindern, dafern vier Mittelbehörden noch ferner bestehen blieben, was die Staatsregierung nach der Vorlage gegenwärtig noch für zweckmäßig erachtet und worüber die Deputation «eiter unten besonders sich äußern wird. Diese Erwartung hat sich, da das Minderpostulat 24,642 Lhlr. beträgt, fast ganz erfüllt. Infolge der bei den Appellationsgerichten hiernach ein getretenen beträchtlichen Aufwands- und Personalvermin derung ist aber bei diesen Behörden ein ganz neuer Etat aufzustellen gewesen, der, um einen noch vollständigem Ueberblick zu gewähren, als die Uebersicht Seite 212 der Vorlage bietet, gegenwärtigem Berichte unter HI. beigedruckt ist. Bei Aufstellung dieser neuen Etats ist man im We sentlichen davon ausgegangen s. daß in den vier Städten, wo die Appellationsgerichte ihren Sitz haben, hinsichtlich der Preise der Lebens- und Stan- desbedürfnisse ein Unterschied nicht mehr fortbestehe, daher es billig sei, die bisherigen Ortszulagen für die Präsidenten, Räthe und Secretäre zu Dresden und Leipzig mit dem etatmäßigen Gehalte zu vereinigen, und die Besoldungen in allen vier Appellationsgcrichten, wie bei den Kreisdi- rectionen geschehen, nach gleicher Höhe und Abstufung zu normiren, b. daß es zweckentsprechend sei, bei den AppellationsgeriHten Assessoren nicht mehr anzustellen, indem es Unzuträglichkeiten mancher Art mit sich führe, wenn jüngere Beamte in zweiter Instanz judiciren, Vie in der Regel erst künftig berufen seien, in die erste Instanz als Mitglieder einzutreten. Die Deputation kann sich nicht bewogen finden, dieser Ansicht, deren Grund sie anzuerkennen hat, entgegenzutreten, und wenn demnächst zu ». nicht in Abrede gestellt werden mag, daß das Leben für einen Beamten in Zwickau und Budisfln ebenso kostspielig als in Leipzig und Dresden geworden, jedenfalls der Un terschied nicht mehr von der frühem Erheblichkeit ist, so kann die Deputation mit der Gleichstellung der Gehalte bei allen vier Appellationsgerichten sich um so mehr einverstanden erklären, als sie hinsichtlich der Besoldungen bei denKreis- directionen sich in ähnlicher Weise ausgesprochen, und die geehrte Kammer in der zehnten Sitzung dieses Landtags (Mittheilungen der II. Kammer Seite 146) ihre Zustimmung bereits dazu ertheilt hat. Hiernächst sollen nach dem neuen Etat I. bei dem Appellationsgericht in Dresden in Wegfall kommen: 5 Räthe, 2 Beisitzer, 2 Hilfsbeisitzer, 1 Secretär, 1 Registrator, 1 Kanzlist, 1 Bote und der Ansatz für Kanzleibedürfnisse ist von 4,800 Lhlr. auf 3,600 Lhlr. reducirt worden. Dagegen soll (vergl. Seite 208 der Vorlage) dem ersten Secretär für den ihm überwiesenen Vortrag in Lehnssachen, wofür dessen Vorgänger unter Berücksich tigung früher bezogener Emolumente 700 Thlr. persönliche Zulage empfangen hat, transitorisch eine Remuneration von 200 Thlr. gewährt und einem Aufwärter und zweiten Boten die Seite 209 der Vorlage bemerkten Zulagen von 75 Lhlr. und 40 Lhlr. von der allgemeinen Summe zu Aufbesser ung zu niedriger Besoldungen zugebilligt werden. II. Bei dem Appellationsgericht zu Leipzig kommen in Abzug 2 Räthe 1 Assessor, 3 Hilfsassessoren, und 1 Secretär. Der Aufwand für Kanzleibedürfnisse ist von 3,000 Thlr. auf 2,400 Lhlr. herabgesetzt worden. Demnächst hat man nach Seite 210 der Vorlage auf den transitorischen Etat den dritten Kanzlisten gebracht, weil er künftig noch entbehrlich werden dürfte und für den Aufwärter und Boten, um ihre Gehalte auf 220 Lhlr. zu bringen, eine Zulage von je 20 Thlr. beantragt. III. Bei dem Appellationsgericht zu Budissin sollen in Wegfall gelangen 1 Rath und 2 Assessoren und der Ansatz für Kanzleibedürfnisse erscheint von 2,060 Lhlr. auf 1,800 Thlr. erniedrigt. Ueberdies soll der dermalige zweite Secretär aus Rück sicht auf sein Dienstalter zu seinem etatmäßigen Gehalte von 600 Thlr. eine persönliche Zulage von 100 Lhlr. transitorisch — empfangen, die bisherige persönliche Zulage von 100 Lhlr. für den ersten Registrator zu dessen Etat gehalt geschlagen und derselbe dadurch auf 500 Lhlr. ge bracht, endlich von der allgemeinen Aufbesserungssumme dem Aufwärter und dem Boten 30 Lhlr. und beziehent lich 25 Lhlr. etatmäßig zugelegt werden. IV. Bei dem Appellationsgericht zu Zwickau sollen in Abgang kommen 1 Rath, 2 Beisitzer, 4 Hilfsbeisitzer, 1 Secretär
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