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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 28. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-03-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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Abg. Rötzschke: Ztuch ich muß Dem, was von den Abgg. Sachße und Haberkorn gesprochen worden ist, als Mitglied der Deputation beitreten. Es ist der hohen Staats regierung durch die Anheimgebung zur Erwägung ja weiter keine Norm vorgezeichnet; der Wunsch nur wird auch von dieser Kammer ausgedrückt, daß der Billigkeit möglichst Rechnung getragen werde, und diesem Wunsche wird die Regierung gewiß nicht entgegen sein. Ich finde also in der Annahme des Deputationsgutachtens in keiner Weise irgend etwas Bedenkliches. Präsident vr. Haase: Wenn Niemand weiter in Bezug auf diesen Gegenstand das Wort begehrt, so werde ich annehmen, daß die Debatte geschlossen sei; ich schließe sie und gebe dem Herrn Referenten das Schlußwort. Referent Abg. Sornitz: Der Bericht hat aus der Mitte der Kammer wenig Anfechtung erlitten. Hat der Herr Abg. Haberkorn Anstoß daran gefunden, daß die De putation das Recht des Ministeriums als unbestritten und als feststehend betrachtet, die Zahl der Candidaten zu be stimmen, welche jährlich zur Immatrikulation gelangen sollen, so mag ich hierüber nicht streiten. Die Berathung über die Advocatenordnung wird in kurzer Zeit Gelegenheit geben, darüber andere Bestimmungen zu treffen, wenn sie wirklich nöthig waren. Die Deputation hat auch die Be denken, die der Herr Justizminister gegen eine, wenn auch nur beschränktere außerordentliche Immatrikulation, wie sie dem Anträge gemäß der hohen Staatsregierung zur Erwä gung anempfohlen werden soll, vollkommen gewürdigt, sie hat aber gerade daraus die sehr schwierige Stellung der jetzigen Rechtscandidaten recht deutlich zu erkennen gehabt. Nur allein aus Humanitätsrücksichten, aus Gründen der Billigkeit, hat sie sich bewogen gefunden, der hohen Kam mer anzurathen, dem Beschluß der ersten Kammer beizu treten, und den letzten Theil der Petition zur Erwägung an die hohe Staatsregierung abzugeben. Sie erkennt voll kommen an das Recht des Justizministeriums, je nach Um ständen die Zahl der zu admittirenden Advocaten zu be stimmen, diese zu mehren oder zu mindern. Sie erkennt an die Nothwendigkeit, auf Abminderung der Zahl der Advocaten hinzuwirken, sowohl im Interesse dieses so acht baren Standes selbst, als auch im Interesse des Publikums. Sie fühlt aber gleichwohl die Härte, mit welcher solche Rechtscandidatcn betroffen werden, welche die Folgen einer zweimaligen Reductionsmaßregel zu erleiden haben. Sie kann diesen ihr Bedauern nicht versagen, sie fühlt warm für sie. Daher ihr Entschluß, der geehrten Kammer den Beitritt zum Anträge der jenseitigen Kammer anzuempfeh len. Möglich doch, daß bei einer nochmaligen Erwägung, und wäre es auch die fünfte unter veränderten Umständen, irgend eine geeignete Modalität gefunden werden könnte, wodurch für Die, welche vorzugsweise unter der Bestimmung leiden, und die schon vor längerer Zeit speciminirt haben, <K° (2. Abonnement.) diese Härte gemildert würde, und wodurch sie ihrem gewünsch ten Ziele schneller zugeführt werden könnten. Präsident vr. Haase: Meine Herren, Sie haben aus dem Berichte gehört, daß die Vorlage theils eine Be schwerde, theils eine eventuelle Petition ist. Die erste Kam mer hat beschlossen, die Beschwerde auf sich beruhen zu las sen und die Deputation räth uns an, diesem Beschlüsse beizustimmen. Die eventuelle Petition zerfällt in zwei Kheile. Im ersten wird verlangt eine allgemeine Bestim mung in Bezug auf Immatrikulation der Rechtscandida ten ; die erste Kammer hat beschlossen, auch diesen Theil den Petition auf sich beruhen zu lassen, und die Deputation räth uns das Gleiche an. Nur was den letzten und zwei ten Punkt der Petition betrifft, worin auf eine beschränkte Admission angetragen worden ist, hat die erste Kammer beschlossen, diesen zur Erwägung an die Staatsregierung abzugeben. Dem ist auch unsre Deputation beigetreten und hat uns anempfohlen, diesem Beschlüsse der ersten Kam mer beizutreten, und ich frage die Kammer, ob sie dem Rathe unsrer Deputation gemäß dem Beschlüsse der ersten Kammer allenthalben beitrete? — Einstim mig Ja. Wir gehen nun auf den zweiten Gegenstand der heu tigen Tagesordnung über, nämlich auf den Bericht der zweiten Deputation über die zu Wien am 24. Januar 1857 getroffe nen Vereinbarungen über das Münzwesen und über die gesetzliche Ausführungsverordnung. Ich ersuche den Herr Referenten uns den Vortrag zu geben. Referent Abg. Poppe (nach Vortrag des königlichen Decrets, s. dasselbe, sowie die dazu gegebene Beilage, L.-M. II. K. S. 148 fg.): Der Bericht der zweiten Deputation lautet: Das vorgenannte Allerhöchste Decret, über welches be reits in der ersten Kammer berichtet worden ist und welches dort allseitige Zustimmung gefunden hat, ist der unterzeich neten Deputation zur Begutachtung überwiesen worden, welche sie in Nachstehendem" folgen läßt. Es gründet sich dieselbe auf die, ihr Seiten der hohen Staatsregierung zugegangenen Aktenstücke, als: ä. des Münzvertrags zwischen dem Kaiserthum Oester reich und dem Fürstentyum Liechtenstein einerseits und den durch die allgemeine Münzconvention vom 30. Juli 1838 verbundenen deutschen Zollvereins staaten andererseits, vom 24. Januar 1857, 6. des Nachtrags zu der besonder» protokollarischen Uebereinkunft ä. 6. Dresden den 30. Juli 1838, sowie der zu den: Vertrage gehörigen Separatartikel sammt IV Beilagen und der Verhandlungen der auf dem Handels- und Zoll- 104
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