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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 27. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-03-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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sich zu sein scheint. Die Mißbrauche, welche in dieser Be ziehung vorkommen, sind nicht geringer geworden, sondern haben eher zugenommen und sind noch schärfer zu Lage getreten. Bereits an einem andern Orte habe ich ein Bei spiel angeführt, wie in einem Orte aus einem Amte durch den Boten gleichzeitig dreierlei verschiedene Sachen an den Gemeindevorstand abgegeben wurden und er mußte dafür dreimalBotenlohn bezahlen lassen. Abg. Seiler hat aber recht, daß solche Mißbräuche zu überwachen weder dem Amt mann und noch weniger dem Ministerium gelingen werde. Es wird vielleicht noch einmal die Zeit kommen, wo man an die Fixation denkt, um solchen Mißbrauchen entgegen treten zu können und um die Ungerechtigkeit zu beseitigen, welche dadurch für solche Gerichtsbefohlenen entsteht, daß sie, weil sie weit vom Gerichtsorte wohnen, jetzt mehr Bo tenlöhne bezahlen müssen, während sie früher bei den Patri- monialgerichten oft nur sehr geringe Botenlöhne zu zahlen hatten. Drückend bleibt es immerhin für sie, abgesehen von den übrigen Nachtheilen, daß sie jetzt oft viel weiter an die Gerichtsstelle zu gehen haben, als sonst. Dies ist es, was ich in Bezug auf Das, was Abg. Koch bemerkte, zu sagen mir erlauben wollte. Was nun den Antrag des Abg. v. Nostitz betrifft, so habe ich denselben auch unter stützt und bin auch in der Hauptsache mit ihm einverstan den. Allein nach den Erklärungen, die der Herr Staats minister abgegeben hat, sollte ich meinen, er wäre überflüssig. Sollte jedoch der geehrte Abgeordnete nicht darauf eingehen wollen, so würde ich wenigstens wünschen, daß er heute nicht zur definitiven Erledigung käme, sondern da er in Bezug auf das Pensionsgesctz auch in andere Ministerien übergreift, vorher an eine Deputation verwiesen und von derselben darüber vielleicht mit Zuziehung der Herren Re- gierungscommissare später ein besonderer Bericht erstattet werde. An und für sich hat die Sache viel für sich, der Antrag ist jedenfalls sehr gut gemeint und deshalb werde ich auch für ihn stimmen. Abg. Reiche-Cisenstuck: Ich bin in der Lage, daß mehrere Vorredner.bereits Das erwähnt haben, was ich sa gen wollte, namentlich hinsichtlich der Botenlöhne und der Ermächtigung der Grund- und Hypothekenbuchführer zu Besorgung von Darlehnen. Was die Botenlöhne betrifft, so bin ich dem Abg. Koch sehr dankbar, daß er einen von mir bei der vorigen Ständeversammlung gestellten Antrag, der aber unter der Macht der damals aufgestellten Bedenk lichkeiten zusammensiel, wieder in Anregung gebracht hat. Ich bin noch heute der Meinung und im Gegentheil nach den bereits gemachten Erfahrungen noch mehr als früher, daß die Botenlöhne viel zu ungleichmäßig sowohl für die Empfänger als für die Geber vertheilt sind. Wenn man Vergleiche anstellt, die nicht ausbleiben können, zwischen dem Bestehen der frühern Patrimonialgerichtsbarkeit und der jetzigen Einrichtung, so stößt man häufig auf die Be merkung: „Mit den Botenlöhnen war es doch sonst nicht so schlimm, wie gegenwärtig. Es ist auch eine Ungleichheit, die auch vom Abg. Oehmichen erwähnt worden ist, daß die Botenlöhne eine ungleich größere Last für diejenigen Einwohner des Gerichtsbezirks sind, welche entfernter woh nen, als für die, welche im Orte des Gerichts oder in größerer Nähe wohnen. Es mag schwer scheinen, hier eine radikale Abänderung zu treffen, es bietet sich aber jetzt eben eine Gelegenheit dazu dar, die nicht unerwähnt bleiben kann, wie die Wünsche Aller befriedigt werden können; die Wünsche der Ständemitglieder auf Ermäßigung der Lasten der Unterthanen und zu gleicher Zeit auch auf eine zweck mäßigere Bertheilung der Besoldung und der Accidenzieir der Unterbeamten selbst. Nämlich von Seiten der Postvcr- waltung ist jetzo beabsichtigt und zum Lheil schon in Aus führung gekommen, daß von den Postanstalten auf das Land regelmäßig eine tägliche, womöglich zweimalige Gele genheit durch verpflichtete Postboten geht, und daß ein kommende Briefe besorgt und auch auf die Post befördert werden. Nun ist schon eine frühere Verordnung vorhan den, wonach auch durch die Post legale Insinuationen er folgen können. Wenn man nun diese zweckmäßige und im ganzen Lande dankbar anzuerkennende Einrichtung bei der Postverwaltung auch auf die Bestellung der Aus fertigungen Seiten der Gerichtsbehörden erstreckte, so scheint mir der legale Passus nicht zu bezweifeln zu sein, denn die Postboten sind ebenso verpflichtete Männer wie die Gerichts boten. Auf der andern Seite werden aber auch die Nela- lationen von den Postboten ebenso erstattet werden können und es sind daher die Gerichtsboten gewissermaßen mit die sen zu verschmelzen. Ich erlaube mir daher den Antrag zu stellen: „Die hohe Staatsregierung möge in Erwägung ziehen, ob nicht die gerichtlichen Ausfertigungen durch die Postboten gegen das demselben zu reichende Botenlohn bestellt werden können." Nämlich die Einrichtung bei der Postverwaltung ist so getroffen worden, daß, es möge nun der Ort näher oder entfernter liegen, für die Expedition doch ein und dieselbe Gebühr, wie ich gehört habe, 5 Pfennige für den Brief, be zahlt wird, wodurch also eine bedeutende Ermäßigung der jenigen Botenlöhne, welche durch gerichtliche Ausfertigungen erwachsen, erfolgen wird. Der zweite Punkt, den zur Sprache zu bringen ich mir erlauben wollte, ist bereits vom Herrn Abg. Seiler berührt worden. Auch ich wollte anfragen, ob unter den Zulagen für 375 Expedienten auch solche für die Grund- und Hypothekenbuchführer gerechnet sind, und ich wollte andeuten, daß dieselben bedeutende Accidentien erhalten haben durch die Ermächtigung des Ministeriums, Darlehen procuriren zu können. Wenn ich nun auch glaube, daß diese Ermächtigung beschränkt ist auf Agenturen für die lausitzer Bank, auf andere Anstalten dieser Art aber nicht ausgedehnt werden soll, so bleibt dies doch immer nicht
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